Archiv > Pressemeldungen April 2015
Bröckerhoff zur TV-Zukunft: “Das private werbefinanzierte TV wird zuerst sterben
Uwe:
Bröckerhoff zur TV-Zukunft:
“Das private werbefinanzierte Fernsehen wird zuerst den Löffel abgeben”
Wie wird oder wie muss sich das Fernsehen ändern, damit es gegen die Rivalen von Netflix & Co. eine Chance hat? Im Rahmen des newTV Konkresses sprach nextMedia.Hamburg mit Daniel Bröckerhoff und Richard Gutjahr über den Wandel der TV-Branche.
Gutjahr: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird wahrscheinlich noch ein paar Anpassungen erleben – etwa in Bezug auf das Werbeverbot – aber das Angebot wird es weiterhin geben.
weiterlesen auf:
http://meedia.de/2015/04/27/broeckerhoff-zur-tv-zukunft-das-private-werbefinanzierte-fernsehen-wird-zuerst-den-loeffel-abgeben/
Viktor7:
Angebot?
Wie das denn? Ein Angebot lässt sich beim Nichtgefallen ausschlagen.
Die Verwendung des Wortes "Angebot" für einen Zwagsbeitrag ist eine Verdrehung für die tatsächliche Nötigung und Diskriminierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme.
pinguin:
--- Zitat von: Viktor7 am 27. April 2015, 23:33 ---Angebot?
--- Ende Zitat ---
Freilich; noch nicht in die Rundfunk***staatsverträge reingesehen? Da ist davon die Rede, daß die Rundfunkanstalten den Bürgern Angebote unterbreiten.
--- Zitat ---Ein Angebot lässt sich beim Nichtgefallen ausschlagen.
--- Ende Zitat ---
Freilich, mußt das doch auch nicht annehmen, steht nirgendwo, daß Du das müsstest. Es steht auch nirgendwo geschrieben, daß die Annahme des Angebotes Voraussetzung für die Bezahlung ist. 8)
Ich wette übrigens, daß sich kaum ein Kläger mal die Mühe gemacht hat, den Wortlaut der Verträge aufmerksam zu lesen; diesen Passus "Angebote" hat sicher keiner je in eine Klage eingebaut.
Carina:
--- Zitat von: pinguin am 28. April 2015, 08:28 ---Es steht auch nirgendwo geschrieben, daß die Annahme des Angebotes Voraussetzung für die Bezahlung ist. 8)
Ich wette übrigens, daß sich kaum ein Kläger mal die Mühe gemacht hat, den Wortlaut der Verträge aufmerksam zu lesen; diesen Passus "Angebote" hat sicher keiner je in eine Klage eingebaut.
--- Ende Zitat ---
Wie würdest du diesen Passus denn einbringen?
Etwa so:
Es handelt sich nicht um ein Angebot des ÖRR sondern um eine Auswahl und allein die Bereitstellung der Auswahl wird durch die Rundfunkbeiträge finanziert, nicht die Inanspruchnahme der Sendungen.....
Was wäre damit gewonnen?
pinguin:
--- Zitat von: Carina am 28. April 2015, 09:01 ---Wie würdest du diesen Passus denn einbringen?
--- Ende Zitat ---
Genauso, wie er in den Verträgen steht; warum was dazudichten? Man darf doch das Gericht, den BS oder wen auch immer bspw. fragen, warum man nicht angenommene Angebote bezahlen soll? Gemäß der Verträge unterbreiten die Rundfunkanstalten eine Vielzahl von Angeboten, nicht mehr, nicht weniger.
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