Die LRA und der Bs sind doch Unternehmen mit USt. Identnummer.
Wenn dieser Schluss so einfach wäre...
Es handelt sich per
LandesGESETZ um eine
öffentliche Forderung.
"Mahngebühren" werden meines Wissens nicht ausgewiesen, allenfalls
"Säumniszuschläge".
Wie wir wissen, gibt es in der Juristerei viele Spitzfindigkeiten - die sich nicht selten an Begrifflichkeiten festmachen. Man könnte es aus "Wortklaubereien" nennen.
Da die
"Säumniszuschläge" per
"Satzung" und somit
semi-öffentlich festgelegt sind, wäre dies wohl erst näher juristisch zu klären, wie überhaupt fast alles im Zusammenhang mit den sog. "Rundfunkbeiträgen"...
Ich halte das Thema aber für müßig, weil untergeordnet.
Ein Nebenkriegsschauplatz, der uns nicht vom wesentlichen ablenken sollte.