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Autor Thema: Neuer Beschluß vom LG Tübingen vom 8.1.2015 - 5T 296/14  (Gelesen 33228 mal)

  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Ist dieser Beratungstermin beim BGH in Karlsruhe am 11. Juni öffentlich?

Wenn ja, toll habe Urlaub und Heimspiel.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

G

Gast

Dieser Beschluss des LG Ellwangen beruft sich in entscheidenden Teilen auf den im Forum bereits thematisierten, jedoch nicht sonderlich schlüssigen
Beschluss AG Dresden vom 27.11.2014, Az. 501 M 11711/14
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13158.0.html
Nun, das AG Dresden ist halt einfach gestrickt und dies ist das eigentlich Perfide.

In 4 wird eine Vollstreckungsbehörde genannt. Die darf den GV beauftragen.
(MDR gleich VB? Ja! BS gleich VB? Nein!)

In 12 gehen die auf den Briefkopf ein, dass ja MDR draufsteht und der BS ja nur Beiwerk wäre.
Dass der MDR nicht in Köln sitzt, davon ist keine Rede und somit wird es einfach weggelassen.

Könnte man ja noch darüber hinwegsehen.
Nun kommt aber das Perfide.

In 14 (wurde im Beitrag nicht mit 14 benannt, also letzter Absatz von 13) steht als Begründung drin:
Zitat
Das Ersuchen gibt auch an, dass der jeweilige Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist bzw. ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung hat.

so steht es aber nicht in dem sächsVwVG und dies wird ja auch in dem Urteil zitiert.

In 8 (leider wie 14 nicht notiert, sondern unter 7 4. zu finden) steht eindeutig der Wortlaut:
Zitat
die Angabe, dass der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist, ein gegen ihn gerichteter Rechtsbehelf kraft Gesetzes keine aufschiebende Wirkung hat oder seine sofortige Vollziehung angeordnet worden ist;

Somit macht das AG Dresden aus zwei getrennten Vorausetzungen (rot oder blau) , eine und alles sieht hübsch rechtlich aus! Denn diese Textzeile steht im Vollstreckungsersuchen des MDR.
Es kann aber mit dem Bescheid nicht zwei Dinge gleichzeitig erfüllt sein.
Denn entweder ist der Bescheid unanfechtbar geworden oder ein Rechtsbehelf hat keine aufschiebende Wirkung!
Beides zu verpauschalisieren geht nicht!

Da die gesamten Schreiben des BS eher nach dem Motto aussehen, "wir packen rein was rein geht", fällt einem nicht gleich auf, dass der zitierte §900 ZPO seit 2013 nicht mehr da ist. Also darf nach den Schreiben des BS, der GV handeln wie er will. Entweder nach altem Recht oder doch wenn es passt nach neuem?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2015, 19:41 von ich«

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Das Foto im Anhang durfte ich gestern in der Gemeindekasse machen. Da hat man ordnerweise Schulungsunterlagen vom SWR an die Gemeinde. Dieses Dokument zeigt die anzubringenden Gegenargumente zu Tübingen. Frechheit!


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@xxgoldie
Das konnte man einfach so fotografieren?
Hättest den ganzen Ordner mitnehmen sollen ;-)))


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Dieses Dokument zeigt die anzubringenden Gegenargumente zu Tübingen.
Leider "Nein", wo zeigt das Dokument die Argumente der Rundfunkanstalten? Die nächste Seite wäre sicher auch interessant gewesen.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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@Pepe, man lies mich weil ich so nett eingeschüchtert aufgetreten bin. Auch zeigte man sich mitfühlend: "Wir überlegen auch immer wie man da rauskommt" (Alarm! Nestbeschmutzer!)
Sei Gewiss, dass ich den Ordner liebend gerne eingepackt hätte.

@pinguin, es ging mir nicht darum, die Argmente aufzuzeigen (dann hätte ich den Ordner kapern müssen), sondern auf diese "Schulungsunterlagen" hinzuweisen. Ich hoffe das sind new News für den ein oder anderen und die Hoffnung stirbt zuletzt, dass wir jemanden kennen der jemanden kennt, der die Unterlagen vielleicht doch komplett besorgen kann. Auch muss ich sagen, dass ich überrascht bin wie schnell hier reagiert wird, wenn man überlegt wie langsam sonst die Mühlen ...

@All, in meiner weiteren Recherche zu den handelnden Personen in unserer Gemeinde bin ich darauf gestoßen, dass der leitende Verwaltungsangestellte (und Redelsführer gestern) in seinem privaten Leben seinen Namen anders schreibt als in seiner Gemeinderolle. Nehmen wir mal an er heißt Claus Muster auf der Homepage der Gemeinde.

