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Autor Thema: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin  (Gelesen 74832 mal)

V
  • Moderator
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Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?

Das Finanzamt muss erstmal einem glauben und schickt den Wisch von GEZ/RBB zurück. GEZ/RBB muss den Gegenbeweis mit der Zustellung des Grundlagenbescheides ohne Säumniszuschläge liefern. Das können die in der Regel nicht und gehen vorerst leer aus.
Irgendwann dürfte dann der erwartete Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschlag kommen und der Rechtsweg kann normal beschritten werden.


Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".

Damit verlässt sich die Person X auf die rechtschaffene Handlung des Finanzamtes. Je nach Person / Arbeitsaufkommen / Einschätzung des Mitarbeiters kann die Sache dann in beide Richtungen ausgehen.

Aus diesem Grund würde ich diese Strategie gegen den Festsetzungsbescheid/Bescheid mit Säumniszuschlag beim Eintreffen des "Bescheides mit Säumniszuschlag" vorziehen:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11242.0.html
und rechtzeitig reagieren. Jetzt muss die Person X auf ein wenig Hilfe von Seiten des Finanzamtes hoffen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2015, 07:05 von Viktor7«

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Damit verlässt sich die Person X auf die rechtschaffene Handlung des Finanzamtes. Je nach Person / Arbeitsaufkommen / Einschätzung des Mitarbeiters kann die Sache dann in beiden Richtungen ausgehen.
...
Jetzt muss die Person X auf ein wenig Hilfe von Seiten des Finanzamtes hoffen.

Genau deshalb hat PersonX da einfach einmal angerufen. Rasch nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung.

Und erstaunt festgestellt, daß die Person, die eigentlich die Zahlung entgegennehmen soll, sich erst einmal über die GEZ aufregt. Und sehr schnell

Zitat
dann schicke ich das erst einmal zurück

sagte.

Als Laie hätte man das ja umgekehrt gedacht: Bürger ruft an und regt sich über den BS auf. Aber wenn schon das Finanzamt noch bei der GEZ ist und sich mehr über diese aufregt als der Bürger ...

;-)

PS: Hat denn schon einmal jemand einen Grundlagenbescheid ohne Säumniszuschläge erhalten? PersonX kennt bislang nur Rückstandsbescheide, die sofort Säumniszuschläge enthielten.

Wenn das für die Behörde, die für die Vollstreckung zuständig wäre, das KO-Kriterium ist, dann wird PersonX nicht freiwillig um einen Grundlagenbescheid betteln. Da die Gegend auch schön ist, droht kein Umzug, damit bleibt das Finanzamt als Nichtvollstrecker erhalten.

Edit: Mißverständliche Formulierung geändert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2015, 00:21 von mini«

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Gibt es jmd, der persönlich einen crashkurs für john doe aus B. heute (Montag Uhrzeit, Ort in B. egal) geben könnte um zu erfahren wie eine richtige Vollstreckungsmaßnahme ausschaut und womit man rechnen muss und was sonst noch ungeschriebenes alles dazu gehört?! john doe hat es leider auch sehr eilig.. :/


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Hallo, wenn Person A es SOOOO eilig hat dann druck doch den Eingangsbeitrag aus und ruf bei seinem zustaendigen FA an, erzaehl dem entsprechenden Menschen GENAU diese Geschichte, dann hat er erstmal Ruhe!

Person B hat ebenfalls erstmal auf ein Anschreiben von dem zustaendigen FA mit einer Zurueckweisung reagiert und erstmal nichts weiter!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2015, 08:05 von Uwe«

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Hallo, wenn Person A es SOOOO eilig hat dann druck doch den Eingangsbeitrag aus und ruf bei seinem zustaendigen FA an, erzaehl dem entsprechenden Menschen GENAU diese Geschichte, dann hat er erstmal Ruhe!

Person B hat ebenfalls erstmal auf ein Anschreiben von dem zustaendigen FA mit einer Zurueckweisung reagiert und erstmal nichts weiter!

PersonX weiß nicht so recht, ob sich PersonX dieser Empfehlung anschließen kann.

Man sollte soweit sattelfest sein, daß man die Bedeutung dieser Begriffe kennt und nicht nur etwas vom Blatt abliest, ohne es zu verstehen.

Die Vollzugsbeamten sind durchaus lebenserfahren. Und dürften es auch schnell merken, wenn es jemandem bloß drum geht, halt nicht zahlen zu wollen oder das verschlafen zu haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. April 2015, 08:05 von Uwe«

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johnd. wäre bereit heute einen kleines Gespräch unter 4, 5 ;), 6... Augen bei Bier zu führen; gerne innerhalb der Hauptst.adtlandesgrenzen. würde sich jmd finden, da doe sich noch etwas unsicher fühlt und gerne die Gaumen seines Gegenübers mit einem Hopfenextrakt beglücken könnte. Ich würde eventuell eine private Nachricht an John D. weiterleiten, falls sich Sachkundige heute austauschen möchten.

