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Autor Thema: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin  (Gelesen 75008 mal)

w
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Hallo liebe Gemeinde,
hallo mini,

ein Bekannter eines Verwandten hat ein ähnliches Problem. Diese Person Z erbittet nun um Hilfe.

Nach 3 unbeantworteten Festsetzungsbescheide (kein Widerruf) erhielt die Person Z nun eine Zahlungsaufforderung seitens des Finanzamtes Schöneberg. Da die Person Z länger nicht daheim war, ist der Besuch des Vollziehungsbeamten eine Woche her. Nun möchte die Person Z ähnlich vorgehen wie die beschriebene Person von mini, da sie seines Erachtens die entspannste Lösung ist.

Jetzt ist die Frage, ob dieser Weg für Person Z weiterhin Sinn macht?! Wenn ja, könnte man dieser Person Z vielleicht ein Beispiel zur schrifftlichen Stellungsnahme zuschicken, die an das Finanzamt adressiert ist? Die Person Z ist ein Neuling und ziemlich unerfahren, wie man diese Prozedur am besten überlebt. Über jegliche Hilfe ist er sehr dankbar.

Viele Grüße,
wood


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Jetzt ist die Frage, ob dieser Weg für Person Z weiterhin Sinn macht?! Wenn ja, könnte man dieser Person Z vielleicht ein Beispiel zur schrifftlichen Stellungsnahme zuschicken, die an das Finanzamt adressiert ist? Die Person Z ist ein Neuling und ziemlich unerfahren, wie man diese Prozedur am besten überlebt. Über jegliche Hilfe ist er sehr dankbar.

Das kann die PersonX schlecht einschätzen. PersonX hat das zweite Schreiben am 11.05 eingeworfen, da muß das wohl vom Finanzamtsinnendienst tatsächlich an den BS zurückgegeben worden sein. Jedenfalls hat PersonX seither nichts mehr gehört.

PersonZ müßte erst mal mit dem Vollziehungsbeamten Kontakt aufnehmen und dabei "genau" argumentieren. Dann Schriftsatz nachreichen. Siehe dies

Re: individuelle Textbausteine (finden leicht gemacht)

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13980.msg94011.html#msg94011

Aber dazu sollte man durchaus sattelfest sein. Da sogar der Vollziehungsbeamte schon geklingelt hat, ist das eventuell schwieriger.

Die - bislang relativ erfolgreiche - Strategie von PersonX bestand darin, sehr schnell mit dem jeweiligen Schreiber vom Finanzamt (erst Außendienst, dann Innendienst) ein jeweils sehr angenehmes Telefonat zu führen. Und eben darauf hinzuweisen:

Zitat
Kein Finanzamt verschickt sofort Rückstandsbescheide. Immer gibt es erst einen Bescheid mit Widerspruchsrecht. Erst nach dessen Ablauf (ohne Widerspruch und ohne Zahlung) könne ein Rückstandsbescheid festgesetzt werden


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Der Anruf des Bekannten beim Vollstreckungsbeamten war weniger erfreulich, schließlich dachte er auch auf Verständnis zu stoßen. Nun wird es so weitergehen: http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html (Dank dem Initiator der Sammlung!)

Ein kurzer Bericht des Bekannten für andere betroffene Bekannten und Verwandten:
Er meinte, dass der Gesprächspartner der Vollstreckungsbehörde zunächst freundlich gestimmt war, aber zügig darauf zu sprechen kam, dass die Rundfunkgebühr gesetzlich verankert sei, jeder sie zahlen müsse ("außer Bedürftige, aber nicht rückwirkend befreit", darauf "wovon Leben Sie eigentlich?"), die GEZ(sic!) eine Behörde, sogar eine Anstalt öffentlichen Rechts sei usw. Er bot einen Vororttermin zur Bestandsaufnahme an, unterstellte eine Verweigerung, als der Termin nicht angenommen wurde und drohte mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss. Alles in allem hatte der Bekannte das Gefühl mit einem GEZ-Kontrolleur 2.0 zu telefonieren, der die Praktiken des Beitragsservices unterstützt und verteidigt. Das Gespräch dauerte fast 10 Minuten, es blieb aber stets sachlich und wurde nicht laut. Der Mitarbeiter der Stadtkasse gewährte einen Tag "Bedenkzeit". Nun will der Bekannte morgen ein weiteres Mal anrufen und darüber informieren, dass die Stadtkasse eine postalische Reaktion auf die Zahlungsaufforderung bekommt.

