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Autor Thema: Festsetzungsbescheid für "Beiträge" von 03.2012 - 11.2014 !!!!  (Gelesen 3256 mal)

L
  • Beiträge: 18
Moin Moin,

nachdem der Beitragsservice Person X immerzu mit Mahnungen, und letztlich leider auch direkt per Kontopfändung dazu zwang, offene Beiträge aus den Jahren 2010 und 2011 abzudrücken (Klage beim VG Läuft), hat X am 05.04.15 einen Brief an den Beitragsservice geschrieben, und darauf hingewiesen, das ihm bis heute kein gültiger Festsetzungsbescheid zugestellt wurde.

Heute in der Post, war der Festsetzungsbescheid dann drin. Datiert auf den 01.04.15...... Ja ne, ist klar.

Jedenfalls fordert der Beitragsservice nun von X für die Zeit vom 01.03.12 - 30.11.14 einen Betrag von 598,45€.  Beiträge und Gebühren also gemischt.

Witziger Weise ist unten im Schreiben gleich angegeben, das X in dieser Zeit 1 Radio, und 1 Fernseher besessen hat... ?!
X ist sich nicht sicher, ob er in dieser Zeit wirklich einen Fernseher hatte.........

Die Frage ist nun, wie kann X nun am besten auf diesen Bescheid reagieren?

Das Schreiben ist unten angefügt. Leider in schlechter Qualität, da der Scanner leider versagt hat, und X somit zur Kamera greifen musste.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. April 2015, 19:38 von Leutnant_JO«

L
  • Beiträge: 18
Hallo nochmal,

möchte nochmal zwischenfragen.
Für die Beiträge bis 2013, hilft es hier Person A, zu sagen, das A keinerlei Fernseher oder Radios bereitgestellt hatte?!


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G

Gast

Hallo,

kann er versuchen, jedoch wird dies wohl auch vor Gericht wenig Bestand haben, denn Person A hätte dies ja melden "können".
Wenn eine Betrügerfirma Geld bekommen kann, und nun sogar staatlich garantiert, dann wird sie sich es auch holen.


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L
  • Beiträge: 18
Ok...
wie kann A dann reagieren?
Einen Festsezungsbescheid nach 4 Jahren zu erhalten ?!?
Zumal für 2011 die Verjährung sicherlich eingesetzt haben sollte..


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Gast

Nun, die 3-jährige Verjährung beginnt doch aber mit Ablauf des Beitragsjahres!!!
Somit wären alle Forderungen des Jahres 2011 bis Ende 2015 einklagbar.

Daher gehört zu einer Lüge, eine Lüge:
"Wie im Schreiben vom 24.02.2012 Ihnen schon mitgeteilt, besitze ich kein "zum rundfunkempfang bereit gehaltenes Geräte..."


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P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Soweit ich informiert bin, werden die geschudeten Gebühren vor dem 1.1.2013 erlassen.
Ich suche noch den Link (wenn er nicht von den Verantwortlichen gelöscht wurde.)
Früher stand das auf der Beitragsservice-Seite, da bin ich mir ganz sicher (dafür stehen da jetzt viele interessante andere Sachen, die man bestimmt auch noch glaubt...)

Bisher:
http://www.haz.de/Nachrichten/Medien/Uebersicht/GEZ-Muffel-werden-nicht-rueckwirkend-zur-Kasse-gebeten
https://www.test.de/GEZ-Reform-Jetzt-zahlt-jeder-Haushalt-4502522-0/
http://www.focus.de/kultur/medien/neue-details-zum-rundfunkbeitrag-gez-verschont-gebuehren-preller_aid_848782.html
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/110113-gez-rundfunkgebuehr---nachforderung
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/verbraucher/gez-amnestie-fuer-schwarzseher-aid-1.3032286


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2015, 20:49 von Philosoph«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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