"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Berlin
Erfahrung Zahlungsaufforderung - Beginn Zwangsvollstreckung in Berlin
mini:
Ein hypothetischer Bürger PersonX erzählte mir kürzlich:
Er hat in Berlin nie auf Schreiben des Beitragsservice reagiert. Aber immer wieder hier mitgelesen.
Da kam sie: Die Zahlungsaufforderung des zuständigen Finanzamtes von einem dortigen Vollziehungsbeamten. Als AHE, also Amtshilfeersuchen. Eine achttägige Zahlungsfrist, ansonsten gäbe es einen persönlichen Besuch. PersonX habe die Bescheide vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 nicht beglichen.
Inklusive Telefonnummer für Nachfragen.
PersonX hat da angerufen.
Und es war "ganz simpel":
Ja, die GEZ (der Gesprächspartner sprach ausschließlich von der GEZ). Die ganzen Verfahren quer durch die Republik seien bekannt.
PersonX argumentierte: Es lägen zwar die Schreiben vom 01.08.2014, 01.09.2014 und 01.12.2014 vor. Da stünde auch "Bescheid" drüber.
Aber da diese sofort Säumniszuschläge enthalten würden, seien das keine gültigen Bescheide.
Kein Finanzamt würde es sich erlauben, erst einen Bescheid über 1 1/4 Jahre zu verzögern. Und dann - aufgrund dieser selbstverschuldeten Verzögerung - bereits Säumniszuschläge draufschlagen. Reihenweise hätten Gerichte darauf basierend bundesweit Vollstreckungen gestoppt.
PersonX skizzierte zusätzlich: PersonX habe nie etwas an die GEZ bezahlt. Da weder Radio noch Fernseher, das der GEZ auch immer brav mitgeteilt. Nun die "Systemänderung". Eigentlich habe PersonX mit einem Bescheid im zweiten Quartal 2013 für das erste Quartal 2013 gerechnet. Dann hätte PersonX Widerspruch und dann Klage eingelegt - und würde heute nicht wegen dieser Vollstreckung telefonieren.
Aber so habe der Beitragsservice PersonX zunächst über mehr als 1 Jahr das Beschreiten des Rechtswegs verunmöglicht. Weil es bis dahin kein Schreiben mit einer Rechtshelfsbelehrung gab. Damit habe der Beitragsservice die strittige Summe gänzlich überflüssig hochgetrieben. Und das, was dann mit Datum 01.08.2014 gekommen sei, sei offenkundig kein primärer Bescheid - weil Säumniszuschläge dabei seien.
Der Gesprächspartner: PersonX möge das schriftlich mitteilen. Dann wird das erst einmal zur Stellungnahme zurückgeschickt.
Ein nettes Gespräch. PersonX wird das ausfertigen, ausdrucken und unterschreiben.
Und - wie telefonisch vereinbart - in den "dicken Hausbriefkasten" schmeißen.
Fazit: Die Vollstreckungsbeamten bei den Berliner Finanzämtern haben - so mal etwas lax gesagt - null Lust, da aktiv zu werden. Sind von dem Thema tierisch angefaßt. Und wenn sie hinreichend genaue Hinweise bekommen
(die Liste unter
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
ist da sehr hilfreich - Aktenzeichen, Aktenzeichen, Aktenzeichen)
dann geht das erst einmal zurück.
Gast:
Hallo mini, Willkommen im Forum und Danke für die Ausführungen über die Erlebnisse einer PersonX. :)
Ja, wenn bisher noch nicht auf Bescheide sachgemäß reagiert wurde gilt es spätestens dann aktiv zu werden, wenn die GEZ ihre erpresserische Arbeit extern auf Vollstreckungsorgane - in Berlin das Finanzamt - abwälzen möchte!
Ich habe die traurige Befürchtung, dass noch viel zu viele Leute an genau diesem Punkt einknicken, weil sie zu viel 'Ehrfurcht' (oder wie man das sonst ausdrücken mag) vor Vollstreckungsorganen haben, alsdass ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abpressung von sog. 'Rundfunkbeiträgen' entwickelt bzw. aufrecht erhalten werden könnten. Aber gut, dass es dieses Forum gibt! :)
Btw. falls Dir das Schreiben vom Finanzamt an PersonX vorliegt - kommt es Dir auch so vor, als würden die Formulierungen ausschließlich aus dem Hause GEZ stammen, da dieses Schreiben vielleicht ganz genau im gleichen Stil formuliert ist wie die bekannten GEZ-Schreiben 'Mahnung' und 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung'. Es wäre tatsächlich ein Graus wenn das FA die Formulierungen dieses Schreibens 1:1 von der GEZ übernommen (bzw. übergeben bekommen) und an PersonX lediglich 'weitergeleitet' hätte! Wie passen sonst die geschriebenen Zeilen des FA's mit den (einsichtigen) Worten des MA's des FA's zusammen?