Gruß
EinsZweiOderDrei

Auf die "postalische Reaktion" meines Bekannten kam nun ein Antwortschreiben der Stadtkasse. Hier geht es weiter:
Zahlungsaufforderung der Stadtkasse als zuständige Vollstreckungsbehörde
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic=14116.msg96534#msg96534


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Hallo mini, Hallo liebe Mitstreiter,

ein Berliner Bürger hat auch nie auf etwaige Schreiben reagiert.

Dieser ist zusammenleben und erhält somit immer alles doppelt.
Deswegen auch doppeltes Schreiben vom Finanzamt.

Der Bürger hat nun 2 Möglichkeiten:
A) das Erhalten bzw. das Abschicken der Bescheide bestreiten (auf doof tun und fragen woher die Forderungen kommen, da nie etwas erhalten) - abwarten wie Finanzbeamte reagiert. Schriftlich kann immer noch etwas angefochten werden. Telefonate sind ja nicht so entscheidend wie ein Brief.

B) mini's Variante anwenden

Der Berliner wird wohl Variante 1 probieren, da es genug Gerichtsentscheidungen gibt, wonach die Gläubiger die Zustellung nachweisen müssen. Die reine Aufgabe bei der Post ist unzureichend, da ja alles mögliche mit den Briefen passieren kann.

mini, wäre es möglich mir deine Schreiben per PN zukommen zu lassen ? Wäre echt Klasse.

Gruß


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Hallo Zusammen,

meine fiktive Person A hat auch vor knapp 10 tagen Post vom FA Berlin bekommen. Ihre Frist läuft morgen ab.

Auf bisherige Bescheide der Gebührenmafia hat A nicht reagiert.

Hat jemand einen Vorschlag, wie fiktive Person A nun am besten weiter vorgeht?

Vielen dank im Voraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 21:09 von Bürger«

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Loser Zettel an der Tür vom Obergerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14275.msg95584.html#msg95584

Beitragsservice erklärt, Verwaltungsakte erlassen zu dürfen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14455.msg96939.html#msg96939


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A) das Erhalten bzw. das Abschicken der Bescheide bestreiten (auf doof tun und fragen woher die Forderungen kommen, da nie etwas erhalten) - abwarten wie Finanzbeamte reagiert. Schriftlich kann immer noch etwas angefochten werden. Telefonate sind ja nicht so entscheidend wie ein Brief.

B) mini's Variante anwenden

Der Berliner wird wohl Variante 1 probieren, da es genug Gerichtsentscheidungen gibt, wonach die Gläubiger die Zustellung nachweisen müssen. Die reine Aufgabe bei der Post ist unzureichend, da ja alles mögliche mit den Briefen passieren kann.

A) kann man machen. Die @mini bekannte PersonX hält das allerdings nicht für zielführend. Beides gleichzeitig geht nicht.

B) funktioniert ja nur dann, wenn man sofort den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigt. Aber umso glaubwürdiger eben argumentieren kann: Es gab keine Grundlagenbescheide.

Damit wird aus dem "Ausredenverhalten" (das bei Finanzbeamten eben sehr schnell genau so, als Ausrede eines säumigen Schuldners ankommt) ein aktives, das eigene Recht einforderndes Verhalten. Das ist etwas gänzlich anderes.

Unter
individuelle Textbausteine (finden leicht gemacht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13980.msg94011.html#msg94011
gibt es einen Ausschnitt aus der eigenen Argumentation. Diese ist insofern individuell, da PersonX seit Jahrzehnten kein Radio/Fernseher besitzt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 21:10 von Bürger«

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meine fiktive Person A hat auch vor knapp 10 tagen Post vom FA Berlin bekommen. Ihre Frist läuft morgen ab.
Auf bisherige Bescheide der Gebührenmafia hat A nicht reagiert.
Hat jemand einen Vorschlag, wie fiktive Person A nun am besten weiter vorgeht?

