Grundsatz: NIEMALS freiwillig anmelden! Person B soll froh sein, dass sie nicht im System erkannt wurde, aus welchen mysteriösen Gründen auch immer.
A sollte warten, bis die "GEZ" auf SIE zukommt. Dann NICHT die der "GEZ" unbekannte Person B anmelden, sondern A (Wenn überhaupt. Wir empfehlen Widerspruch und evtl. Klage). Der Beitragsservice kann aus den ihm vorliegenden Daten nicht entnehmen, wer mit wem zusammenwohnt, selbst wenn die gleiche Anschrift vorliegt! Daher werden auch oft scheinbar unsinnigerweise Zusammenwohnende separat voneinander zu Beitragszahlungen aufgefordert, obwohl nur eine Wohnung bezahlt werden braucht.
Meldet sich Person B an, wird sie erst ab dem Zeitpunkt für den BS sichtbar und muss rückwirkend zahlen, unabhängig davon, ob bei Neueinzug dann Person A die Zahlungen weiterführt.
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)