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Autor Thema: Gutachten / BVerfG  (Gelesen 5621 mal)

S
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Gutachten / BVerfG
Autor: 30. Dezember 2014, 16:25
Ich meine, wir können folgendes vergleichen:

(1) Gespräch mit dem Mitglied des ZDF Verwaltungsrates und Verfassungsrichter a. D. Dieter Grimm:

http://www.faz.net/aktuell/politik/staat-und-recht/frueherer-verfassungsrichter-grimm-oeffentlich-rechtlicher-rundfunk-liegt-im-interesse-aller-12020803.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

(2) Stellungnahme des Mitglieds des ZDF Fernsehrates DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken

http://www.djv.de/startseite/profil/der-djv/pressebereich-download/pressemitteilungen/detail/article/grabgelaeut-fuer-ard-und-zdf.html

(3) Das Gutachten

http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.html

Zwischen (1) und (2) gibt es sogar sprachliche Ähnlichkeit, als wäre Konkens Vorlage der Aufsatz vom ZDF-Kollegen Grimm.

(3) kann man als Antwort zum ständigen, zunehmend selbstreferenziellen (oder als gemeines Plagiat ständig abgeschriebenen) Gelaber der Richter betrachten.

Die Argumente des Gutachtens sind ökonomisch und daher realitätsnah, während die vom BVerfG sind literarisch, eine Schwärmerei voll schwammiger Begriffe, die von einem Rundfunk träumt, den es nie gab und es nie geben kann, aber schon jetzt teuer bezahlt werden soll.

WER STOPPT DIESEN RUNDFUNK-WAHNSINN????



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P
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Re: Gutachten / BVerfG
#1: 30. Dezember 2014, 17:07
Nicht fragen wer, sondern machen.
Jeder Bürger kann es für sich selbst sofort stoppen und einfach nicht zahlen.
Es ist so einfach. Einfach nicht zahlen. Einfach für alle.

-Dieser Slogen wird noch mal ein running gag.-

Einfach für alle. Einfach nicht zahlen. Es ist so einfach.


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Re: Gutachten / BVerfG
#2: 30. Dezember 2014, 17:28
www.rundfunk-institut.uni-koeln.de/institut/pdfs/17603.pdf

Dieter Grimm, "Anforderungen an künftige Medienordnung

Zitat
Strukturell sind damit die Voraussetzung für Unabhängigkeit des Rundfunks, das heißt: für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nach publizistischen und nicht nach politischen Kriterien, gegeben. Man braucht im deutschen Fernsehwesen also keinen besonderen Mut, um unabhängig und kritisch zu berichten. Die Frage, ob es tatsächlich geschieht, hat nichts mehr mit dem Recht zu tun. Das Recht kann lediglich günstige Voraussetzungen für die Aufgabenerfühlung schaffen. Die Aufgabenerfühlung selbst liegt außerhalb des rechtlichen Vermögens. Sie hängt von der Bereitschaft und dem Können derjenigen ab, die im Rundfunkwesen tätig sind.

Übersetzt: der Rundfunk kann bieten, was er will, wir aber zahlen aber dafür, dass er ein tolles, unabhängiges Programm bieten kann, also für die bloße Möglichkeit.


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k
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Re: Gutachten / BVerfG
#3: 30. Dezember 2014, 17:48
Das was PersonX sagt,ist die schnellste Möglichkeit,das System zu stoppen.Alles was wir bisher getan haben und weiterhin tun,bringt zwar Sand ins Getriebe und wird irgendwann zum Ziel führen,aber wenn 80-90 % die Zahlungen einstellen,ist das System am Ende.
Leider lassen sich noch zu viele Bürger einschüchtern.


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koppi1947

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Re: Gutachten / BVerfG
#4: 30. Dezember 2014, 18:03
Kopi, nur ein Paar Leute können sich das leisten.  Arme Rentner vielleicht, arme Studenten nein, denn auch wenn sie nichts haben, wollen sie etwas gerade mit dem Studium erreichen. Wer etwas mehr vorhat als unter der Pfändungsgrenze bis zum Tod zu leben, kann sich es nicht leisten. Das wurde hier so oft gesagt. Ist das so schwer zu verstehen?

Also, ideologischer Wahn ist die Rundfunkdogmatik der Verfassungsrichter. Wie kann man sich dagegen wehren?

Wir haben ein eher ökonomisches Gutachten einerseits, und die Schwärmerei der Verfassungsrichter andererseits.

