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Nachzahlung

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gezeiten:
Hallo,

Auch ich habe Stress mit der GEZ und hoffe, dass mir jemand helfen bzw. Auskunft geben kann. Ich hatte mich bei Studienbeginn vor 6 Jahren bei der GEZ angemeldet, war jedoch befreit, weil ich BAföG bekam. Bafög bekam
ich aber nur 3 Jahre, dh. danach hätte ich GEZ zahlen müssen oder mich abmelden. Das habe ich jedoch versäumt, weil ich garnicht mehr an den "Verein" gedacht habe. Bis ich vor ein paar Wochen Post bekam, mit der
Aufforderung über 400 € nachzuzahlen. Ist das rechtens? Nach 3 bzw. 6 Jahren? Ich muss dazu sagen, dass ich zwischenzeitlich umgezogen bin, dh. noch während der Zeit als ich von der GEZ befreit war.Hätte ich nicht früher informiert bzw. gemahnt werden müssen? Außerdem habe ich (vor ca. 1-2 Jahren) einen Fragebogen abgeschickt, in dem ich Auskunft darüber gab, dass ich keine Rundfunkgeräte habe (Ist das nicht eine Art Abmeldung?) .
Was muss ich tun!!!???  Bin ich zur Zahlung verpflichtet?

Wäre für eine Antwort sehr dankbar!
 

Florian:
Hi,

grundsätzlich gilt: Deine Gebührenpflicht erlischt nur durch Abmeldung oder Ableben (Gott bewahre). Mahnen müssen sie nicht, obwohl sie es gelegentlich doch tun (vermutlich aus pragmatischen Gründen: Kleinere Beträge bekommt man eher bezahlt als große).
Ein Umzug ändert nichts (die Gebühren werden für Geräte gezahlt, egal, in welcher Wohnung sie rumstehen) und ein Fragebogen ist keine Abmeldung.

Z. Zt. sehe keine Möglichkeit (gem. der Informationen, die du geliefert hast) die Zahlung zu umgehen. Du kannst dich allerdings jederzeit abmelden (Form beachten: Als Abmeldegrund etwas angeben wie 'Alle Geräte auf dem Flohmarkt verkauft" oder "Alle Geräte entsorgt", das ganze per Einschreiben an die LRA schicken).

Dann die offenen Schulden bezahlen (bei Geldmangel GEZ anrufen und ne Ratenzahlung vereinbaren).

P.S.: Kann sein, dass zumindest ein Teil des Ganzen schon verjährt ist, musst du im BGB (allg. Verjährung) nachschauen, kann mich im Moment nicht an die Verjährungsfristen lt. BGB erinnern.

GEZ noch?:
Verjährungsfristen greifen hier nicht, wenn der GEZ das Vorhandensein von Geräten nicht angezeigt worden ist. Wenn die GEZ also feststellt, daß jemand seit 10 Jahren Geräte zum Empfang bereit hält und das nicht mitgeteilt hat, kann sie für die vollen 10 Jahre Gebühren nachfordern.

Was anderes ist es, wenn der GEZ das Vorhandensein von Geräten angezeigt wurde, die GEZ aber die Beitreibung von Gebühren nicht verfolgt hat.

gezeiten:
Erstmal danke für eure antworten...die ja eigentlich nicht sehr ermutigend sind.
Mir wurde (von einer Jurastudierten) erzählt, dass das Bürgeramt bei jedem Umzug der GEZ meldet, dass man umgezogen ist und das somit auch eine neue Anmeldung bei der GEZ fällig wäre, ist da vielleicht was dran?!

Florian:
hi gezeiten:

wenn du umziehst nimmst du so einiges mit dir mit, bspw. den Fernseher, oder die Hilfe der Jurastudentin. Das Bürgeramt ist letztendlich nur dabei behilflich, dich aufzufinden.

Du kannst ja jederzeit ausprobieren, ob da noch was zu machen ist... ich wette 100 Euro mit jedem Mod hier, dass du zahlen musst.

- Flo

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