"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Baden-Württemberg
Zwangsvollstreckungsauftrag / Zwangsvollstreckungersuchen
whateveragain:
Guten Abend zusammen!
Mal angenommen folgender Sachverhalt.
Person A ignoriert seither alle Briefe bzw. hat keine erhalten.
Nun kommt ein Brief vom Gerichtsvollzieher mit der Bitte die ausstehende Summe bis 01.01.2015 zu überweisen , sonst weitere Zwangsmaßnahmen.
Person A geht ins Büro des GV zur Sprechstunde und frägt nach aufgrund welcher Grundlage vollstreckt werden soll.
Person A erhält Einsicht und eine Kopie/Zweitausfertigung des Vollstreckungsersuchen.
Hier werden 2 Bescheide genannt, die aber nie angekommen sind.
Auf Nachfrage von Person A ob GV die Zustellung nachweisen kann bzw. der Gläubiger verneint dies der GV.
Die Firma/Behörde (GV wechselt im Gespräch immer wieder) darf eine Zwangsvollstreckung selber ausstellen auch ohne konkreten Nachweis.
Macht sich GV damit nicht strafbar wenn er vollstreckt?
Person A möchte nun mit (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996) antworten.
Person A wohnt in BW und falscher Gläubiger, fehlende Unterschrift, trifft alles zu.
Ist dies so korrekt? Und wenn ja an wen ist die Antwort zu stellen? GV, lokales Amtsgericht, ARD ZDF Beitragsservice oder Südwestrundfunk?
Person A wohnt seit 01.04.2014 mit Person B zusammen die regelmäßig zahlt.
Wird sich der Beitragsservice darauf einlassen dass nur Gebühren von 01.01-2013-31.03.2014 zu zahlen sind?
Oder ist dies rückwirkend nicht mehr möglich?
Kann Person A aufgrund Arbeitslosigkeit von 01.01-2013-01.05-2013 freigestellt werden rückwirkend?
Danke und Grüße
whateveragain:
Und noch eine ganz wichtige Frage, innerhalb welcher Frist muss ich antworten bzw. diese Erinnerung nach ZPO absenden?
Propaganda³:
Mein Schwager würde Person A generell immer dazu raten ein individuelles Schreiben aufzusetzen.
Und zwar direkt an den Gerichtsvollzieher, es kann einfach nicht sein, daß hier ständig versucht wird abseits jeglicher Rechtstaatlichkeit zu vollstrecken.
Man stelle sich vor, das Ersuchen ist gefälscht - Woher will man auch wissen daß es echt ist?
Es gibt gewisse Vollstreckungsvoraussetzungen, da kann sich auch kein GV ungestraft darüber hinwegsetzen.
Siehe auch mein Beispielschreiben: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12322.0.html
Mein Schwager würde sich wohl erstmal ganz dumm stellen und den GV fragen wie man gegen diese offensichtlich rechtswidrige Vollstreckung vorgehen kann.
Beschäftigt die ruhig ein bisschen ;D
whateveragain:
GV scheint nach dem angenommenen Sachverhalt aber nicht sehr einsichtig zu sein,
und ist der Meinung dass es eben alles so rechtens ist.
Dass sie tausende von den Briefen bekommen und eben jeder Bürger das zahlen müsste.
Wenn Person A sich nun nicht mit GV rumstreiten möchte,
direkt zum Amtsgericht? Und wenn ja innerhalb welcher Frist?
Kann zuerst aufgrund der fehlenden Unterschrift, Dienstsiegel, etc. gegen die Vollstreckung widersprochen werden
und wenn dann ein gültiges Vollstreckungsersuchen kommt wegen der nicht vorhandene Beweise der Zustellung?
Oder sollte das direkt in einem Abwasch gemacht werden?
Macht es jetzt schon Sinn sich direkt bei der GEZ zu melden und zu "verhandeln"?
dimon:
--- Zitat von: whateveragain am 21. Dezember 2014, 13:40 ---GV scheint nach dem angenommenen Sachverhalt aber nicht sehr einsichtig zu sein,
und ist der Meinung dass es eben alles so rechtens ist.
Klar, wenn die Behörde die Zustellung eines Leistungsbescheides nachweisen kann ;)
Ganz wichtig: Person A muß alles schriftlich einreichen und die Unterschrift des GV als Bestätigung immer wieder holen oder halt per Einschreiben mit Rücksendeschein die Briefe versenden. Durch diese Aktionen bringt Person A den GV dazu mit ihr auf einem schriftlichen Weg zu kommunizieren, was dazu führt kein leichtes "Opfer" der Zwagsvollstreckung zu werden.
Wenn Person A sich nun nicht mit GV rumstreiten möchte,
mit der Einstellung hat Person A bereits verloren, sorry fürs offene Worte
direkt zum Amtsgericht? Und wenn ja innerhalb welcher Frist?
bitte hier einlesen http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8980.0.html
Kann zuerst aufgrund der fehlenden Unterschrift, Dienstsiegel, etc. gegen die Vollstreckung widersprochen werden
Ja mit dem Musterschreiben, den Person A verlinkt hat
und wenn dann ein gültiges Vollstreckungsersuchen kommt wegen der nicht vorhandene Beweise der Zustellung?
dann dürfte auch kein Vollstreckungsersuchen erlassen werden, weil ja keine Beweise der Zustellung existieren
Macht es jetzt schon Sinn sich direkt bei der GEZ zu melden und zu "verhandeln"?
zu verhandeln? nicht mit GEZ!!! wir versuchen hier mit den Rechtmitteln gegen eine Zwangsabgabe vorzugehen, wenn es einem zu heiß wird kann er immer noch bezahlen, dann ist das Ziel der Geldeintreiber erreicht
--- Ende Zitat ---
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