Was heißt ökonomisch? Obwohl die Gesellschaft krank ist, und angeblich jeder 5 Stunden am Tag fernsieht, arbeitet jeder 8 Stunden am Tag, schläft 8 Stunden am Tag, und es bleiben ihm 3 Stunden übrig um zu essen, um den Darm und die Blase zu entleeren, um zur Arbeit zu fahren, um sich eventuell zu waschen/duschen/baden.

Ökonomie, Wirtschaft bleibt trotz Fernseh-Krankheit im Zentrum, denn durch Fernsehkonsum kann man nicht leben. Nur diese Richter haben zu viel Zeit übrig, um diese Rundfunkspinnereien zu erfinden. WER STOPPT SIE????


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Re: Gutachten / BVerfG
#5: 30. Dezember 2014, 18:13
Das was PersonX sagt,ist die schnellste Möglichkeit,das System zu stoppen.Alles was wir bisher getan haben und weiterhin tun,bringt zwar Sand ins Getriebe und wird irgendwann zum Ziel führen,aber wenn 80-90 % die Zahlungen einstellen,ist das System am Ende.
Leider lassen sich noch zu viele Bürger einschüchtern.

Koppi1947 hat Recht, wer heute noch zahlt, ist selber Schuld, die Zwangsfinanzierung hat nunmal definitiv heutzutage (im Gegensatz zu den Zeiten als es keine Alternativen gab) keine Berechtigung mehr (hat ja sogar der Beirat unseres Finanzministeriums bestätigt). Nur von dieser Zwangsfinanzierung profitierende Gruppen ignorieren das noch! Im Bekanntenkreis von Z tun es fast alle: Es IST einfach für alle, einfach mal Beitragsservice Zahlung einstellen (dies ist keine Rechtsberatung, aber es wird sogar nach deren Regeln erst nach 6 Monaten zu einer Ordnungswidrigkeit) Es werden täglich mehr... Nur weil so viele freiwillig (allerdings unter stillem Protest) diese mittlerweile sogar auf Regierungsebene kritisierte ungerechte und unzeitgemäße Zwangsgebühr noch zahlen, funktioniert diese Abzocke (noch).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. Dezember 2014, 18:33 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

k
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Re: Gutachten / BVerfG
#6: 30. Dezember 2014, 18:15
Wir Sophia!!
Ich könnte wie alle anderen Rentner,die Hände in den Schoß legen,aber nein,ich kämpfe mit gegen das Unrecht.
Manchmal habe ich das Gefühl,dass Du etwas ungehalten reagierst,ein paar Vorschläge die weiterhelfen wären sinnvoller als tausend Aufzeichnungen und schöne Worte.
Ich wünsche Dir und allen Mitstreitern ein gesundes und kämpferisches 2015.
Ich bin dann mal weg bis zum nächsten Jahr,um die Worte von Hape zu benutzen.
Wo kam doch der Spruch her,"Wir sind das Volk"und wo laufen wieder Demonstrationen,da wo dieser Spruch herkam.
Einen schönen Abend sagt koppi1947.


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koppi1947

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Re: Gutachten / BVerfG
#7: 30. Dezember 2014, 18:22
Manchmal habe ich das Gefühl,dass Du etwas ungehalten reagierst,ein paar Vorschläge die weiterhelfen wären sinnvoller als tausend Aufzeichnungen und schöne Worte.

Natürlich kämpfe ich, aber ökonomisch: 99,9% denken und 0,1% handeln.

Zum Beispiel, anstatt zu versuchen, selbst die Wahnsinnigen zu stoppen, denke ich lieber, wie schaffe ich, dass andere die Wahnsinnigen stoppen. Die anderen sind viel mehr und einige von ihnen sogar viel mächtiger als ich.

Ich wünsche Dir auch ein gedeihliches neues Jahr.