Eine Grundregel beim Finanzamt ist (wenn man sich das Leben nicht unnötig schwer machen möchte - sowohl in dieser Sache als auch bei Steuersachen): Schnell reagieren. Möglichst ein bis zwei Tage nach Erhalt.

Die @mini bekannte PersonX hat immer zuerst telefoniert und dann - basierend auf den zwei Telefonaten - jeweils ein individuelles Schreiben aufgesetzt. Deshalb lassen sich diese Schreiben auch nicht so einfach übertragen oder von anderen nutzen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juni 2015, 21:09 von Bürger«

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Danke für die Antwort mini.

Der Bürger hat nochmal nachgedacht.
Variante A (abstreiten des Erhalts) ist evtl wirklich nicht so gut, denn dieses "Verwaltungsverfahren" oder wie sich das schimpft geht ja davon aus, dass 3 Tage nach abschicken, alles angekommen ist. Gerichte sehen es teilweise anders. Und wenn man dann nicht alle Gerichtsentscheide kennt oder ein ganz neues da ist, wirds noch komplizierter.

Variante B (Bescheide anfechten) wird aber denk ich zwangsläufig darauf hinauslaufen, daß ein Bescheid ohne Zuschläge kommen wird und man dann Widerspruch einlegen muss.

Hmm. Schwierig.
Der Bürger dachte sich eher, daß er sich verklagen läßt und nicht umgekehrt, denn die Gerichte entscheiden eh 99% gegen einen.



Der Bürger hat eben mit der Finanzperson telefoniert.

Die Person zeigte Verständnis, sagte jedoch daß es sowas wie einen Erstbescheid wohl nicht gibt. Aber auch daß die von der GEZ nicht wissen was sie tun und alles chaotisch ist.
Diese hat mich zur Klärung direkt an den Innendienst verwiesen, wo dieser am besten mal vorbeigehen soll.

Der Bürger vermutet auch daß die Außendienstfinanzler die faxen dicke haben, denn es geht laut der Person meistens um GEZ.


to be continued...


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Diese hat mich zur Klärung direkt an den Innendienst verwiesen, wo dieser am besten mal vorbeigehen soll.

Der Bürger vermutet auch daß die Außendienstfinanzler die faxen dicke haben, denn es geht laut der Person meistens um GEZ.

Die Außendienstler dürfen das gar nicht entscheiden. Deshalb nun (wie bei PersonX) das dem Innendienst genauso mündlich erklären und dann - basierend auf diesem Telefonat - einen Schriftsatz einreichen.


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In gewisser Weise gibt es in dieser Geschichte Neuigkeiten.

Am 11.05 hatte die @mini bekannte PersonX zum letzten Mal mit dem Finanzamt telefoniert und am Abend einen Schriftsatz in den Hausbriefkasten eingeworfen.

Heute kam Post vom Finanzamt:

Aber nicht von der Abteilung, die für Vollstreckungen zuständig ist.

Sondern - fristgerecht - der Einkommensteuerbescheid.

;-)

Die Einkommensteuererklärung wurde regulär (PersonX ist seit Jahrzehnten selbständig) Ende Mai abgegeben. Und obwohl es eine Rückzahlung gab, wurde nichts gepfändet o.ä. Wahrscheinlich ist die Rückzahlung am Montag oder Dienstag auf dem eigenen Konto. Die Rückzahlung ist höher als das, was der BS will.

Der Innendienst scheint das also nun tatsächlich zurückgegeben zu haben und hat wohl bislang noch keinerlei Veranlassung gesehen, entweder gegenüber PersonX oder hausintern irgendetwas zu unternehmen.

Sonst wäre es ja sehr einfach gewesen, den (diesmal sehr schnell bearbeiteten) Einkommensteuerbescheid noch etwas zurückzuhalten, um aus der Rückzahlung pfänden zu können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Juni 2015, 16:00 von mini«

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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sonst wäre es ja sehr einfach gewesen, den (diesmal sehr schnell bearbeiteten) Einkommensteuerbescheid noch etwas zurückzuhalten, um aus der Rückzahlung pfänden zu können.

