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Autor Thema: Feststellungsklage zu Fernsehprogramm des BR (bayerische vs. fränkische Inhalte)  (Gelesen 1808 mal)

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Ein fränkischer Rechtsanwalt findet, dass der Bayerische Rundfunk gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt

Manfred Hofmann ist Rechtsanwalt im beschaulichen oberfränkischen Studentenstädtchen Bamberg. Inzwischen kennt man ihn aber in ganz Bayern. Das liegt an einer Feststellungsklage, die der Jurist an einem bayerischen Verwaltungsgericht einlegen will, weil er sich am Unterhaltungsprogramm des Bayerischen Rundfunks stört.

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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. März 2015, 09:18 von Uwe«

 
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