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Re: Gutachten / BVerfG
#8: 30. Dezember 2014, 19:33
Dieser Grimm mag recht haben, wenn er von einem Rundfunk schreibt, der wichtig ist für die Demokratie. Es ist aber unverständlich, dass alle Richter ignorieren, dass es den Rundfunk nicht gibt, der da so schwärmerisch beschrieben wird. Der Rundfunk ist verkommen zu einem normalen Geschäft mit Informationen jeglicher Art. Rundfunkfreiheit wird missbraucht um wenige Sender und Verlage zu einem immensen Profit zu verhelfen, das Privileg ist vorhanden und wird schamlos ausgenutzt. Dafür ist die Finanzierung mittels Zwangsabgabe ein völlig falsches Signal an örR, die heben sonst noch mehr ab und legen ihren Fokus nur noch mehr auf Profit. Wie im Goldrausch haben die nur noch Eurozeichen in den Augen und betrügen bei der Berichterstattung solange, bis die Demokratie vollends den Bach runtergeht. Kritische Berichte über Politik scheinen im örR ja geradezu verboten, genauso wie kritische Äußerungen über den örR durch die Politik nicht statthaft sind. Wer aber ohne örR lebt, sieht doch, wie nötig ein unabhängiger Journalismus ist und wundert sich, warum davon nichts im Mainstream gebracht wird. Gerade weil sich örR überall ausbreitet, gibt es doch keine Meinungsvielfalt mehr. Wie soll man sich ein Bild machen, wenn 90% der Journalisten gezwungen werden, zu lügen, weil der Intendant oder Verleger es so will?
Das Gutachten ist nur das, was für die Öffentlichkeit zu Papier gebracht wurde. Wie viele Unterlagen, Statistiken und Wissenschaftliche Abhandlungen mögen die 32 Wissenschaftler in unendlichen Stunden durchforstet haben, um in langen Diskussionen endlich das zu veröffentlichen, was gerade noch vertretbar ist, um JEDEM gerecht zu werden?!


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Re: Gutachten / BVerfG
#9: 30. Dezember 2014, 19:36
Natürlich kämpfe ich, aber ökonomisch: 99,9% denken und 0,1% handeln.

Zum Beispiel, anstatt zu versuchen, selbst die Wahnsinnigen zu stoppen, denke ich lieber, wie schaffe ich, dass andere die Wahnsinnigen stoppen. Die anderen sind viel mehr und einige von ihnen sogar viel mächtiger als ich.
...
Dein "Kampf" mag (für Dich) ökonomisch sein, wird aber keinen Erfolg haben. Nicht die anderen haben die Macht, sondern WIR gemeinsam!!! Deine Einstellung, doch besser darauf zu warten, dass andere etwas tun, wird bzw. ist unser Niederlage. Genau diese Denkweise müssen wir eben aus den Köpfen der Massen heraus bekommen und sie motivieren, SELBST aktiv zu werden - jeden Einzelnen!

Allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern ein gutes, gesundes und erfolgreiches neues Jahr!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 31. Dezember 2014, 03:26 von Bürger«
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

S
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Re: Gutachten / BVerfG
#10: 31. Dezember 2014, 10:20
Grimm behauptet:

Zitat
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur noch die Defizite des privaten zu kompensieren hätte, würde schnell zu einem Nischenrundfunk werden, für den die Gebührenfinanzierung nicht mehr zu rechtfertigen wäre.

Sein ZDF-Kollege Konken behauptet:

Zitat
Das Gutachten will ARD und ZDF zum Nischendasein verdammen, ohne auch nur eine Zeile über die Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Meinungsvielfalt gerade auch im Regionalen zu verschwenden.

Bei Grimm scheint es ja wenigstens klar zu sein, es geht um die Rechtfertigung der Gebührenfinanzierung, nicht um Meinungsvielfalt.

Sie setzen voraus, dass der Nutzer ein Programm wählt und bei ihm ewig bleibt, und nicht, dass er das Programm abhängig von der Sendung immer wieder wechselt. So will Grimm einen öffentlich rechtlichen Rundfunk, der mit dem Privaten konkurriert, also nicht einen, der ab und zu wegen seiner guten Sendungen, die woanders nicht gibt, wahrgenommen wird.

Das Gutachten kritisiert, dass der öffentlich rechtliche Rundfunk sich oft vom Privaten nicht unterscheidet, schlägt vor, mehr Gewicht dem Subsidiaritätsprinzip zu geben. Es geht also nicht darum, nur Ergänzung und Kompensation. Aber wozu brauchen wir einen überteuerten öffentlich rechtlichen Rundfunk, der sich kaum vom Privaten unterscheidet?

Das Argument von Grimm/BVerfG ist angesichts der (mir als nicht Nutzer überlieferten) Wirklichkeit des Rundfunks Unsinn, aber diese Richter sind gegenüber der Wirklichkeit immun.


