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Autor Thema: Erste Erfolge gegen den Beitragsservice: Zwangsvollstreckung abgewehrt!  (Gelesen 92675 mal)

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El

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Person A hat heute schon zu dem mit ihr befreundeten Politiker gesagt, dass sie lieber in den Knast geht als jemals freiwillig GEZ zu bezahlen.

Wäre auch noch eine Option. Kostet den Staat viel Geld, wenn das alle androhen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:04 von Uwe«

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Zitat
Hast Du das jetzt schriftlich, daß sie Dich erstmal nicht belangen können? Und können sie es wieder versuchen? Bloß, weil es einmal abgewendet wurde, heißt das wahrscheinlich nicht, daß sie aufgeben...

Ich habe schriftlich, daß das Amtshilfeersuchen zur Zwangsvollstreckung an die Gläubigerin zurückgegeben wurde und diese sich mit mir in Verbindung setzen wird...

Theoretisch greift jetzt LVwVG RP §5 Nr. 3 (1). Was im Endeffekt nur heißt, daß sich die beiden erstmal ganz alleine bekriegen dürfen.

Ich werde mir diesen internen Vorgang zu gegebener Zeit nach LIFG RP(2) offen legen lassen. Aber das macht jetzt noch keinen Sinn, die Mühlen der Justiz mahlen laaaaangsam  ;)
Bedenke bitte, daß es  1,5 Jahre seit dem ersten "Kontakt" bis zur Zwangsvollstreckung gebraucht hat...

... Nunja ich sag' ja  - Mehrfronten-Krieg  ;D Mal von meinen anderen Fronten und Unterfronten (IHK-Parasiten, Klopapier-EU-Vollstreckunsgersuchen aus den Niederlanden und ständigen Bettelbriefen wegen 6 Km/h  zu schnell oder wegen 10 Minuten abgelaufenem Parkticket) mal ganz abgesehen. Ich lasse mir definitiv von diesem System nicht mehr auf der Nase rumtanzen. Mir reichts! Das alles sind mir die 2 Stunden Jura-Auto-Didaktion pro Woche allemal wert. Wenn ich 5.000 EUR an unbezahlten Zwangsspenden voll habe, schreibe ich ein Buch, Stoff hab' ich dann mehr als genug  ;)

Ob der Bullshitservice noch andere Möglichkeiten hat, evt. über einen Gerichtsvollzieher? - Keine Ahnung, das werden wir sehen, ich bin gespannt!
Versuchen kann dieses Ungeziefer meinetwegen alles, irgendwann werden sie aber vielleicht merken, daß sie dummerweise beim Kammerjäger gelandet sind  ;D



(1) LVwVG RP §5 Nr. 3:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/184e/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=8&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-VwVGRPpP5&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint

(2) LIFG RP:
http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/16wo/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-InfFrGRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0



Zitat
Was Deinen Brief an die Vollstreckungsbehörde angeht: Ich finde den Ton etwas gewagt. Meiner Erfahrung nach, laufen Sachbearbeiter viel besser, wenn man extrem höflich bleibt. Hut ab, daß sie Dir dafür nicht erst Recht an den Kragen wollten.

Nun, ich bin immer sachlich höflich und habe auch durchaus im Vorfeld versucht, den Sachbearbeiter auf menschlicher Ebene im persönlichen Gespräch zur Vernunft zu bringen. Die Ankündigung zur Zwangsvollstreckung liest sich allerdings nicht unbedingt freundlicher und die eine oder andere Formulierung meines Schreiben ist daraus sogar entnommen, nur eben in entgegengesetzter Richtung  8)

Letzten Endes habe ich Ihm das Schreiben auch persönlich übergeben - sinngemäß mit den Worten, daß ich wenn er diesen Fehler nicht so einsieht, ich auch einen "bösen Brief" für Ihn dabei habe.
Nun, er wollte den Brief haben...

BITTE NIEMALS VERGESSEN: Das sind alles unsere Angestellten!!!

Zitat
Welchen rechtlichen Status hat eigentlich "Annahme verweigert" bzgl. der Infopost? Können die dann davon ausgehen, daß die angeschriebene Person an besagter Adresse wohnhaft ist? Und reicht es wirklich aus, die Annahme zu verweigern? Bloß weil man die Briefe nicht geöffnet hat, hat man sie ja dennoch bekommen, besonders wenn man auch noch einen Zeugen dafür hat.

1) Keine bei Infopost, denn Infospost hat selbst auch keinen rechtlichen Status
2) Da gehen die auch von aus wenn du die Schreiben nicht zurückschickst
3) Nein, hat man (bei Zeugen) nachweislich eben nicht, denn das Schreiben ging ungelesen an die Behörde zurück - d.H. der Verwaltungsakt konnte garnicht bekannt gegeben werden. Wie gesagt, anders ist es bei Zustellurkunden - Der Plan ist es, den Bullshitservice zur Bekanntgabe per Zustellurkunde zu zwingen, denn das wird richtig teuer für die! Und dann kann man immernoch regelmäßig Widerspruch einlegen und diese Nazis mit Klagen überziehen - steter Tropfen höhlt den Stein.

