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Autor Thema: Nicht durchführbarer Befreiungsantrag, erneute Zwangsvollstreckung Kasse.Hamburg  (Gelesen 1787 mal)

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Guten Tag an alle!

Im Folgenden handelt es sich um eine rein fiktive, komplett ausgedachte Geschichte. Diese Prosa ermöglicht es, etwaige, hypothetische Fragestellungen an die Forenmitglieder bezüglich der Rundfunkgebühren und deren Vollstreckung zu stellen.

Prolog
Der Kleingewerbetreibende Herr Abromeit erhielt nach einem entsprechenden Antrag, um eine Bescheinigung für die Befreiung der Rundfunkgebühren zu erhalten, keine (aufstockende) Sozialhilfe rsp. Wohngeld, da seine Ehegattin, Frau Abromeit, keine Formulare der zuständigen Behörden ausfüllen mochte. Da beide in einer „Wirtschaftsgemeinschaft“ lebten und eine Züchtigung der Ehegattin als Grundlage für eine Einigung mit den Moralvorstellungen des Herrn Abromeit nicht in Einklang zu bringen waren, wurden Anträge, da die Unterschrift der Frau Gemahlin fehlte, von den zuständigen Stellen abgelehnt.

Gegen die Erhebung und Vollstreckung der Rundfunkgebühren erhob Herr Abromeit daraufhin Klage vor dem VG Hamburg. In der mündliche Verhandlung kam es im Beisein des Justiziars des NDR zu einem Vorschlag durch Richter Hernández Jefe Colega, Herr Abromeit sollte, da pekuniäres Prekariat im Kleingewerbe bei der Norddeutschen Rundfunkanstalt (NDR) einen informellen Antrag auf Befreiung stellen. Dieser gölte rückwirkend für 3 Jahre.

Nachdem Herr Abromeit den Antrag gestellt hatte und einige Zeit ohne Beantwortung ins Land strich, erkundigte er sich telefonisch bei der mutmaßlich zuständigen Sachbearbeiterin, wie es um seinen Antrag stünde, und welche Unterlagen, wie schon im Antragsschreiben erfragt, der NDR benötige. Das kurze Telefongespräch mit der konzilianten Dame zeitigte eine unerwartet schnelle briefliche Antwort. Der Antrag wurde abgelehnt, da Herr Abromeit keine Unterlagen beigefügt hätte. Welche diese gewesen sein sollten, wurde im Ablehnungsbescheid leider immer noch nicht erwähnt.

Gegenwart
Herr Abromeit erhält diesen Monat ein anonymes Schreiben von der „Kasse.Hamburg“, einem vorgeblichen Landesbetrieb der Freien und Hansestadt mit orthografisch falscher Schreibweise, in dem eine Vollstreckung angekündigt wird. Die Kasse.Hamburg sei selbst „in einem automatisierten Verfahren“ vom Gläubiger, dem NDR, beauftragt worden. Die Forderungen bezögen sich auf den Zeitraum 03.17 -11.19.

Herr Abromeit hatte schon einmal Akteneinsicht bei der Finanzbehörde beantragt, diese jedoch aufgrund des hohen 3stelligen geforderten Euro-Betrages nicht durchgeführt.

Nun die Fragen: Wie könnte sich Herr Abromeit erneut zur Wehr setzen bzw. den zuständigen ‚Einnehmern‘ Knüppel zwischen die Beine zu werfen?

Ist die Vollstreckung(sandrohung) rechtens, obwohl Herr Abromeit einen informellen Befreiungsantrag gestellt hat, wie von Richter Jefe Colega vom VG Hamburg vorgeschlagen und vom NDR-Justiziar akzeptiert?
Kommt der NDR mit diesen „Taschenspielertricks“ durch, die von Herrn Abromeit erfragten, zu übersendenden Unterlagen nicht zu nennen und den Antrag mit der Begründung abzulehnen, es seien keine Unterlagen von Herrn Abromeit eingegangen? Ist der NDR bei einem nicht-formalen Antrag nicht verpflichtet, die von ihm gewollten Unterlagen zu benennen (z.B. Kopie eines Ausweises, Steuerbescheid, Lohnabrechnungen)?

Gäbe es zudem eine Möglichkeit Akteneinsicht zu erlangen, ohne das stattliche, proto-absolutistische Geldansinnen der Finanzbehörde zu bedienen? Haben Menschen mit wenig Geld, wie der arme, bedauernswert desolate Herr Abromeit, keine Möglichkeit Akten einzusehen? Gäbe es einen anderen Weg für Herrn Abromeit als über die ÖRA?

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

LG
frandre



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2023, 17:24 von Markus KA«

 
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