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Autor Thema: Wegen Fußball: ARD und ZDF bald verschlüsselt?  (Gelesen 11076 mal)

Uwe

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Wegen Fußball: ARD und ZDF bald verschlüsselt?
Autor: 27. Februar 2015, 20:01


Wegen Fußball: ARD und ZDF bald verschlüsselt?

Die Satelliten-Programme von ARD und ZDF sind in ganz Europa frei empfangbar. Inhaber von Sportrechten stört das – ihnen entgehen Einnahmen.

Ob Fußball-WM oder Champions League: ARD und ZDF übertragen wichtige Partien unverschlüsselt via Satellit. Den Rechteinhabern ist das ein Dorn im Auge: Für ausländische TV-Stationen lohnt sich die Lizenzierung nur bedingt, da viele Zuschauer die Spiele lieber kostenlos im deutschen Fernsehen sehen.

weiterlesen auf:

http://www.computerbild.de/artikel/avf-News-Audio-Video-Foto-Fussball-ARD-ZDF-Verschluesselung-11464809.html


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  • Cry for Justice
Zitat
ARD und ZDF erwarben die Rechte nicht, da sie die Auflage der Verschlüsselung nicht erfüllen konnten..
Na so ein Pech aber auch ....
Wo kein Wille ist  , ist eben auch kein Gebüsch .
Hoffentlich ersticken die bald an ihren Millionen , werden aus ihrer Planwirtschaft gedrängt und eiskalt in die Marktwirtschaft geworfen.


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Schrei nach Gerechtigkeit

H

H2O

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Guter Fund Uwe. Ein weiteres Argument zur Klagebegründung und ein weiterer Sargnagel auf dem Weg zum Verschlüsselungszwang.

B.t.w. Thema Spotbeams, da hat wohl jemand mal was davon gehört. Denke das ist eine Nummer zu größ für die ÖRs (mangels extra Payload und insbesondere Stromversorgung). Träumt schön weiter ..


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R
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Zitat
Handball-WM nur bei Sky
Ein erstes Opfer forderte der Rechtestreit schon jetzt: Die Spiele der Handball-WM in Katar gab es nur beim Bezahlsender Sky zu sehen. ARD und ZDF erwarben die Rechte nicht, da sie die Auflage der Verschlüsselung nicht erfüllen konnten.

Das ist nicht das erste Mal.

Und was grundsätzlich die Verschlüsselung angeht, so wird sich das Bundesverwaltungsgericht wohl bald von der Ausrede verabschieden müssen, eine Verschlüsselung käme nicht in Frage, da man diese umgehen könne.


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

 
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