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Autor Thema: Mehrere Briefe von OGV, Eintragungsantrag nach § 822 c Abs. 1 /SWR  (Gelesen 14073 mal)

F
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Guten Abend,

Fiktive Person hat nach Ankunft des dritten Briefs des OGV mit der Vogelstrauß-Methode aufgehört und angefangen zu handeln, ist nun aber trotz umfassender Recherche unschlüssig welchen Handlungsspielraum Sie zu diesem Zeitpunkt noch besitzt.

Person B wurde im neusten Schreiben (Brief 3) darauf hingewiesen, dass Sie nach § 822 c Abs. 1 (Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen) durch OGV in das zentrale Schuldnerverzeichnis eingetragen werden soll. Dies will Person B natürlich vermeiden.




Brief 2:
Zahlungsaufforderung + Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft
Person B wurde zusätzlich informiert, dass bei Nichtabgabe auf Antrag d. Gläubigerin Haftbefehl erlassen wird. Bei Kontaktaufnahme mit dem OGV will Person B herausfinden ob, wegen nicht erscheinen zu Termin der Vermögensauskunft, bereits ein Haftbefehl erlassen wurde, oder ob dies nur ein Druckmittel des OGV war, damit Person B bezahlt.

Brief 1:
Benachrichtigung Zwangsvollstreckungssache ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Zweitausfertigung Vollstreckungsersuchen.


Person B wird nun beim Vollstreckungsgericht/ Amtsgericht einen Antrag auf Aussetzung der Eintragungsanordnung stellen und sich dabei auf den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 19.05.2014,  AZ: 5 T 81/14.
Person B wird zusätzlich so bald wie möglich Kontakt zum OGV aufnehmen, ist sich aber unschlüssig wozu das noch führen soll, zumal dieser in Schreiben Nummer Drei darauf hingewiesen hat "Ein beim Gerichtsvollzieher eingelegter Widerspruch ist wirkungslos."

Viele der erstellten Themen auf der Seite berichten von Schreiben an Verwaltungsgerichte (Eilrechtschutz). Sollte Person B so etwas zusätzlich auch machen, oder wie der OGV hingewiesen hat, an das Vollstreckungsgericht/Amtsgericht schreiben?

Person B ist zusätzlich sicher, dass Sie keine Beitragsgebühren zahlen müsste, da Sie inzwischen wieder in einem Haushalt lebt, in dem bereits ein GEZ-Beitrag gezahlt wird. Angefangen mit Briefen hat es als Person B in einer WG gelebt hat. Reagiert hat Person B aber nicht auf diese Schreiben.



Freundlicher Gruß
Flügel

P.s.: Anhängen von Bildern / Einfügen von Bild-Urls war irgendwie nicht möglich. Eingescannt wären mehrere Schreiben.


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s
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Person B wurde zusätzlich informiert, dass bei Nichtabgabe auf Antrag d. Gläubigerin Haftbefehl erlassen wird. Bei Kontaktaufnahme mit dem OGV will Person B herausfinden ob, wegen nicht erscheinen zu Termin der Vermögensauskunft, bereits ein Haftbefehl erlassen wurde, oder ob dies nur ein Druckmittel des OGV war, damit Person B bezahlt.

Es war eine Information, wie es weitergehen kann.

Der Haftbefehl müsste vom Gläubiger beim Gericht beantragt werden. Der OGV hat damit nichts zu tun.


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P
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das mit dem Haftbefehl und wie lachhaft das ist wird hier diskutiert
BR erwirkt Haftbefehl wegen Nichtabgabe der Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11988.msg81273.html#msg81273
dort dem externen Link folgen und feststellen, dass das sehr wahrscheinlich ein Papiertiger ist


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Danke für den Hinweis. War mir nicht bewusst, dass der Haftbefehl dazu dient zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen zu werden.


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Person B war inzwischen beim OGV und hat auch Widerspruch gegen dessen Eintragungsanordnung beim Vollstreckungsgericht eingelegt.

Das Gespräch mit dem OGV war sehr kurz. Ließ aber doch interessante Einblicke in Handlungsweise/Ansicht zu.