Grüße,
bobbybrown


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. April 2015, 14:00 von Bürger«

Moeglichkeiten zum persoenlichen Austausch bestehen immer, nur Heute nicht mehr und wenn wo und wann?


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Ort ist John egal, John befindet sich derzeit in Tiergarten Süd ist aber nicht an den Bezirk gebunden. John könnte den Kotti vorschlagen zB um 21Uhr im Cafe Kotti (bitte aber dazu (mind 45min vorher) eine private Nachricht  schreiben, damit John auch weiß dass jemand wirklich kommt).
Desweiteren wird John am Di zwischen 10-14Uhr besucht (Tiergarten) und würde sich über Unterstützung freuen. Bitte auch dazu möglichst am besten heute noch um eine private Nachricht.


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Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.

Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.

Warum sollten die Personen A-Z mit einem Widerspruch diese Formfehler akzeptieren? Denn so gut jeder fügt in seinen Widersprüchen das Argument der Formfehler und somit die Nichtigkeit des jeweiligen Bescheides ein.

Person N kann und will sich nicht damit anfreunden das diejenigen, die schon etliche Widersprüche hinter sich haben auf einmal die "dummen" sein sollen.

Falls besagte Person N falsch liegt bitte korrigieren.

Verwaltungshandeln baut aufeinander auf:

- Leistungsbescheid + Rechtsbehelf

... vier Wochen später ...

Widerspruch - Zahlung - keine Reaktion

Falls "keine Reaktion" - Rückstandsbescheid + Rechtsbehelf + Säumniszuschlag

... vier Wochen später ...

Widerspruch - Zahlung (8 Euro mehr) - keine Reaktion

Falls "keine Reaktion": Vollstreckungsversuch.

Wer - ohne einen Leistungsbescheid erhalten zu haben - gegen den Rückstandsbescheid Widerspruch einlegt und dann klagt, schleppt immer den Säumniszuschlag mit.

Außerdem kann er in solch einem Verfahren nicht mehr den fehlenden Leistungsbescheid angreifen. Denn dessen Fehlen hätte er als erstes angreifen müssen. So daß er nicht dem Rückstandsbescheid, sondern dem Leistungsbescheid widerspricht. Gibt es aber diesen nicht, gibt es auch nichts zu widersprechen.

Der Widerspruch gegen den Rückstandsbescheid ist ja "innerhalb der Logik des Rückstandsbescheides", nicht gegen diesen als ganzes. Man kann nur deshalb Widerspruch einlegen, weil das der Rückstandsbescheid explizit als Möglichkeit anbietet.

Ein Verwaltungshandeln, das sofort mit dem Rückstandsbescheid beginnt, "hängt in der Luft" - und sollte deshalb ignoriert, nicht durch eine Reaktion auch noch aufgewertet werden.

Deshalb reagieren ja auch die Beamten vom Finanzamt so: "Aha, Sie haben einen Rückstandsbescheid erhalten, aber keinen Leistungsbescheid. Na dann geht das gleich mal zurück".

PS: Ja, das ist durchaus fies. Aber PersonX geht eher davon aus, daß diese Fiesheit (sofort sehr viel höhere Summen, da viele Quartale zusammengefaßt, plus Säumniszuschlag) Absicht ist. Es ist wie ein "aufgepumpter Riese", der bei näherem Hinsehen zusammenschnurrt zu einem ganz kleinen Ding.

Nach dem Motto: "Die meisten werden schon zahlen - und die, die nicht zahlen, kennen sich womöglich nicht aus und werden spätestens beim Amtshilfeersuchen kleinlaut".

Es ist eben "nicht eingeplant", daß es Leute gibt, die absichtlich nichts machen (kein Leistungsbescheid, kein Grund, zu reagieren) und dann erst auf das Vollstreckungsersuchen reagieren, indem sie diesem gezielt widersprechen. Dabei hat jeder Selbständige meist weitaus höhere Risiken zu tragen als solche eher albernen ~~400 Euro. Das ist nun mal Rubrik Portokasse.

Alleine die monatlich oder quartalsweise abzuführende Umsatzsteuer liegt meist bereits weit oberhalb solcher Beträge.