...und was ja durchaus in anderen Fällen schon praktiziert wurde
Finanzamt/ RBB ignorieren Widerspruch > direkte Pfändung der Rückzahlung aus ESt-Erklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14183.0.html

Daher Glückwunsch an fiktive Person XYZ zu diesem Teil-/ Zwischen- oder sonst-was-"Erfolg"... ;)


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Kleines Update: Heute kam das Geld.

Daher Glückwunsch an fiktive Person XYZ zu diesem Teil-/ Zwischen- oder sonst-was-"Erfolg"... ;)

Danke!

PersonX ist da auch neugierig, wie es weitergeht. Theoretisch könnte der Beitragsservice das sofort heilen, indem er einen Bescheid ohne Säumniszuschlag schickt. Aber das hieße ja das Eingeständnis, daß das bisherige Vorgehen nicht korrekt war.

Insofern: Mal sehen, was sich in den nächsten Wochen oder Monaten ergibt.


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Guten Morgen.

Neues vom Bürger.
Der Bürger hat gestern mit dem Innendienst telefoniert.
Es soll schriftlich mitgeteilt werden, daß keine rechtsgültigen Bescheide vorhanden sind und daß A und B zusammen wohnen. Am besten noch wer Wohnungsinhaber ist. Da aber beide gleichberechtigt sind wird der Bürger nur angeben, daß zusammenlebend und im Zweifelsfall nur eine Forderung bestand hätte. Wen die sich dann rauspicken, sollen die entscheiden.
Es wird dann alles an den RBB zurückgegeben.
Da die deutsche Sprache manchmal sehr gut sein kann, hier mal ein Hinweis:
Auf Nachfrage, ob man die Bescheide usw. erhalten hat, gab es nur als Antwort, daß man keine rechtsgültigen Bescheide erhalten hat. Ob und was genau evtl. erhalten wurde, ist mit dieser Antwort nicht gegeben (Brief nicht angekommen / Brief erhalten aber ungültig / etc.).

Alles in allem war es ein lockeres Gespräch. Wichtig ist bei sowas immer: Erst die andere Seite reden lassen um ein Gefühl zu bekommen wie man weiter vorgeht. Des weiteren immer Verständnis zeigen. Die können ja auch nix für den Bullshit seitens BS und Co.

to be continued...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Juni 2015, 19:27 von Bürger«

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Es gibt neues.

Wenn man auch keine Post und Briefe bekommt, aber scheinbar kommen die Abzockbriefe immer an.

Nachdem die Vollstreckung aufgehoben/stillgelegt wurde und alles an GEZ zurück ist, waren heute beim Bürger wieder 2 Bescheide im Briefkasten. Wieder für A und B.
Diesmal haben die den Säumniszuschlag abgezogen. So nach dem Motto, dann schicken wir eben einen richtigen Bescheid ohne Säumniszuschlag an beide.
Da A und B ja zusammenlebend sind, wurde im Widerspruch angegeben, daß im Zweifel nur eine Foderung gültig wäre. Das wurde entweder bewusst ignoriert oder die interessiert das nicht.
Es sind beide gleichberechtigt im Mietvertrag. Wer nun zahlen muß sollen die mal ausmachen.

Jetzt heißt es erstmal wieder warten auf den nächsten Vollstreckungsbescheid. Auf den wird der Bürger dann wieder mit nicht Erhalten eines gültigen Bescheides reagieren und als spätere Folge dann auf Gerichtsurteile zwecks Zustellung eingegangen (Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02) und Kempten, Urteil vom 22.08.2006 - 11 C 432/05). Hat jemand noch andere Urteile dazu ? ggf. auch Gegenteilige ?

Irgendwelche anderen Vorschläge ?

Widerspruch und Klage einreichen hält der Bürger für nicht erfolgreich. Das zeigen ja alle bisherigen Erfahrungen (auch von Großunternehmen die genug Geld für sehr gute Anwälte haben)

Gruß an alle Zahlungsverweigerer


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