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51 Mio Miese! Muss der Hessische Rundfunk jetzt Sender schließen?

Begonnen von René, 17. Dezember 2014, 07:50

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René

51 Mio Miese! Muss der Hessische Rundfunk jetzt Sender schließen?


hr-Intendant Helmut Reitze
Foto: dpa Picture-Alliance


Zitat:
»Der Hessische Rundfunk (ca. 1500 Mitarbeiter) fährt unter vollen Segeln – in die Miesen!

So sieht der vom Rundfunkrat beschlossene Gesamtetat (543 Mio Euro) für 2015 einen Fehlbetrag von 51 Mio Euro vor, über den die ,,FNP" am Dienstag berichtete. Damit ist der hr Schlusslicht unter den 10 ARD-Sendern (NDR: 48,5 Mio Euro Minus).«

Mehr auf:
http://www.bild.de/regional/frankfurt/hr/muss-der-hr-jetzt-sender-schliessen-39006822.bild.html

seppl

ZitatPleite sei der hr aber nicht, ebenso drohe 2015 keine Insolvenz, sagt Kommunikationschef Christoph Hammerschmidt.
Diese Aussage soll wohl ausdrücken, dass es nicht so schlimm um den HR steht. Allerdings ist eine ÖR Körperschaft per se insolvenzunfähig, egal wie tief sie in den Miesen steckt:
ZitatEbenfalls nicht insolvenzfähig sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (§ 32 Deutschlandradio-Staatsvertrag, § 1 Abs. 3 Staatsvertrag über den Südwestfunk);[8] wo derartige ausdrückliche Regelungen fehlen (etwa beim WDR), hat das BVerfG diese Lücke geschlossen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt für insolvenzunfähig erklärt.[9] ,,Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzunf%C3%A4higkeit
,,Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse." (Montesquieu)

Knax

Zitat von: Bild.deHammerschmidt: ,,Wir werden keinen Sender abschaffen. Auch Bigband und Sinfonie-Orchester wird's in Zukunft geben."

[Ironie-Modus ein]
Frage 1: Gehören Bigband und Sinfonie-Orchester eigentlich auch zur ominösen "Grundversorgung"? Wenn ja, mit welchen sachlichen Argumenten wird dies gerechtfertigt?
Frage 2: Was haben eine Bigband und ein Sinfonie-Orchester mit Rundfunk zu tun?
[Ironie-Modus aus]

Service

Genau, die Mehreinnahmen der GEZ-Gebühren...ich dachte immer das sollte kostenneutral bleiben? So werden die doch noch zweckentfremdet und nicht mehr an die Beitrags(zwangs)zahler zurück gegeben.  :o

Kokoloriker

Zitat von: seppl am 17. Dezember 2014, 08:25
Diese Aussage soll wohl ausdrücken, dass es nicht so schlimm um den HR steht. Allerdings ist eine ÖR Körperschaft per se insolvenzunfähig, egal wie tief sie in den Miesen steckt:
ZitatEbenfalls nicht insolvenzfähig sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten (§ 32 Deutschlandradio-Staatsvertrag, § 1 Abs. 3 Staatsvertrag über den Südwestfunk);[8] wo derartige ausdrückliche Regelungen fehlen (etwa beim WDR), hat das BVerfG diese Lücke geschlossen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt für insolvenzunfähig erklärt.[9] ,,Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzunf%C3%A4higkeit

Müssen wir dann also mit unseren Steuern (Verbindlichkeiten des Landes werden ja nicht aus Lottogewinnen oder Kunstverkäufen bezahlt)
uns an den möglichen, vom BVerfG so genehmigt, Verbindlichkeiten des jeweiligen Landes beteiligen ?

Und  ::) wäre das nicht eine Steuerfinanzierung des ÖRR ???  :o

ähm ...  ::)
der Unterschied zwischen machen und nicht machen ist: machen !

Karlson

Sender abschalten? Brauchen die Geld, dann melden die einfach einen Mehrbedarf an und bekommen den auch.

Der Bürger muss in Krisenzeiten sparen. Die öffentlich Rechtlichen verprassen einfach weiterhin Geld und erhalten durch den Zwang der angemeldeten Wohnungsinhaber noch mehr Geld, weil man sich dem nicht mehr entziehen kann.

Greyhound

Finanzsorgen auf hohem Niveau! Aus dem Protokoll der Niederschrift über die 6. Versammlung des Rundfunkrats des Hessischen Rundfunks am 25. Juli 2014 in Frankfurt http://www.hr-online.de/website/extern/rundfunkrat/download.jsp?key=standard_document_52983703&row=0&rubrik=84875:

Zitat Seite 10: "Herr Dr. Reitze erklärt, dass Grundlage für die Berechnung des Mehrertrags zunächst die Anmeldung des Finanzbedarfs des Hessischen Rundfunks gegenüber der KEF sei. Dann käme es darauf an, was die KEF als Finanzbedarf bewilligt habe. ... Zum einen sei unklar, ob der Mehrbedarf auf Grundlage des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes anerkannt werde. Dies mache bereits einen dreistelligen Millionenbetrag aus. Darüber hinaus sei unklar, was als Mehrbedarf anerkannt werde. Üblicherweise seien bisher beispielsweise 2 – 3 % Gehaltssteigerung und 1 – 1,5 % Steigerung bei den Sachaufwendungen anerkannt worden."
Seite 14: "Zur Umsetzung der Maßnahmen für die Neuaufstellung des Online-Angebots des hr habe der Verwaltungsrat Mittel in Höhe von 1.740.000 € bewilligt."
Seite 14: "... bautechnische und brandschutztechnische Instandsetzung des Parkhauses, wofür der Verwaltungsrat Maßnahmen in Höhe von 1.590.000 € genehmigt habe."
Seite 14: "... Umbau der zentralen Kältetechnik im Funkhaus am Dornbusch ... Für diese Maßnahme habe der Verwaltungsrat Mittel in Höhe von 1.550.000 freigegeben."

Mit Sinfonieorchester und "Bigband" werden Einnahmen generiert. Zitat Seite 7: "Die Abonnements für die Konzertreihen des hr-Sinfonieorchesters seien in 2013 abermals gestiegen, auch die Zahl der Besucher der hr-Konzerte in der Alten Oper insgesamt. Zum 3. Mal habe eine CD-Produktion der hr-Bigband den Preis der deutschen Schallplattenkritik erhalten."
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit ,,Sky" leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

Greyhound

Sorry bitte für OT, aber interessant auch http://www.hr-online.de/website/extern/rundfunkrat/download.jsp?key=standard_document_52983703&row=0&rubrik=84875, Seite 5:
Zitat: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dürften diese Mehreinnahmen aber nicht ausgeben, sondern nach Vorgaben der KEF und der Länder in die Rücklage für Beitragsmehreinnahmen einstellen. Er [Anmerk.: Herr Dr. Reitze] weist darauf hin, dass diese Regelung bislang für die Landesmedienanstalten nicht gelte, die knapp 2 % der Rundfunkbeiträge erhalten und damit automatisch auch von den Mehrerträgen profitierten. Aus seiner Sicht wäre es nur konsequent, auch diese Mehrerträge auf ein Sperrkonto zu legen. Er kritisiert, dass die Medienpolitik hier mit zweierlei Maß messe."
Es werden nicht sämtliche Mehrerträge in eine Rücklage eingestellt!
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit ,,Sky" leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

Rochus

Zitat von: Kokoloriker am 17. Dezember 2014, 12:17
Zitat von: seppl am 17. Dezember 2014, 08:25
...
Zitat...hat das BVerfG diese Lücke geschlossen und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten insgesamt für insolvenzunfähig erklärt.[9] ,,Die Gewährleistungspflicht gebietet es dem Land, die Zahlungsunfähigkeit der Rundfunkanstalt abzuwenden. Notfalls muss das Land für Verbindlichkeiten der Rundfunkanstalt einstehen."
http://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzunf%C3%A4higkeit

Müssen wir dann also mit unseren Steuern (Verbindlichkeiten des Landes werden ja nicht aus Lottogewinnen oder Kunstverkäufen bezahlt)
uns an den möglichen, vom BVerfG so genehmigt, Verbindlichkeiten des jeweiligen Landes beteiligen ?

Und  ::) wäre das nicht eine Steuerfinanzierung des ÖRR ???  :o

ähm ...  ::)

Genau das kam mir auch sofort in den Sinn! Allerdings kann man es auch so drehen, dass die Planung für den Sendungsschrott ja mit nicht-steuerlichen Mitteln erfolgte und es leider nicht anders ging, als sich dann von  Vater Staat unter die Arme greifen zu lassen.

Was mich umtreibt ist die Frage, wie es zu den 51 Millionen Defizit kommen konnte. Die waren ja nicht plötzlich da, mal eben so abends beim Kassensturz.

Gut ist auch, dass die Sender an sich keine Bestandsgarantie genießen. Wenn schon den einzelnen Kommunen (berechtigterweise) keine Bestandsgarantie zusteht, so dürfte das bei den ÖRR erst recht nicht gegeben sein.

In dem Zusammenhang könnte man allmählich darüber nachdenken, Pleitesender wie Radio Bremen, den Saarländischen Rundfunk und nunauch Hessen in andere Sendeanstalten aufgehen zu lassen und damit schon mal drei Intendantenposten zu sparen. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung - und damit ein Gewinn für den Steuerzahler!

"Verfassungsrechtlich bedenklich ist schließlich die Reformvariante einer geräteunabhängigen Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Insofern ist fraglich, ob eine solche Abgabe den vom BVerfG entwickelten Anforderungen an eine Sonderabgabe genügt und eine Inanspruchnahme auch derjenigen, die kein Empfangsgerät bereithalten, vor Art. 3 I GG Bestand hätte." Dr. Hermann Eicher, SWR-Justitiar in "Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 12/2009"

timo2

51 Millionen, das sind lächerliche 0,5 Prozent gemessen an den jährlichen Gesamteinnahmen aus Gebühren, Werbung und Sonstigem. Das Loch wird man schon irgendwie stopfen - der Schotter ist ja da und muss raus!