- Über den Beschluss vom LG Tübingen wusste er Bescheid ("ich kenn viele Beschlüsse")
- Handelt trotzdem ("Ich entscheide nicht, über das kann ich nicht entscheiden, steht mir nicht zu, muss das örtliche Gericht machen")
- Kann nicht Aufgrund von irgendwelchen Beschlüssen einstellen, steht ihm nicht zu
- darauf angesprochen, dass mit Titel gehandelt wird, der so nicht in Ordnung ist: Würde er so nicht sagen, "ist noch nicht entschieden was jetzt so los ist in der Geschichte"
Habe nachgefragt wie denn der grobe Ablauf der Dinge ist.
- es werden anscheinend seitens ARD ZDF viele Aufträge auch einfach mal gestellt obwohl viele Personen minderjährig sind.

Weiterhin meinte OGV, dass die Aufträge, die keinen eigenen Vollstreckungstitel/Urteil oder sonst irgendwas brauchen, Ihren eigenen machen, also Vollstreckungsersuchen (dazu gehören ARD ZDF). Das kommt im Paket ans Amtsgericht/Verteilerstelle. Von dort bekommen GV/OGV ihre Aufträge.



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....
Weiterhin meinte OGV, dass die Aufträge, die keinen eigenen Vollstreckungstitel/Urteil oder sonst irgendwas brauchen, Ihren eigenen machen, also Vollstreckungsersuchen (dazu gehören ARD ZDF)...
Auch wenn die LRA's sich den Titel selber erstellen dürfen, muß er dennoch richtig und begründet sein. Und das tifft in vielen Fällen eben nicht zu.
Wenn der Gv so unkooperativ ist, dann bleibt wohl nur die Klage.
Fiktiv:
Man könnte den Gv natürlich auch darauf hinweisen (mit Begründungen), dass er sich ggf Strafbar macht, wenn die Vollstreckungsvorraussetzungen nicht vorliegen, und er dies nicht überprüft hat.


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Wenn der Gv so unkooperativ ist, dann bleibt wohl nur die Klage.
Fiktiv:
Man könnte den Gv natürlich auch darauf hinweisen (mit Begründungen), dass er sich ggf Strafbar macht, wenn die Vollstreckungsvorraussetzungen nicht vorliegen, und er dies nicht überprüft hat.
Ich nehme an Sie beziehen sich auf § 15a III, IV LVwVG BW?

Beitreibung durch Gerichtsvollzieher
3) Wird die Beitreibung durch Gerichtsvollzieher durchgefu?hrt, finden die Vorschriften des Achten Buches der Zivilprozeßordnung Anwendung. An die Stelle der vollstreckbaren Ausfertigung des Schuldtitels tritt das schriftliche Vollstreckungsersuchen der Vollstreckungsbeho?rde; einer Zustel- lung des Vollstreckungsersuchens bedarf es nicht. Wird die Beitreibung auf Grund einer vo?lker- rechtlichen Vereinbarung durchgefu?hrt, bestimmt sich nach dieser Vereinbarung, durch welche Unterlagen das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen nachgewiesen wird.
(4) Das Vollstreckungsersuchen nach Absatz 3 Satz 2 muß mindestens enthalten:
1.   die Bezeichnung und das Dienstsiegel der Vollstreckungsbeho?rde sowie die Unterschrift des Beho?rdenleiters oder seines Beauftragten,
2.   die Bezeichnung des zu vollstreckenden Verwaltungsaktes unter Angabe der erlassenden Beho?rde, des Datums und des Aktenzeichens,
3.   die Angabe des Grundes und der Ho?he der Geldforderung, 4.   die Angabe, daß der Verwaltungsakt unanfechtbar geworden ist oder die aufschiebende Wir
kung eines Rechtsbehelfs entfa?llt, 5.   die Bezeichnung der Person, gegen die sich die Vollstreckung richten soll, 6.   die Angabe, wann der Pflichtige gemahnt worden ist oder aus welchem Grund die Mahnung
unterblieben ist. Bei einem Vollstreckungsersuchen, das mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellt wird, ko?nnen Dienstsiegel und Unterschrift fehlen.


