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Autor Thema: Post für 800 Asylbewerber - GEZ fordert Gebühr von Flüchtlingen  (Gelesen 16517 mal)

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  • Beiträge: 55
Wenn wir schon beim Grundgesetz sind:
GG Artikel 3 Absatz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden..."

Das Heranziehen von Asybewerbern (bzw. der gestellten Wohnungen) zum Rundfunkbeitrag (mit anschließender Befreiung) ist nach der Denkweise der GEZ plausibel. Dass sie sich dabei auf einen Rundfunkstaatsvertrag berufen, der in der jetzigen Form natürlich völliger Humbug ist, steht auf einem anderen Blatt.


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S
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§4 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sagt, daß Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf Antrag befreit sind.

Wie soll der BS wissen, dass er Leistungen bekommt, ohne dass der Asylbewerber eine Bescheinigung bringe?

Menschen werden ja nicht wegen Bedürftigkeit befreit, sondern wegen Empfangs von Leistungen.



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Wie soll der BS wissen, dass er Leistungen bekommt, ohne dass der Asylbewerber eine Bescheinigung bringe?
Gegenfrage; wie soll der Asylbewerber wissen, was hier lokal oder überregional für Bestimmungen herrschen, wenn sie ihm keiner zuvor in seiner Sprache mitgeteilt hat?

Nicht jeder Asylbewerber kann sich aussuchen, welches Land bspw. für seine Erstaufnahme zuständig ist.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

E

El

  • Beiträge: 132
Diese Beispiele zeigen, dass Deutschland schon lange kein richtiger Rechtsstaat mehr ist.

In einem echten Rechtsstaat wäre der Rundfunkbeitrag in meinen Augen in seiner jetzigen Form von vornherein völlig unmöglich gewesen.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" Art. 20 (2) GG.
Das, was hier stattfindet, hat damit definitiv nichts mehr zu tun.

Das sieht Person A schon lange so!


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P
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--links                --oben                                                                              --rechts
In einem richtigen Rechtsstaat gäbe es gar keine Ausländer, welche nicht zahlen können, diese müssten bereits bei der Einreise alle Angaben und Mittel vorweisen, dass Sie sich den Aufenthalt auch entsprechend leisten können.

--unten
Wer etwas wirklich komisches oben findet darf es behalten.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Auf rundfunkbeitrag.de wird auch hier versucht, dieses Desaster mal wieder den Anderen in die Schuhe zu schieben.
Natürlich, wie gewohnt, auch diesmal in recht uncharmanter Art
(".... Medien berichteten – zum Teil unvollständig oder unrichtig .....") .

Vollständig:
http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/aktuelles/keine_beitragspflicht_fuer_asylbewerberunterkuenfte/index_ger.html



Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. März 2015, 15:24 von unGEZahlt«

 
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