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Re: Gutachten / BVerfG
#11: 31. Dezember 2014, 13:48
Ich dachte immer, Breitenwirkung sei eine Eigenschaft des Rundfunks wegen seiner Wahrnehmung in der Bevölkerung. Laut Grimm ist es aber jetzt einen Auftrag. Rundfunk hat also einen Auftrag, die Massen zu manipulieren? Sind jene, die Rundfunk nicht nutzen und sich anders informieren, von diesem Auftragsgeber unerwünscht?

Da versteht man den Sinn von Grundversorgung als Vollversorgung: wir sollen mit Unterhaltungsprogrammen gelockt werden, in der Not mit Beratungsprogrammen im Rundfunk gelockt. Ich zitiere aus Grimms Gerede vor der FAZ:

Zitat
Das Bundesverfassungsgericht hat den Begriff „Grundversorgung“ nie im Sinn einer Minimalversorgung verwendet, sondern im Sinn einer Vollversorgung. Wenn der kommerzielle Rundfunk nicht die volle Bandbreite der Gegenstände und Meinungen abbildet, dann muss es wenigstens der öffentlich-rechtliche tun. Daraus wird gelegentlich abgeleitet, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur das anbieten dürfte, was im kommerziellen zu kurz kommt, also Information ja, Kultur ja, Bildung ja, Sport und Unterhaltung nein. Dagegen gibt es zwei Einwände. Meinungsbildung, Prägung von Weltsichten und Verhaltensmustern, die dann wieder politisch und gesellschaftlich relevant werden, findet nicht nur in politischen Sendungen statt, sondern auch und manchmal wirksamer in unterhaltenden. Dann muss es aber auch hier Alternativangebote geben. Und ferner: Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur noch die Defizite des privaten zu kompensieren hätte, würde schnell zu einem Nischenrundfunk werden, für den die Gebührenfinanzierung nicht mehr zu rechtfertigen wäre. Er würde marginalisiert und könnte dann seinen Auftrag der Breitenwirkung nicht mehr erfüllen, so wie das beim Public Broadcasting in den Vereinigten Staaten der Fall ist.

Ab Seite 25 des wissenschaftlichen Gutachtens findet man eine Antwort:

Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen als Rechtfertigung für die Duplizierung des privaten Programmspektrums gelegentlich an, dass die Zuschauer bzw. Zuhörer nur auf diesem Wege zum Konsum anspruchsvoller und bildender Programme verleitet werden können. Zu solchen „Lead-in“-Effekten gibt es einige empirische Studien. [...] Das „Lead-in“-Argument ist überwiegend meritorischer Natur. Hier wird vom Programmmacher der „richtige“ Konsum von politischer Information für den vermeintlich unmündigen Bürger ausgewählt und ihm im Paket mit Unterhaltungssendungen angeboten. Es liegt im Interesse eines auf guter Information basierten politischen Willensbildungsprozesses, Zugang zu Information zu garantieren und die Kosten des Zugangs niedrig zu halten. Eine meritorische Festlegung der richtigen Menge an Nachrichtenkonsum geht darüber ein Stück hinaus. Selbst wenn man eine solche Praxis für legitim hält, so wäre der „Lead-in“-Effekt kein zwingendes Argument für die gegenwärtige Programmgestaltung. Erstens kann das Argument die vollständige Duplikation von privaten Sendeformaten wie im Falle der Pop-Sender kaum rechtfertigen; diese Sender sind von außen praktisch ununterscheidbar von ihren privaten Pendants. Selbst die Namensgebung von Radioprogrammen (beispielsweise „Jump“, „N-Joy“, „YouFM“, „Fritz“) verschleiert oft deren öffentlich-rechtliche Herkunft. Zweitens kann man auch im TV-Bereich kaum die große Zahl an Unterhaltungssendungen als „Lead-in“ zu den gelegentlichen Nachrichten- und Informationsformaten rechtfertigen. Und drittens dürfte der „Lead-in“-Effekt durch die vermehrte Nutzung von Mediatheken allmählich verschwinden. Wonneberger et al. erwarten z. B., dass mit der steigenden Nutzung der nicht-linearen Medien, bei denen sich die Nutzer ihr Programm zeitlich flexibel selbst zusammenstellen (z. B. durch Breitbandzugriff auf Mediatheken), der Nachrichtenkonsum vom Programmschema entkoppelt wird – ein Trend, der bei der jungen Bevölkerung bereits zu beobachten ist.


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