Hallo Zusammen,
wie erwartet hat die Stadtkasse Herrn Z wieder eine Vollstreckungsankündigung geschickt. Auch hier hat Herr Z gewissentlich Einspruch per Einschreiben mir Rückschein bei der Stadtkasse eingelegt mit den selben Begründungen wie beim ersten Mal. Der BS war tatsächlich nicht so schlau und hat entkräftende Einschreiben oder ähnliches beigefügt. Des weiteren hat Herr Z in seinem Widerspruch angemerkt, das für Ihn in keinster Weise klar und eindeutig aus dem Rundfunk-Dingsbums-Staatsvertrag ersichtlich ist das es sich dabei um ein Gesetz handelt. Auch hat er angemerkt das ein Verfahren nach VwVfG nur Behörden möglich ist, er jedoch der Meinung ist das es sich bei dem BS um eine Firma nach HGB handelt (siehe auch Impressum der Internetpräsenz des BS) und somit ein Beitreiben von etwaigen Außenständen nach BGB zu erfolgen hat.
Zusätzlich hat Herr Z, da der BS durch unsachgemäße Handhabung des Datenschutzes eine Selbstständigkeit des Herrn Z fest gestellt hat, eine Aufforderung zur Abgabe von "Unternehmensdaten" erhalten, gleich mit der Anmerkung das die Verweigerung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit bis zu 1.000 € Strafe geahndet werden kann. Ziel hier ist natürlich eine weitere Abzocke des BS.
Auf Letzteres hat Herr Z bisher nicht reagiert. Kein Stempel, keine Unterschrift, kein Einschreiben, ergo nicht bekommen. Er will nun schauen was passiert. Sollte tatsächlich ein Busgeld Bescheid dies bezüglich kommen, wird er auch hier Einspruch einlegen.
Die Sache bleibt also in Bewegung.....
Könnte gut sein das der BS demnächst härtere Seiten aufzieht.