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Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlich unbedenklich

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Uwe:


Rundfunk­beitrags­erhebung durch den MDR verfassungs­rechtlichen unbedenklich


VG Dresden entscheidet zu mehreren Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags
Die Rundfunk­beitrags­erhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungs­rechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.

weiterlesen auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Dresden_2-K-1221132-K-1744132-K-98313-und-2-K-458152-K-2300142-K-110313_Rundfunkbeitragserhebung-durch-den-MDR-verfassungsrechtlichen-unbedenklich.news20949.htm

pinguin:
Negativ; ein Verwaltungsgericht hat über die Verfassungsgemäßheit nicht zu entscheiden.

SchwarzSurfer:
Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung

pinguin:

--- Zitat von: SchwarzSurfer am 25. April 2015, 11:19 ---Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung

--- Ende Zitat ---
Darf nicht auch dieses nur ein Verfassungsgericht?

ohmanoman:
Moin Moin,

was heißt denn "verfassungs­rechtlichen unbedenklich"??
Unbedenklich heißt doch nicht wissen oder?  ???
Die Salbe können Sie benutzen, sie ist gesundheitlich unbedenklich! Mann weiß es aber nicht!!
Sie wird genutzt und die Person bekommt eine Schockallergie!!  :o
Ohmanoman

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