In seinem privaten Leben ist er bei Vereinen aktiv und verfasst dort eigene Publikation und unterschreibt mit Klaus Muster. Der Nachname ist dabei so speziell, dass es in unserer paar Seelen Gemeinde nicht zu Vewechslungen kommen kann. Da diverse Artikel bebildert sind, kann ich davon ausgehen, dass es sich um die gleiche Person handelt (auch gibts wohl keine 2 Personen mit fast gleichen Namen und der gleichen Kauleiste wir Ste**n Ra*b). Alle privaten Artikel rund um die Person sind ausschließlich mit der "k" Version verfasst oder beschrieben. Da man seinen eigenen Namen nicht falsch schreiben kann (?)/sollte (?), setze ich voraus, das die private "k" Version tatsächlich zutrifft. Wie kann man (nach meiner Recherche) 7-8 Jahre bei der gleichen Gemeinde arbeiten und seinen Namen nicht korrigieren lassen?

Zufall, Absicht, Masche, Doppelleben?  Oder mach ich mir gerade zuviel Gedanken?




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es ging mir nicht darum, die Argmente aufzuzeigen
Aber gerade DAS wäre doch von Interesse?

Welche Argumente führen die Rundfunkanstalten an, um zu behaupten, daß Bürger verpflichtet sind, sie und ihre Beschäftigten zu bezahlen? (Letztlich läuft es auf nichts anderes hinaus).

Nur bekannte Argumente lassen sich entkräften, widerlegen, bekämpfen etc.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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K
  • Beiträge: 810
Das Foto im Anhang durfte ich gestern in der Gemeindekasse machen. Da hat man ordnerweise Schulungsunterlagen vom SWR an die Gemeinde. Dieses Dokument zeigt die anzubringenden Gegenargumente zu Tübingen.

Man kann Dir für dieses Foto nur großen Dank aussprechen. Wenn man es nicht mit eigenen Augen gesehen hat, würde man meinen, eine derartige Einflussnahme sei undenkbar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gibt Gemeinden vor, wie sie juristisch zu argumentieren haben, um die Bürger klein zu kriegen. Wenn man sich jedoch etwas weiter in die Materie einarbeitet und bemerkt, wie verfilzt und korrupt der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, wundert einen auch das nicht mehr.

Es wundert dann auch nicht mehr, wenn irgendwann einmal herauskommen sollte, dass Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in genau der gleichen Art und Weise hintenrum Einfluss auf die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte genommen haben.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2015, 19:19 von Knax«

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
So etwas muß doch unbedingt der Öffentlichkeit gemeldet werden! Unfassbar!


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

  • Beiträge: 909
  • an den ÖRR : "You can´t always get what you want"
Es wundert dann auch nicht mehr, wenn irgendwann einmal herauskommen sollte, dass Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in genau der gleichen Art und Weise hintenrum Einfluss auf die Verwaltungs- und Verfassungsgerichte genommen haben.
Da muss nicht erst etwas herauskommen , das ist bereits gängige Praxis.
Auf dem "gleichen Level" bedarf es keiner irgendwelchen beschwörenden Schriftstücke.
Ein Beweisstück schriftlicher Art wird es in diesen höheren Kreisen wohl niemals geben.
Das funktioniert nach dem Prinzip der Krähen , die sich gegenseitig nicht weh tun wollen.
Weil auf dieser Ebene sich auch das "Gehalt" in "verträglich" gleichwertiger Höhe bewegen dürfte.
Nur das etwas unterbemittelte Level der ausführenden Deppen muss noch mit dümmlichen Arbeitsanweisungen beeinflusst werden....


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r
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@xxgoldie: Vielen Dank für das Foto! Super  >:D

@Knax: Du hattest geschrieben "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gibt Gemeinden vor, wie sie juristisch zu argumentieren haben...".
Das sehe ich ein wenig anders. Die Rundfunkanstalten versuchen! die Vollstreckungsbehörden zu beeinflussen. Wenn die dortigen Mitarbeiter den Kram und die Ersuchen  einfach wegen Nichtigkeit zurückschicken würden, hätten die Anstalten überhaupt keine Macht. An dieser Stelle müsste man auch ansetzen. Daran sieht man einmal wieder, wie unterwürfig und feige die Bediensteten doch sind. Allerdings wurde hier auch im Forum bereits geschrieben, dass es noch Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsbeamte gibt, die im Sinne des Bürgers handeln und die Vollstreckungsersuchen wieder an die Rundfunkanstalten zurücksenden. Das macht ein wenig Hoffnung.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Könnten die Gemeinden solche "Belehrungen" seitens des Beitragsservices nicht einfach wegen "Amtsanmaßung" anzeigen?


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  • Beiträge: 191
Als Kopie auf jeden Fall beim nächsten Infostand auslegen!!!
Oder?
Was meint ihr?
Gruß Pepe


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K
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Könnten die Gemeinden solche "Belehrungen" seitens des Beitragsservices nicht einfach wegen "Amtsanmaßung" anzeigen?
;D ;D ;D ;D ;D ;D ;D

DER ist gut !  :'(

DIE (BS) sind doch eine von UNS ! (Sichtweise einer Gemeinde/Kommune) - unterstelle ich einfach da schon selbst diesen Tenor gehört!

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
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Nur bekannte Argumente lassen sich entkräften, widerlegen, bekämpfen etc.

Danke für das Foto.
Ein weiterer Beleg für die Einflussnahme...
...wenn auch diese so neu nicht ist - siehe u.a. unter

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html


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