Archiv > Pressemeldungen April 2015
Rundfunkbeitragserhebung durch den MDR verfassungsrechtlich unbedenklich
Uwe:
Rundfunkbeitragserhebung durch den MDR verfassungsrechtlichen unbedenklich
VG Dresden entscheidet zu mehreren Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags
Die Rundfunkbeitragserhebung durch den Mitteldeutschen Rundfunk begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Dies geht aus mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Dresden hervor.
weiterlesen auf:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Dresden_2-K-1221132-K-1744132-K-98313-und-2-K-458152-K-2300142-K-110313_Rundfunkbeitragserhebung-durch-den-MDR-verfassungsrechtlichen-unbedenklich.news20949.htm
pinguin:
Negativ; ein Verwaltungsgericht hat über die Verfassungsgemäßheit nicht zu entscheiden.
SchwarzSurfer:
Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung
pinguin:
--- Zitat von: SchwarzSurfer am 25. April 2015, 11:19 ---Sicher geht es hier auch nur um die Landesverfassung
--- Ende Zitat ---
Darf nicht auch dieses nur ein Verfassungsgericht?
ohmanoman:
Moin Moin,
was heißt denn "verfassungsrechtlichen unbedenklich"??
Unbedenklich heißt doch nicht wissen oder? ???
Die Salbe können Sie benutzen, sie ist gesundheitlich unbedenklich! Mann weiß es aber nicht!!
Sie wird genutzt und die Person bekommt eine Schockallergie!! :o
Ohmanoman
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