Wo wird denn darauf hingewiesen, dass sich GV strafbar machen wenn Sie fehlende Vollstreckungsvorraussetzungen nicht überprüfen?


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Ganz anderes Gesetz ...ich finds im Moment aber nicht wieder.


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Neues Jahr, kleines Update.

Dem Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung von Person B wurde stattgegeben, die Eintragung im zentralen Schuldnerverzeichnis wird einstweilen ausgesetzt.
Nun will das Amtsgericht noch eine Kopie der Zustellungsurkunde für die Eintragungsanordnung. Dieser Bitte kann Person B nicht nachkommen, da er eine solche Urkunde nie erhalten hat. In dieser Sache wurde nun ein weiterer Brief an das AG geschickt. Die Briefe der Gerichtsvollzieherin wurden bei Person B immer nur im Briefkasten eingeworfen, in schlichtem weißem Umschlag mit Datum und Stempel. Diese wurden  inzwischen längst mit dem Altpapier entsorgt.

Beschluss 1/2 https://mediacru.sh/QOaVAbzcAtMK
Beschluss 2/2 https://mediacru.sh/uFzQbvMilaXA
Anfrage Zustellungsurkunde https://mediacru.sh/HtgIgCUVxqJL


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Nun will das Amtsgericht noch eine Kopie der Zustellungsurkunde für die Eintragungsanordnung. Dieser Bitte kann Person B nicht nachkommen, da er eine solche Urkunde nie erhalten hat.

Kann er auch gar nicht, weil die Zustellungsurkunde an den Absender (vermutlich der GV) geschickt wird.

Entweder hat sich die Schreibkraft am Gericht mit dem Adressaten vertan oder mit dem Text.
Es sollte reichen, wenn B eine Kopie der Eintragungsanordnung und des gelben Umschlags schickt.


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Kann er auch gar nicht, weil die Zustellungsurkunde an den Absender (vermutlich der GV) geschickt wird.
Entweder hat sich die Schreibkraft am Gericht mit dem Adressaten vertan oder mit dem Text.
Es sollte reichen, wenn B eine Kopie der Eintragungsanordnung und des gelben Umschlags schickt.

Person B hatte nun Kontakt mit dem Rechtspfleger A der den Brief versendet hat. Gemeint war der Umschlag den B bekommen hat. Interessanterweise war dies ein schlichter, weißer Brief mit Datum (+eventuell Stempel), den Person B entsorgt hat. Einen gelben, offiziellen Briefumschlag hat B zu keiner Zeit vom Gerichtsvollzieher erhalten.
Aus einem Gespräch mit einer Rechtspflegerin C wurde von dieser verlautet, dass es auch kein gelber Umschlag sein muss. Stimmt das?
Rechtspfleger A fordert die Urkunde nun jedenfalls vom GV an.


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Was lernen alle Personen A bis Z daraus, jeden noch so unwichtigen Umschlag am besten beschriften mit Eingangsdatum -zum Frist prüfen- und aufheben ;-).


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Es gibt schönere Dinge zu denen man aus dem Urlaub zurückkommen kann als einen Brief vom Amtsgericht.

Person B droht nun doch - nachdem BGH Beschluss 11.06.2015 (Aufhebung des Beschluss vom LG Tübingen) -  eine Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis.

Was kann Person B tun?



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Brief Seite 1: https://img.bi/#/tXeZqS8!qLsg3gpJLDlwOodLHALNnuBgtXw5ug3-n4lQuhaY
Brief Seite 2: https://img.bi/#/X0xWOZL!s-EM3ABvmveQOOSJNglhmvNwAeeLugcxz83goZ-n

Was bedeutet denn: "Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung."?
Worin besteht der Unterschied oder der Zusammenhang mit der "Notfrist von zwei Wochen"?



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Gläubiger : ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Kann doch nicht Gläubiger eines Rundfunkbeitrags sein... (-:


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