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Hallo,

vergleichbarer Fall im NDR-Raum. Von einem Bekannten wurde mir diese Zahlungsaufforderung zugespielt, nachdem er vom BS über Monate hinweg nichts nachweisliches erhalten hat, gab es nun scheinbar ein AHE. Säumniszuschläge und Mahngebühren sind bereits ausgewiesen, allerdings ist die Gesamtforderung in diesem Schreiben leer geblieben. Ihm wurde geraten zunächst in Erfahrung zu bringen, auf welchen Bescheid sich die Zahlungsaufforderung bezieht. Wozu sollte man ihm noch raten?

Gruß
EinsZweiOderDrei


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Säumniszuschläge und Mahngebühren sind bereits ausgewiesen, allerdings ist die Gesamtforderung in diesem Schreiben leer geblieben.

Das ist eine "freundliche Voreinladung", ohne zusätzliche Gebühren für die Vollstreckungshandlung freiwillig zu zahlen.

Damit kann nach demselben Muster wie von PersonX im aktuellen Thread vorgegangen werden.

Den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigen. Aber diese als unzureichend ablehnen, da kein Leistungsbescheid existiert.

Dabei "genau" mit Tübingen argumentieren (Tübingen bezieht sich sowohl auf Vollstreckungsersuchen als auch auf den fehlenden Leistungsbescheid - nur letzteres verwenden).

Siehe hier:

individuelle Textbausteine (finden leicht gemacht)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13980.msg94011.html#msg94011

PersonX hat bislang nichts neues vom Finanzamt gehört (Finanzamt hat seit über 2 Wochen schriftliche Stellungnahme)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. Mai 2015, 00:54 von Bürger«

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Den Erhalt der Rückstandsbescheide bestätigen. Aber diese als unzureichend ablehnen, da kein Leistungsbescheid existiert.

Dabei "genau" mit Tübingen argumentieren (Tübingen bezieht sich sowohl auf Vollstreckungsersuchen als auch auf den fehlenden Leistungsbescheid - nur letzteres verwenden).

Dazu ist nicht zu raten, jedenfalls nicht bevor der BGH entschieden hat. Und das Bestätigen des Erhalts von Bescheiden ist sowohl unnötig als auch nachteilig, auch für etwaige spätere Auseinandersetzungen.


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

e
  • Beiträge: 12
Der Anruf des Bekannten beim Vollstreckungsbeamten war weniger erfreulich, schließlich dachte er auch auf Verständnis zu stoßen. Nun wird es so weitergehen: http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html (Dank dem Initiator der Sammlung!)

Ein kurzer Bericht des Bekannten für andere betroffene Bekannten und Verwandten:
Er meinte, dass der Gesprächspartner der Vollstreckungsbehörde zunächst freundlich gestimmt war, aber zügig darauf zu sprechen kam, dass die Rundfunkgebühr gesetzlich verankert sei, jeder sie zahlen müsse ("außer Bedürftige, aber nicht rückwirkend befreit", darauf "wovon Leben Sie eigentlich?"), die GEZ(sic!) eine Behörde, sogar eine Anstalt öffentlichen Rechts sei usw. Er bot einen Vororttermin zur Bestandsaufnahme an, unterstellte eine Verweigerung, als der Termin nicht angenommen wurde und drohte mit richterlichem Durchsuchungsbeschluss. Alles in allem hatte der Bekannte das Gefühl mit einem GEZ-Kontrolleur 2.0 zu telefonieren, der die Praktiken des Beitragsservices unterstützt und verteidigt. Das Gespräch dauerte fast 10 Minuten, es blieb aber stets sachlich und wurde nicht laut. Der Mitarbeiter der Stadtkasse gewährte einen Tag "Bedenkzeit". Nun will der Bekannte morgen ein weiteres Mal anrufen und darüber informieren, dass die Stadtkasse eine postalische Reaktion auf die Zahlungsaufforderung bekommt.

Gruß
EinsZweiOderDrei


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Warum denn nicht schriftlich?? Wenn beim Gericht gesagt wird, dass der Beamte (ist das wirklich einer von Amts wegen oder nicht? es gab ja in März 2013 Umstellung der ZPO zur Vollstreckung...) dir dies und das vorgeworfen hat, dann heißt es Aussage gegen Aussage und dann glaubt der Richter dem Beamten... Das per Telefon regeln zu müssen sieht zuerst bequem aus, weil von zuhause und nicht in Person, aber hat gewisse Nachteile. Bitte nochmal die Formalitäten der Vollstreckungen durchlesen.


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So, PersonX hat Neuigkeiten zu vermelden.

Das damalige Schreiben (Mitte April) ging wohl in den Innendienst. Da kam kürzlich eine interessante Antwort.

Diese verwies zunächst auf das eigentliche Gesetz (RBStV) sowie einen Hinweis: Die Vollstreckung richtet sich nach § 250 Abgabenordnung (AO).

