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Autor Thema: SZ 26.03.2015 > Staatsvertrag der Länder wird nachgebessert - aber nur minimal  (Gelesen 1350 mal)

G
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SZ 26. März 2015 - Rundfunkabgabe
Hilfe für Kitas
Der Staatsvertrag der Länder wird nachgebessert - aber nur minimal. Bildungseinrichtungen sollen entlastet werden, Betriebe mit vielen Teilzeitkräften ebenso. Vieles, was umstritten ist, bleibt aber.
Von Claudia Tieschky

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/medien/rundfunkabgabe-hilfe-fuer-kitas-1.2411899
Zitat
"... es wird wohl kaum nachträgliche Änderungen am Staatsvertrag der Länder geben. ... nur in zwei Bereichen Änderungen wahrscheinlich,... . Demnach werden die Länder die Zahlpflicht für Bildungseinrichtungen wohl neu fassen und etwa Kitas entlasten. ... Der zweite Fall betrifft Gewerbebetriebe."
Zitat
"Erwartet wird derzeit ein Plus von 1,5 Milliarden Euro auf vier Jahre. Die Nachbesserungen am Gesetz würden davon 122 Millionen Euro in Anspruch nehmen, schätzen Kenner."


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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