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Autor Thema: Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin  (Gelesen 74818 mal)

K
  • Beiträge: 2.239
Aber was hat hier der Finanzamt damit zutun, darf er nicht nur Steuern einholen?
Oder was hat die Stadt damit zutun, dürfen die nicht auch nur deren Forderungen verlangen?
Und nicht andere "Ämter" oder Firmen!?
Das Verfahren nennt sich Amtshilfeersuchen (AHE):
Wenn eine Behörde (in diesem Fall Landesrundfunkanstalt) nicht selbst vollstrecken kann darf sie mittels AHE andere Behörden als "verlängerten Arm" um Vollstreckung bitten.
Diese anderen Behörden können - je nachdem - Finanzämter, Kommunen (Stadtkassen, Gemeindekassen etc.) sein.
Allerdings sind an diese AHE gewisse (rechtliche) Voraussetzungen geknüpft - und ebendiese erfüllt BS nicht.

(So meine Sichtweise - wenn etwas falsch bitte korrigieren)

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

p
  • Beiträge: 647
Danke Kurt,

also geht es auch theoretisch ohne Richter durch AHE?

Nehmen wir an Finanzämter bekommen Schullungen etc. das er
alles rechtens sein und es kommt ein AHE von den Rundfunkanstalten.
Wie würde das auf diesen Fall von dem Theardersteller auswirken?
Was kann man dann dagegen machen?

Gruß


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G

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Auf den BS angewendet heißt das, ein Mitarbeiter einer Zweigstelle eines Amtes kann nimmer zeitgleich Mitarbeiter einer Zweigstelle eines anderen Amtes sein, geschweige denn Mitarbeiter einer Vielzahl von Zweigstellen verschiedener Ämter, wegen Arbeitsrecht und so.

Kannst Du das bitte mit konkreten §§ untermauern? Ich habe das in einem anderen Thread wo das Thema beiläufig aufkam auch schonmal hinterfragt. Für mich klingt das bisher nicht nach einer Tatsache, sondern eher nach einer Vermutung. Was spricht also hier im Speziellen konkret gegen mehrere parallele Arbeitsverhältnisse?


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m
  • Beiträge: 83
es kommt ein AHE von den Rundfunkanstalten.
Wie würde das auf diesen Fall von dem Theardersteller auswirken?
Was kann man dann dagegen machen?

Das ist exakt die Ausgangssituation.

PersonX hat eine Zahlungsaufforderung  von einem Vollziehungsbeamten des örtlich zuständigen Finanzamtes erhalten.

Das Aktenzeichen begann mit AHE, also ein Amtshilfeersuchen.

Zitat
Ersuchende Stelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg - Beitragsservice
Geschäftszeichen: Die nicht genutzt BS-Nummer von PersonX

Sehr geehrter Herr PersonX,
Sie haben leider die Mahnungen der ersuchenden Stelle nicht beachtet.
Sie schulden noch folgende öffentlich-rechtliche Abgaben:

Rundfunkgebühren Monat 01.13 bis 09.14
Bescheid(e) vom 01.08.14, 01.09.14, 01.12.14

In Berlin sind eben die FA für die AHE zuständig. Anderswo sind das Stadtkassen oder GV. Das geht aber immer über AHE.

Das ganze Drauf-Rumgekaue auf dem BS hält PersonX nicht für zielführend.

Es liegt in der Verantwortung des RBB (der BS dient bloß als Schreibstube), daß es keine Primärbescheide ohne Säumniszuschläge gab.

Für Verwaltungsrecht ist das Finanzamt ausgewiesener Spezialist. Die verstehen, daß, wenn sie ohne Primärbescheid vollstrecken, sie sich in eine sehr heikle Situation bringen.

Die Frage ist also: Warum sorgen die ganzen Landesrundfunkanstalten nicht dafür, daß es rechtzeitig Primärbescheide gibt?


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Die Frage ist also: Warum sorgen die ganzen Landesrundfunkanstalten nicht dafür, daß es rechtzeitig Primärbescheide gibt?

Vielleicht um schon im Vorfeld die Anzahl potenzieller 'Querulanten' gering zu halten? Man stelle sich nur vor, was passieren würde, wenn sich unter den 81 Mio. Bundesbürgern herumspricht, dass man ganz einfach und ohne Mehrkosten ersteinmal auf die gratis Zustellung eines Zahlungsbescheids warten kann, mit dem dann überhaupt erst eine vermeintliche Zahlungspflicht entstünde.  :police:

Andererseits sind 8 € auch Geld. Und ein Vielfaches davon lässt die Herzen von gierigen Menschen nunmal höher schlagen.


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p
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Hallo,

ach das war ja schon AHE. Alles klar danke.

