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Autor Thema: Nach Straßenumbenennung: Behörde kassiert Fernsehgebühren zehnfach ab  (Gelesen 6804 mal)

Uwe

  • Moderator
  • Beiträge: 6.419
  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


„Das finde ich hammerhart“
Nach Straßenumbenennung:
Behörde kassiert bei Jürgen Bajerski Fernsehgebühren zehnfach ab



© Schmidt

Jürgen Bajerski rief an, beschwerte sich. Und erhielt eine abenteuerliche Antwort: Er habe ja neuerdings einen Zweitwohnsitz, wurde ihm beschieden. „Davon wusste ich bis dahin gar nichts“

weiterlesen auf:

http://www.az-online.de/lokales/altmarkkreis-salzwedel/gardelegen/das-finde-hammerhart-4942460.html


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K
  • Beiträge: 2.239
Seriös.  :'(



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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

k
  • Beiträge: 720
  • Wir sind das Volk
Stadt und Beitragsservice müssten eine aufs Dach bekommen. >:(


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koppi1947

  • Beiträge: 7.239
Was hat die Stadt damit zu tun? Straßenumbenennungen, um zu Verwechslungen führende Doppelnamen zu entfernen, sind in Folge von Eingemeindungen nun einmal nötig.


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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
  • Beiträge: 5
Und ich dachte schon, ich würde alle Frechheiten von denen kennen!

Die haben sich vielleicht sogar gedacht, wir versuchen das einfach mal?

Ich kenne eine  Person A.

Der Mann B von ihr verstarb nach 50 Jahren Ehe an einer schweren Erkrankung, war wegen dieser Krankheit mit samt Ehefrau A von den Gebühren befreit.

Die Ehefrau bekam nach nur einem Monat einen Gebührenbescheid, sie müsse nun über 500 Euro nachzahlen.

Es wurde behauptet, sie und ihr Mann wären zu unrecht von der Gebühr befreit gewesen. Sie musste langwierig die Schwerbehinderung ihres Mannes nachweisen und dann noch klagen.

Sehr pietätlos von denen!



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" de opresso i liber "- frei von Unterdrückung

Wo kein Kläger, da auch kein Richter.

  • Beiträge: 884
Tja, wer´s mit sich machen lässt...

Was, wenn 3 von 4 "Beitragspflichtigen" dem System den Stinkefinger zeigen würden?


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R
  • Beiträge: 1.126
Zitat
...Statt etwas mehr als 50 Euro hatte die dafür zuständige Stelle genau 539,40 Euro von Bajerskis Konto abgezogen...

Wenn er denen in seiner Gutgläubigkeit keine Einzugsermächtigung gegeben hätte, wäre das auch nicht passiert.

Abgesehen davon: Das kommt dabei heraus, wenn man borniert auf dem Standpunkt steht, die Beitragspflicht ergäbe sich bereits aus dem Gesetz und es wären keine Bescheid nötig.

Und: warum hat er den Betrag nicht einfach (einfach für alle!) zurückgefordert, ohne denen auch noch einen Brief zu schreiben? Bei LEV ist das möglich und im Falles BS auch nötig.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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