--- Zitat von: mini am 17. April 2015, 15:48 ---Fazit: Die Vollstreckungsbeamten bei den Berliner Finanzämtern haben - so mal etwas lax gesagt - null Lust, da aktiv zu werden. Sind von dem Thema tierisch angefaßt. Und wenn sie hinreichend genaue Hinweise bekommen (die Liste http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html ist da sehr hilfreich - Aktenzeichen, Aktenzeichen, Aktenzeichen), dann geht das erst einmal zurück.
--- Ende Zitat ---
Super, dass PersonX an eine Person geraten ist, die vermutlich in der Lage ist eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier jedoch vor Verallgemeinerungen warnen und zu Bedenken geben, dass es auch beim Finanzamt vermutlich den einen oder die andere Mitarbeiterin geben kann, der/die sich als verlängerten Arm der GEZ ansieht und einen/einer möglicherweise verunsicherten Bürger/in zu suggerieren vermag, dass es keinen anderen Weg außer einer Zahlung der offenen 'Forderungen' gäbe. Also immer schön standhaft den eigenen Punkt vertreten, auf Ungereimtheiten verweisen und die eigenen Rechte einfordern! :)
mini:
--- Zitat ---Ja, wenn bisher noch nicht auf Bescheide sachgemäß reagiert wurde gilt es spätestens dann aktiv zu werden, wenn die GEZ ihre erpresserische Arbeit extern auf Vollstreckungsorgane - in Berlin das Finanzamt - abwälzen möchte!
--- Ende Zitat ---
Der Beschluß Tübingen, 19. Mai 2014 · Az. 5 T 81/14, legt nahe, daß es sich bei den Schreiben, die als "Bescheid" bezeichnet sind, gar nicht um Bescheide handelt.
Solche Aussagen ( https://openjur.de/u/708173.html - RN 22)
--- Zitat ---Grundsätzlich setzt die Fälligkeit eines öffentlich-rechtlichen Beitrags einen Beitragsbescheid als Verwaltungsakt voraus. Zwar beginnt die materielle Beitragspflicht, sobald die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Zahlungsverpflichtung kann jedoch nur durch Beitragsbescheid geschaffen werden.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Schon der Grundsatz effektiven Rechtsschutzes verlangt vor der Festsetzung von Kosten oder Säumniszuschlägen einen rechtsbehelfsfähigen Beitragsbescheid, da andernfalls der Rechtsweg erst nach Festsetzung von Rückständen/Zuschlägen eröffnet werden würde (vgl. VG Augsburg a.a.O.).
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Der bloße Hinweis auf die Fundstelle des Gesetzblattes reicht als Begründung nicht aus
--- Ende Zitat ---
beschreiben das Verwaltungshandeln so dermaßen fundamental, daß ich mir nicht vorstellen kann, daß das bei der Berufung vom BGH gekippt wird.
Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.
Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.
Genau das verstehen Vollstreckungsbeamte beim Finanzamt sehr genau. Jeder Einkommenssteuerbescheid ist um Dimensionen besser als das, was der Beitragsservice verschickt. Erst kommt der Bescheid mit einem Rechtsbehelf. Dann läuft die Frist. Erst nach deren Ablauf können Säumniszuschläge entstehen.
Vollstreckungsbeamte können ja erst einmal nicht wissen, was da verschickt wurde. Es könnte sich ja auch einfach darum handeln, daß bsp. die Schulden deshalb aufgelaufen sind, weil es eine Einzugsermächtigung gab, das Konto aber keine Deckung aufwies.
PersonX hat das auch dem Gesprächspartner klargemacht: Diese müßten grade das ausbaden, was genaugenommen ein Konflikt zwischen Gesetzgebung / Abgeordneten und Bürgern ist.
--- Zitat ---Btw. falls Dir das Schreiben vom Finanzamt an PersonX vorliegt - kommt es Dir auch so vor, als würden die Formulierungen ausschließlich aus dem Hause GEZ stammen, da dieses Schreiben vielleicht ganz genau im gleichen Stil formuliert ist wie die bekannten GEZ-Schreiben 'Mahnung' und 'Ankündigung der Zwangsvollstreckung'. Es wäre tatsächlich ein Graus wenn das FA die Formulierungen dieses Schreibens 1:1 von der GEZ übernommen (bzw. übergeben bekommen) und an PersonX lediglich 'weitergeleitet' hätte! Wie passen sonst die geschriebenen Zeilen des FA's mit den (einsichtigen) Worten des MA's des FA's zusammen?
--- Ende Zitat ---
Nee. Das Schreiben, das PersonX erhielt, war wohl ein Standardschreiben der Berliner Verwaltung, unten auch entsprechend gekennzeichnet:
--- Zitat ---Vollstr.29b/DCL - Zahlungsaufforderung durch den Vollziehungsbeamten
--- Ende Zitat ---
Da waren lediglich kurze Texte (Datumsangaben) und Beträge eingesetzt. Der Rest sind allgemeine Formulierungen.