Das ist schon mal spannend:

https://dejure.org/gesetze/AO/250.html

Zitat
§ 250
Vollstreckungsersuchen

(1) Soweit eine Vollstreckungsbehörde auf Ersuchen einer anderen Vollstreckungsbehörde Vollstreckungsmaßnahmen ausführt, tritt sie an die Stelle der anderen Vollstreckungsbehörde. Für die Vollstreckbarkeit des Anspruchs bleibt die ersuchende Vollstreckungsbehörde verantwortlich.

(2) Hält sich die ersuchte Vollstreckungsbehörde für unzuständig oder hält sie die Handlung, um die sie ersucht worden ist, für unzulässig, so teilt sie ihre Bedenken der ersuchenden Vollstreckungsbehörde mit. Besteht diese auf der Ausführung des Ersuchens und lehnt die ersuchte Vollstreckungsbehörde die Ausführung ab, so entscheidet die Aufsichtsbehörde der ersuchten Vollstreckungsbehörde.

Dann wurde ausgeführt, daß PersonX keine Zweifel an der AO und dem Vollstreckungsersuchen geäußert habe. Klar, der Ansatz war ja ein anderer.

Ferner:

Zitat
Nach dem Vollstreckungsersuchen des RBB wurden Ihnen die Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekanntgegeben.

Ich kann daher nicht erkennen, daß die Vollstreckbarkeit der Forderung des RBB nicht gegeben ist. Von der Richtigkeit der Vollstreckbarkeitsbescheinigung ist daher weiter auszugehen. Gleichzeitig rege ich an darzulegen, dass und aus welchen Gründen Ihnen gegenüber keine Bekanntgabe erfolgt ist (*).

Schließlich: Keine ernsthaften Zweifel, Vollstreckungsverfahren wird fortgesetzt.

--

Das Schreiben fand PersonX sehr verblüffend. Denn es wurden Dinge verteidigt, die gar nicht angegriffen worden waren. Gleichzeitig gab es diesen merkwürdigen Satz (*). Der eigentlich heißt: "Ich vom FA verstehe nicht genau, was Sie meinen".

Daraufhin ein sehr gezieltes Telefonat:

Was müsse ein erster Bescheid erhalten? Betrag, Zeitraum, Rechtsbehelf.
Und auf die Frage: Was dürfe dieser nicht enthalten? Darf er Säumniszuschläge enthalten? Die Antwort vom FA-Mitarbeiter. Nein!

Bingo!

Damit die Feststellung von PersonX, daß das

Zitat
Nach dem Vollstreckungsersuchen des RBB wurden Ihnen die Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekanntgegeben.

eben so nicht stimmt, weil lediglich drei Rückstandsbescheide mit Rechtsbehelf bekanntgegeben worden waren. Bei drei Zeiträumen wären aber 3 Grundlagenbescheide, darauf basierend drei Rückstandsbescheide = 6 Schreiben mit Rechtsbehelf notwendig gewesen. "Freischwebende Rückstandsbescheide" ohne Leistungsbescheide sind keine Basis für Vollstreckungen.

Das sah der Gesprächspartner dann ein. Und schlug nun vor (diesmal Innendienst), das an die ersuchende Behörde zurückzugeben.

Daraufhin Vereinbarung, daß PersonX das nochmals schriftlich ausfertigt und einreicht, das ist inzwischen erledigt.

Interessant ist nun § 250 AO. Sollte das vom RBB wieder zurückgehen und das dem Beamten "zu heiß" sein, würde die dem Finanzamt übergeordnete Aufsichtsbehörde entscheiden.

Da aber Finanzämter natürlich immer erst Leistungsbescheide erstellen und es Säumniszuschläge erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist gibt, sieht das PersonX nun sehr gelassen.

Wichtig sind noch (stand auch im Schreiben) § 254 AO (Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung) und § 256 AO (Einwendungen gegen die Vollstreckung).

Nun sind also auch die Zweifel des Innendienstes so groß, daß das erst einmal zurückgeht. Angesichts des aufgesetzten Schreibens und des beim BGH anhängigen Tübinger Beschlusses muß man sehen, was daraus wird.

--
PersonX hat den Eindruck, daß die Mitarbeiter des FA sich da schwertun, solche fundamentalen Fragen eigenständig zu lösen. Sie kapieren, daß ihre eigene Behörde - das Finanzamt - das nie so machen würde, wie das die Landesrundfunkanstalten machen. Aber sie hoffen halt, daß der Bürger nachgibt, nicht reagiert - so daß die Sache vom eigenen Tisch runterkommt.


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