Da binn ich aber sehr gespannt wie sich das weiter entwickelt.
Z.B Person "P" hat noch nie Post erhalten, die können doch nicht
dann einfach pfänden. Einer seits die einen Widerspruch geschrieben
haben, haben den zugang des Schreibens bestätigt und das schlimmste
auch akzeptiert als solches.

Danke noch mal


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Wie wäre es, um Klarheit zu schaffen, telefonische Gespräche mit mehreren Finanzämtern zu führen und wegen der fehlenden Grundlagen-Erst-Bescheide ohne Säumniszuschlag und der rechtlichen Wirkung nachzufragen?


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Du meinst pro-aktiv? Also bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist?  :laugh:

Wie auch immer - eine gute Idee!  :police:


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PersonX argumentierte: Es lägen zwar die Schreiben vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 vor. Da stünde auch "Bescheid" drüber.
Damit gibt Person X zu, die Bescheide erhalten zu haben, Rechtsmittelbelehrung ist vorhanden, wurde von Person X nicht genutzt, und peng, die Bescheide sind rechtskräftig geworden.

Damit ist auch die ZV rechtsgültig, denn Person X hat zugegeben, die Bescheide erhalten zu haben.

Ich würde dowas nicht unbedingt in einer schriftlichen Stellungnahme mitteilen, denn das FA muss dann die ZV durchführen....

Grüße
Adonis


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Sowohl bereits Betroffene wie auch pro aktiv im Vorfeld der erwarteten "Briefe". Mit den Leuten beim Finanzamt, ggf. den Vorgesetzten, kann man meistens vernünftig reden. Vor allem bezüglich GEZ & Co.


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Fiktive Personen sollten den Finanzämtern gegenüber auf gar keinen Fall zu erkennen geben, dass sie Bescheide erhalten haben. Viel effektiver ist der Bezug auf die Rechtsgrundlagen und Urteile aus folgendem Schreiben:

http://www.docdroid.net/wrc9/charlottenburg.pdf.html


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"Ein Anspruch, dass alle Aspekte eines Sachverhalts zu nennen sind, lässt sich aus dem Programmgrundsatz nicht ableiten und stände auch nicht in Einklang mit der grundgesetzlich geschützten Rundfunkfreiheit."
WDR-Intendant Tom Buhrow, Antwort auf Programmbeschwerde der Publikumskonferenz e.V.

V
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Fiktive Personen sollten den Finanzämtern gegenüber auf gar keinen Fall zu erkennen geben, dass sie Bescheide erhalten haben. ...

Versteht sich von selbst. Anruf nur in Erwartung von "Briefen", schließlich sind seit der Einführung des Beitrags über zwei Jahre vergangen und man liest von einer Menge von Fällen.


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Der Kernpunkt 'fehlender Grundlagenbescheid', den Themenersteller 'mini' anführt ist ja bekannt und sehr wohl als Ablehungsgrund für einen Bescheid berechtigt. Jedoch den Kurs, den 'mini' fährt - nämlich diesen Grund stillschweigend bis zum Anklopfen des FA's für sich zu behalten und dann auf Besonnenheit seitens des FA's zu hoffen - halte ich auch für sehr gewagt.

Die Gründe, weswegen ein Bescheid nichtig ist, gehören mMn schon in einem fristgerecht eingelegten Widerspruch offiziell erörtert. Flagge zeigen statt im eigenen Kämmerlein einschließen! :police:


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Die Aussage des Gesprächspartners (der der für PersonX zuständige Vollziehungsbeamte ist) war doch eindeutig:

Zitat
Dann geht das erst einmal zurück

Heißt: "Erst einmal passiert gar nichts".

Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?

Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".

Denn das findet das Finanzamt überhaupt nicht prickelnd: Wenn der RBB so tut, als gäbe es Basisbescheide, darauf aufbauend Säumnisbescheide, darauf aufbauend ein Vollstreckungsersuchen.

Zitat
Upps - der Ausgangsbescheid fehlt ja. Nee, so nicht, liebe Brüder beim RBB

Wenn Bürger über 1,5 Jahre kein Schreiben mit einem Rechtsbehelf erhalten und damit die Summe hochgetrieben wird. Das möge sich mal ein Finanzamt erlauben.


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Woher soll denn das Finanzamt wissen, daß keine Primärbescheide verschickt wurden? Wenn Bürger nur behaupten, sie hätten nichts erhalten?

Deshalb ist es schon wichtig, daß Leute sagen: "Doch, da gab es etwas. Aber das, was da kam, ist ein komischer Witz, aber kein Basisbescheid".

Bundesfinanzhof
Beschl. v. 04.07.1986, Az.: VII B 151/85

https://www.jurion.de/de/document/fullview/0:111791/


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