--- Zitat ---Super, dass PersonX an eine Person geraten ist, die vermutlich in der Lage ist eigene Gedanken zu entwickeln. Ich möchte hier jedoch vor Verallgemeinerungen warnen und zu Bedenken geben, dass es auch beim Finanzamt vermutlich den einen oder die andere Mitarbeiterin geben kann, der/die sich als verlängerten Arm der GEZ ansieht und einen/einer möglicherweise verunsicherten Bürger/in zu suggerieren vermag, dass es keinen anderen Weg außer einer Zahlung der offenen 'Forderungen' gäbe.
--- Ende Zitat ---
PersonX wohnt in einem Innenstadtbereich von Berlin ;-)
Man könnte bald wetten, daß es in diesem Innenstadtbereich bundesweit die meisten Nichtzahler geben könnte.
mini:
PersonX hat das gelesen, fand das schon ganz ok. Aber hat mir noch ein paar Punkte zukommen lassen:
(1) Die Vollstreckungsbeamten im Finanzamt sind verpflichtet, darauf zu reagieren. Alternativen sind Zahlung / Pfändung oder schließlich Rückgabe an die ersuchende Behörde. Sie wissen nicht genau, was eigentlich Sache ist, sitzen aber faktisch zwischen allen Stühlen. Ihnen sollte man das Leben nicht allzu schwer machen.
(2) Reagiert man nicht auf das Anschreiben, müssen die Vollstreckungsbeamten persönlich vorbeikommen. Die Wahrscheinlichkeit, daß da niemand da ist, ist durchaus hoch. Leute sind ja berufstätig, einkaufen usw.
--- Zitat ---Falls ich nicht von dem Eingang der Zahlung unterrichtet sein sollte, werde ich Sie am / demnächst(*) in der Zeit von 8 (*) bis 18 (*) Uhr aufsuchen.
Ich bitte Sie, dafür zu sorgen, daß ich dann Zutritt zu den Räumen erhalte und der geschuldete Betrag nebst zusätzlich 26,00 € (*) Kosten der Vollstreckung bereitgehalten wird. Andernfalls muß mit der Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen gerechnet werden ...
--- Ende Zitat ---
(*) war in den Vordruck per Schreibmaschine eingefügt.
Da womöglich mehrfach umsonst vorbeizukommen (angesichts der Größe von Berlin), ehe dann andere Maßnahmen ergriffen werden müssen (der Vollstreckungsbeamte kann ja den Vorgang nicht einfach ein paar Jahre liegen lassen): Das ist kein Vorgang, der Laune macht.
(3) Ganz anders ist es dagegen, wenn man
- schnell reagiert (das Schreiben war mit Datum Dienstag, telefonische Erreichbarkeit Mo/Mi/Fr jeweils 08:00 - 09:00, am Freitag wurde angerufen). Dann ist das für den Vollzugsbeamten noch frisch, er kann das zuordnen,
- genau weiß, was man will: Rumjammern, Zeit schinden, eine riesige Systemkritik usw. ist überflüssig, der Gesprächspartner hat tonnenweise andere Dinge zu tun. Das Telefonat dauerte 6 Minuten
- eine klare eigene Handlung aufzeigt: "Ich fertige das schriftlich aus, das haben Sie bis ... im Briefkasten".
Dann weiß der Beamte, was ihn erwartet. Und er kann mit bestem Gewissen, auch so, daß er es gegenüber seinen Kollegen und Vorgesetzten vertreten kann, den Vorgang erst einmal an die ersuchende Behörde zurückgeben und sich wichtigeren Dingen zuwenden.
Wenn die Vollstreckungsbehörden auf dieser Ebene nicht mehr mitspielen, wenn also die "funktionierende Verwaltung Finanzamt" das, was vom Beitragsservice kommt, stapelweise zurückgehen läßt: Das dürfte noch am ehesten die Parlamentarier beeindrucken.
Langfristig kann das Thema nur
- entweder von den Abgeordneten (die ein neues Gesetz verabschieden)
- oder von den Gerichten (die Vollstreckungen stoppen bzw. das Gesetz korrigieren)
gelöst werden.
Gegenüber allen anderen Instanzen sollte man nicht zuviel Streß produzieren, sondern diese eher als Verbündete betrachten.
nieGEZahlt.82:
--- Zitat von: mini am 18. April 2015, 02:34 ---Wo kein Bescheid, da keine Notwendigkeit zum Widerspruch. Damit ist der Bescheid nicht rechtskräftig, damit nicht vollstreckbar.
Es gab für PersonX damals einfach keinen Grund, auf einen Nicht-Bescheid zu reagieren und diesen dadurch auch noch als Bescheid anzuerkennen. Jeder, der bereits Widerspruch eingelegt hat, hat damit auch diesen fundamentalen Formfehler akzeptiert.
--- Ende Zitat ---
Warum sollten die Personen A-Z mit einem Widerspruch diese Formfehler akzeptieren? Denn so gut jeder fügt in seinen Widersprüchen das Argument der Formfehler und somit die Nichtigkeit des jeweiligen Bescheides ein.
Person N kann und will sich nicht damit anfreunden das diejenigen, die schon etliche Widersprüche hinter sich haben auf einmal die "dummen" sein sollen.
Falls besagte Person N falsch liegt bitte korrigieren.
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