Hallo,
Bedarfsgemeinschaft besteht aus Person A und Person B. Beide leben zusammen in einer Wohnung. Person A ist Student ohne Bafög und Person B bezieht ALG II. Der Rundfunkbeitrag wird momentan von Person A gezahlt (bis vor kurzem war Person B noch nicht arbeitslos und musste nicht zahlen, weil er ja mit der Person A zusammenlebt).
Gibt es jetzt die Möglichkeit, da ja Person B nun generell nicht mehr beitragspflichtig ist weil er ALG II bezieht, es so einzurichten, dass Person A nun auch nicht mehr zahlen muss?
Die gibt es nicht erst jetzt; die gab es auch schon vorher!
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Haben sich A und B schoneinmal mit dem Thema Zahlungsverweigerung aus diversen Gründen auseinandergesetzt?
!!! Einfach nicht bezahlen und gut ist !!!
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Wenn beliebige Personen A oder B gerne ihre Hosen vor der GEZ herunterlassen wollen, dann können sie das genauso gut auch auf hilfsweisem Wege mit einem Widerspruch gegen Zahlungsbescheide machen. Läuft letzten Endes für A & B eigentlich auf's Gleiche hinaus, ist aber für's Allgemeinwohl und damit auch für A + B der bessere Weg!
Btw. ich war heute auf dem Bürgeramt und habe mir beiläufig die Infobroschüren von ARD ZDF DR BS mitgenommen, nur interessehalber.
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... In der einen Broschüre ist auf der letzten Seite das Formular "Abmeldung der Wohnung/en" und was mich verwundert hat: es wurde doch tatsächlich dem/der Antragsteller/in eine Zeile freigehalten für die Angabe eines sonstigen Grundes für die Abmeldung einer Wohnung. Also einfach Abmeldeformular besorgen und als sonstigen Grund eintragen wonach einem gerade ist, z. B.:
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'Ab jetzt Zahlungsverweigerung!! GEZ-Boykott!! Gib Stumpfsinn keine Chance!!' ![police :police:](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/police.gif)
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