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Autor Thema: Rundfunkservice muß bereitgestellt werden?  (Gelesen 966 mal)

k
  • Beiträge: 53
Rundfunkservice muß bereitgestellt werden?
Autor: 17. Dezember 2014, 08:14
Hallo,

ich habe nun einigemale hier gelesen, daß der Beitrag auf jedes Haushalt erhoben wird, weil der "Rundfunkservice" ja jedem "bereitgestellt" wird.

Person A lebt alleine, hat weder Internet noch Fernseher.
Kann PErson A nicht gegen die Rundfunkanstalt klagen, weil der "Service" nie wirklich bereitgestellt wurde, bzw. kann Person A nicht verlangen, daß ihm ein Fernseher oder Internetanschluß gestellt wird?

Real gesehen weiß ich natürlich, daß die das nicht schert.


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