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Autor Thema: Hessen: Kleine Anfrage des Abg. Rentsch vom 05.05.15  (Gelesen 3279 mal)

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Kleine Anfrage des Abg. Rentsch ( FDP) betreffend Folgen der Einführung des Rundfunkbeitrags


http://starweb.hessen.de/cache/DRS/19/9/01939.pdf




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Nur mal ein kurzer Auszug:

Widersprüche in Hessen ca. 1600 Verfahren

Gerichtsverfahren 386 ( alle ruhend gestellt???)
davon abgeschlossen 18

Die Hessische Landesregierung sieht keinen Reformbedarf  >:(

Wollt noch mehr dazu schreiben, aber mir fallen gleich die Augen zu.

Interessant ist noch der Bereich, wo es um Typisierung geht.... angeblich haben ja nur 1 % der Bevölkerung keinen TV/Radio, von daher kann der Gesetzgeber blablabla...

Wenn man aber den Bericht von DIW ECON genau liest, haben die diesen Personenkreis überhaupt nicht ERFASSEN können.... also kann man auch nicht von 1% reden.

Die denken auch, wir sind .... >:(


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hierzu auch sehr schön, die Orginalzahlen aus dem Geschäftsbericht von ARD, ZDF und Dradio 2014:

Anzahl der Beitragszahlerkonten: 44,5 Mio

zuzüglich!

vorgenommene  Direktanmeldungen:    23,04 Mio
(Zwangsanmeldungen)
rückwirkend zum 1.1.13

Das sind + 51,77 %



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

T
  • Beiträge: 334
Einige Anmerkungen zu dieser Kleinen Anfrage.

Die erste Frage zielte auf die Anzahl der Widersprüche seit Einführung des neuen Rundfunkbeitrages ab. Die Antwort lautet:
Zitat
Nach Auskunft des Hessischen Rundfunks sind in der Zeit vom 1. Januar 2013 bis zum 30. April 2015 in Hessen insoweit 1.600 Widerspruchsverfahren durchgeführt worden.

Die Zahl sollte einem eher niedrig vorkommen. Kann es sein, dass durch die Formulierung durchgeführte Widerspruchsverfahren nur diejenigen gezählt worden sind, die eben bis zum Erlass eines sogenannten Wiederspruchsbescheids "durchgeführt" worden sind? Dementsprechend wäre eine noch unbezifferte Anzahl von Widersprüchen, die noch nicht bearbeitet worden sind (wie aus anderen Ländern resp. Landesrundfunkanstalten auch bekannt), unterschlagen worden, um die Statistik zu beschönern?


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T
  • Beiträge: 334
Und noch eine kurze Anmerkung zur dritten Frage, die auf eine Bewertung des neuen Finanzierungsmodels abzielt, angesichts eines Rekordüberschusses der Beiträge einerseits und der Heranziehung derjenigen Personen, "die nach eigenen Angaben keinerlei Geräte zum Empfang vorhalten". Darauf antwortet die Landesregierung:
Zitat
Es ist hervorzuheben, dass das höhere Beitragsaufkommen vornehmlich auf den Meldedatenabgleich und die damit verbundenen Direktanmeldungen von Beitragspflichtigen im privaten Bereich (Schwarzhörer bzw. Schwarzseher) zurückzuführen ist.


Diese Antwort offenbart unverzüglich die diskriminierenden Unterstellungen der Rundfunklobbyisten, indem das grundlegende Problem, das sich durch die Heranziehung eben jener Personen ergibt, "die nach eigenen Angaben keinerlei Geräte zum Empfang vorhalten", damit abgetan werden soll, dass nun "Schwarzhörer bzw. Schwarzseher" durch den Meldedatenabgleich erfasst werden. Deutlicher kann die Mißachtung der Grundrechte durch eine technokratische Mentalität sich nicht aussprechen.


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C
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Zitat von: Axel Wintermeyer
Es ist hervorzuheben, dass das höhere Beitragsaufkommen vornehmlich auf den Meldedatenabgleich und die damit verbundenen Direktanmeldungen von Beitragspflichtigen im privaten Bereich (Schwarzhörer bzw. Schwarzseher) zurückzuführen ist.

Immer dasselbe Lied. Diese Aussage soll von dem Problem ablenken, daß die Nichtnutzung nicht berücksichtigt wird.
Ich habe das in meinem Widerspruch auch beschrieben, daß der ÖRR für diese Möglichkeit zu sorgen hat, denn es gibt diese Gruppe.
Den Herrn Wintermeyer sollte man wegen Verleumdung anzeigen!


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"Das Internet ist für uns alle Neuland": Angela Merkel, 19.06. 2013

 
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