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Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als zuständige Vollstreckungsbehörde

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einszweioderdrei:
Hallo Einwohner des "Echten Nordens",

damit es in diesem Unterforum einen Anfang gibt, verlinke ich auf den Fall eines Bekannten, der aktuell "in" der Bundeshauptstadt diskutiert wird.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13893.msg94494.html#msg94494

Gruß
EinsZweiOderDrei

einszweioderdrei:
Der Bekannte hat nun - knapp zwei Wochen nach dem "Einspruch" - Post von der Stadtkasse erhalten, dass der Fall an den Beitragsservice weiter- bzw. zurückgegeben wurde.

Fortsetzung folgt...

mini:

--- Zitat von: einszweioderdrei am 02. Juni 2015, 12:24 ---Der Bekannte hat nun - knapp zwei Wochen nach dem "Einspruch" - Post von der Stadtkasse erhalten, dass der Fall an den Beitragsservice weiter- bzw. zurückgegeben wurde.

--- Ende Zitat ---

Na das ist doch erfreulich!

Widerspruch und Klage sind schwierig und mit diversen Kosten verbunden.

Aber wenn einfach die lokalen Vollstreckungsbehörden sich weigern bzw. man diese mit so guten Argumenten füttert, daß sie das dem BS zurückgeben, dann fließt einfach kein Geld.

Damit geht das nun Behörde gegen Behörde - und die Bürger sind die schmunzelnden Dritten.

einszweioderdrei:
Du sagst es! Wäre verrückt, wenn es das gewesen sein sollte. Schade, dass ich es nicht auch so gemacht habe. 8)

Gast:

--- Zitat von: mini am 02. Juni 2015, 12:40 ---Aber wenn einfach die lokalen Vollstreckungsbehörden sich weigern bzw. man diese mit so guten Argumenten füttert, daß sie das dem BS zurückgeben, dann fließt einfach kein Geld.

Damit geht das nun Behörde gegen Behörde - und die Bürger sind die schmunzelnden Dritten.

--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: einszweioderdrei am 02. Juni 2015, 12:56 ---Schade, dass ich es nicht auch so gemacht habe. 8)

--- Ende Zitat ---

Schade, dass sich diese Vorgehensweise nicht verallgemeinern lässt, denn die unterschiedlichen lokalen Vollstreckungsbehörden handhaben ihre Arbeit nicht in identischer Weise. So soll es auch Vollstreckungsbehörden geben, die selbst über Einwände wg. formalen Mängeln hinwegblicken und die angeblichen Forderungen einfach vollstrecken. Und zack - weg ist das Geld.  ;)

Noch viel mehr schade ist aber eigentlich, dass man die Vollstreckungsorgane erst auf diese Ungereimtheiten hinweisen muss, nur weil sie nicht im Stande sind ihrer Arbeit gewissenhaft nachzugehen, da sie die Vollstreckungsersuchen scheinbar erst gar nicht auf Vollständig- und Richtigkeit prüfen.


--- Zitat von: mini am 02. Juni 2015, 12:40 ---Widerspruch und Klage sind schwierig und mit diversen Kosten verbunden.

--- Ende Zitat ---

Einen Widerspruch zu schreiben ist weder schwieriger, noch kostenintensiver, als den Versuch (!) zu unternehmen eine Vollstreckung abzuwehren. Vielmehr gehören vorab schon alle möglichen Ungereimtheiten in einem (wenigstens hilfsweisen) Widerspruch angezeigt.

Siehe dazu: Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage

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