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Autor Thema: Ehemaliger Auschwitz-Häftling verklagt ZDF  (Gelesen 1995 mal)

T
  • Beiträge: 545
Ehemaliger Auschwitz-Häftling verklagt ZDF
Autor: 05. Februar 2015, 11:02
Prozess in Polen hat begonnen: ehemaliger Auschwitz-Häftling verklagt ZDF

Das ZDF hatte von polnischen Konzentrationslagern schwadroniert:

https://propagandaticker.wordpress.com/2015/02/05/ehemaliger-auschwitz-haftling-verklagt-zdf/


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http://www.zahlungsstreik.net

G
  • Beiträge: 1.548
Zitat
Die ZDF-Anwälte beantragten eine Abweisung der Klage und begründeten dies unter anderem damit, dass das Gericht gebietsmäßig nicht zuständig sei.
http://www1.wdr.de/themen/infokompakt/nachrichten/kulturnachrichten/kulturnachrichten11212.html

Klar ist das Gericht zuständig. Bei Abmahnungen wegen Verstößen in Internet ist auch jedes Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich das Internet Angebot aufrufbar ist. In Polen kann man über Satellit sehr wohl das ZDF (kostenlos) empfangen. Über ein abneuartiges Rundfunkgerät sowieso.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. Februar 2015, 11:36 von GEiZ ist geil«

R
  • Beiträge: 1.126
... In Polen kann man über Satellit sehr wohl das ZDF (kostenlos) empfangen. Über ein abneuartiges Rundfunkgerät sowieso.

Wie war das noch mit dem Urteil aus München, wonach jeder, der sich im Einwirkungsbereich des ÖRR befindet auch dafür berappen muss? Vor allem wegen des "gleichsam strukturellen Vorteils", was auch immer das sein mag?


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"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

G
  • Beiträge: 1.548
Ist das überhaupt legal, wenn eine deutsche Behörde strukturell auf Polen einwirkt?


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