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ZDF-Vermarkter kritisiert Private:“Melken des Apparats ist zur Strategie geworde

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Carina:

--- Zitat von: InesgegenGEZ am 10. April 2015, 17:18 ---
--- Zitat von: PersonX am 10. April 2015, 15:19 ---Wo Werbung kommt ist das Programm nicht mehr zu einer möglichen Grundversorgung hinzuzuzählen,

--- Ende Zitat ---
Den Gedanken finde ich nicht schlecht, da Werbung nichts mit dem Auftrag des örR zu tun hat.

--- Ende Zitat ---
Genau so wenig wie Quoten.
Aber bei der Programmgestaltung scheint sich alles genau darum zu drehen.

PersonX:

--- Zitat ---Genau so wenig wie Quoten.
Aber bei der Programmgestaltung scheint sich alles genau darum zu drehen.
--- Ende Zitat ---

Die Schlussfolgerung daraus, dann muss das was gesendet wird nicht zwingend eine Grundversorgung sein.

Die Regelungen sagen doch schlicht, nur eine Grundversorgung wäre zu bezahlen.
Was genau das ist wurde nicht wirklich abschließend geregelt.
Sendungen, welche aber scheinbar dazu gedacht sind, eine Bindungswirkung in dem Sinne herzustellen, damit eine Beeinflussung durch eine dritte Partei erfolgen kann, erfüllen aus Sicht von PersonX keinen Auftrag hinsichtlich einer möglichen Grundversorgung.
Würden diese zur Grundversorgung zählen, dann muss genau dort die Werbung direkt ersatzlos entfallen.

Wie werden Quoten überhaupt ermittelt, und zudem sind Quoten für eine Grundversorgung überhaupt nicht notwendig.
Quote auswerten sollte direkt verboten werden, weil ungenau, nicht zielführend.
Es sollten alle Teile, welche zur Grundversorgung gehören gleichermaßen gleichmäßig Bestandteil sein, dazu braucht es keine Quote.

InesgegenGEZ:

--- Zitat ---15. Rundfunkbeitragsänderungsstaatsvertrag:

Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen,
des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.

Die Systemumstellung auf die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entlastet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davon, Qualität und Umfang ihrer Angebote fortlaufend kritisch zu überprüfen und sich dabei im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags zu orientieren.
--- Ende Zitat ---

Scheint mir als würden sich die Rundfunkanstalten darüber einfach hinwegsetzen!!!
Vor allem wie kann man sich an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags orientieren, wenn es keine Definition gibt???

Carina:

--- Zitat von: InesgegenGEZ am 11. April 2015, 11:00 ---Scheint mir als würden sich die Rundfunkanstalten darüber einfach hinwegsetzen!!!
Vor allem wie kann man sich an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags orientieren, wenn es keine Definition gibt???

--- Ende Zitat ---
Deshalb ist es wichtig über diesen Grundversorgungsauftrag zu sprechen. Im Moment haben die ÖR Narrenfreiheit und können jeden Quark rechtfertigen.
Schwieriger wird die Rechtfertigung meiner Meinung nach, wenn es um den Umfang des Angebotes geht.

Aus Grundversorgung wurde Vollversorgung?????????

In der heutigen Zeit besteht aber kein Mangel an Angeboten für das meißte, was im TV von den ÖR angeboten wird.
Also wird es Zeit über die Grundversorgung nachzudenken, so wie es der Beirat des Finanzministeriums vorschlägt.

PersonX:

--- Zitat ---Im Moment haben die ÖR Narrenfreiheit und können jeden Quark rechtfertigen.
--- Ende Zitat ---

Das sollte so nicht stehen bleiben. Die Aussage müsste daher lauten. Aktuell kann gar nichts gerechtfertigt werden, denn eine Rechtfertigung kann nur dann überprüft werden, wenn es eine Regelung gäbe. Ohne diese Regelung gibt es auch keine Bezahlung.

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