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Autor Thema: Spiegel - Rundfunkbeitrag: Milliardenüberschuss offenbar noch höher...  (Gelesen 2698 mal)

  • Beiträge: 721
Spiegel, 03.02.2015
Rundfunkbeitrag:
Milliardenüberschuss fällt offenbar noch höher aus
Im April soll der Beitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sinken - um 48 Cent auf 17,50 Euro. Doch eine stärkere Entlastung könnte angesagt sein: Die Einnahmen aus der Haushaltsabgabe sind erheblich höher als angenommen.

http://www.spiegel.de/kultur/tv/rundfunkbeitrag-einnahmen-fuer-ard-und-zdf-hoeher-als-erwartet-a-1016468.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:45 von Bürger«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

F
  • Beiträge: 204
Zitat
Nach den ursprünglichen Berechnungen empfahl die Kommission im Februar 2014 eine Absenkung des Rundfunksbeitrags um 73 Cent, pro Haushalt wären dann noch 17,25 Euro fällig geworden. Die Bundesländer wollten diesem Vorschlag nicht ganz folgen und beschlossen im März eine Senkung auf 17,50 Euro.

Ich frage mich ja noch immer, warum die Bundesländer über die Senkung beschlossen haben. Da sieht man ganz klar, wie unabhängig Politik und ÖRR voneinander sind.

Ich bin mir auch immer noch ziemlich sicher, dass es keine Senkung geben wird. Wenn, dann wird diese nur von kurzer Dauer sein, weil ja der Bedarf gestiegen ist. Irgendeine passende Begründung wird man sich da schon zurechtlegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:44 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.246
...
Ich frage mich ja noch immer, warum die Bundesländer über die Senkung beschlossen haben. Da sieht man ganz klar, wie unabhängig Politik und ÖRR voneinander sind.

KEF > Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten
Zitat
...
Das KEF-Verfahren verläuft in drei Stufen:
1.Anmeldung des Bedarfes durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der KEF,
2.Überprüfung durch die KEF,
3.Festsetzung des Beitrags durch die Landesparlamente, die allerdings nur die Sozialverträglichkeit des Beitrags überprüfen dürfen.
...

Quelle bzw. mehr: http://de.wikipedia.org/wiki/Kommission_zur_Ermittlung_des_Finanzbedarfs_der_Rundfunkanstalten

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2015, 22:44 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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