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Klagen in Bremen

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ohmanoman:
Moin Moin,

habe mir mal die Klagen vor dem VG Bremen durchgelesen. (Sind in Bremen nur zwei Klagen eingereicht worden??  :o Beim Google wurde auch nichts weiter ausgespuckt?!)
Die Entscheidungsgründe, sind fast so, wie der Widerspruchsbescheid (Ende 2014) des B-Service, vom Urgroßvater! ::)

In der einen Klage vom 20.Dezember 2013 (Az.: 2K 570/13) ging es um ein Rentner, der es nicht einsah, den R-Beitrag zu zahlen, wenn er sich für längere Zeit im Ausland befand und argumentierte, das der R-Beitrag eine Steuer sei.

Der eine Satz in der Urteilsbegründung fand ich doch schon lustig.

„Der Gesetzgeber des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag war nicht  verpflichtet, die Langzeiturlauber unter den Rundfunkteilnehmern in Vergleich zu Rundfunkteilnehmern, die lieber Kurzurlaube machen, zu privilegieren“  AUSCH!!!  :police: (wohlgemerkt dem Rentner) 8)

Und was ist mit den Finanzschwachen, Alleinlebende, Nichtnutzer, beeinträchtigte Menschen, gegenüber Finanzstarken, WGE`s …...? >:(

Bei beide Klagen wurde die Berufung zugelassen! Was ist daraus geworden? Ich find nichts!

Dann ist wohl möglich, das vom „Alten“ jetzt die 3. Klage ist, von ganz Bremen!?? Aubacke!

Ohmanomanoma
 

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