Ich habe damit noch keine Erfahrungen, wie gesagt mache ich ab 2015 - Für die Bescheide aus dem laufenden Jahr habe ich noch andere Pläne  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:04 von Uwe«
Rundfunkbeiträge würde ich aus der Portokasse zahlen. Ich betrachte es jedoch als eine moralische Verpflichtung gegen Zwang, Unfreiheit und Propaganda vorzugehen. Sämtliche Versuche diese Zwangsabgabe einzutreiben sind bei mir bisher gescheitert - Bisher gezahlte Beiträge 0,00 EUR. PUNKT.

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Hallo Propaganda, habe ein PN geschrieben. Kam die an heute abend?

Hast Du den Brief dem Sachbearbeiter nur persönlich gegeben oder auch noch mit Einschreiben oder so?

Oder hast Du Dir den Erhalt des Briefes vom Sachbearbeiter mit Unterschrift bestätigen lassen?


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Wie gesagt: Mein allergrößter Respekt! Du schaffst es auch, einem wieder Hoffnung zu geben!

Daß Annahme verweigert hilft, finde ich echt interessant.


Person A hat heute schon zu dem mit ihr befreundeten Politiker gesagt, dass sie lieber in den Knast geht als jemals freiwillig GEZ zu bezahlen.

Wäre auch noch eine Option. Kostet den Staat viel Geld, wenn das alle androhen.
Interessanter Weise sehen sie meist von diesem Druckmittel ab. Wahrscheinlich wären die Knäste dann bald voll mit gut gelaunten GEZ-Verweigerern, die sich dann auch noch persönlich großflächig organisieren. Da haben sie dann doch Angst!  8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Dezember 2014, 01:04 von Uwe«
Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Eben, deshalb musste ich es auch erwähnen. War aber heute nachmittag eher scherzhaft gemeint.

Ist aber trotzdem noch eine Option.


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  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Ich hätte auch weniger persönliche Schwierigkeiten damit, mich wegen Zahlungsverweigerung inhaftieren zu lassen, als dieser Bedrohung der Demokratie und der Grundrechte auch noch pekuniäre Unterstützung zu gewähren. Außerdem macht sich das bestimmt gut in der BILD-Zeitung! Keine gute Werbung...


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Nicht nur in der Bild-Zeitung. Wahrscheinlich in allen europäischen Ländern, in denen es einen solchen demokratiefeindlichen Schwachsinn nicht gibt.


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Dann haben sie mal wieder was zu lachen!


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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In der Republik, in der Person A wohnt, gibt es echt schwachsinnige Gesetze und Verordnungen, die es sonst nirgendwo auf der Welt gibt.


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C
  • Beiträge: 173
...
KEINE ANGST VOR DER ZWANGSVOLLSTRECKUNG!!!
ich habe vor ein paar Tage den ersten wichtigen Etappensieg gegen die GEZ erlangt!
Willkommen im Club.
Die Verbandsgemeinde als Vollstreckungsbehörde teilte mir mit, daß man
das Vollstreckungsersuchen des Beitragsservice (GEZ) an diesen zurückgegeben hat.
Damit ist die unrechtsmäßige Vollstreckung gegen mich von dieser Seite her eingestellt!
Verwechsle 'zurückgegeben' nicht mit Einstellung des Verfahrens. Das ist eigentl. ein ganz normaler Vorgang, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vollstreckung vorliegen. Der Vorgang wird dann zur Überprüfung zurück gegeben.
Jetzt geht es m.M. und eigener Erfahrung nach genau so weiter wie User 'leonardodavinci' es geschrieben hat.
Dumm war eigentlich, daß ich von Anfang an auf die Schreiben der GEZ überhaupt reagiert habe.
Warum? Damit habe ich bestätigt die Bescheide bekommen zu haben.
Allerdings  ;D

.... daß der angebliche Schuldner die Bescheide auch bekommen hat, muß solch ein Verfahren immer
negativ für die ausgehen. Denn diesen Nachweis kann die GEZ nicht erbringen und die Vollstreckungsbehörde schon drei mal nicht :D
So sieht es aus. Die daraus resultierende Nichtigkeit des Verwaltungsaktes dürfte man allerdigs nur durch eine Klage erreichen. Denn freiwillig werden die das nie einsehen.

Wenn die GEZ die LRA clever ist, schickt sie der Verbandsgemeinde ein rechtlich einwandfreies Vollstreckungsersuchen.
Außerdem habe ich noch eine laaaange Liste warum eine Zwangsvollstreckung in diesem Fall unzulässig ist, wie z.B. Versagen rechtlichen Gehörs, formaljuristisch nichtige Bescheide, etc etc.
Ja, die Liste kann lang werden ...die LRA's lernen, wenn auch langsam, so dass die Liste mittlerweile kürzer wird.
Als nächten Punkt werde ich von der Verbandsgemeinde prüfen lassen ob die Bearbeitung der lächerlichen Vollstreckungsersuchen dem Beitragsservice auch in Rechnung gestellt wurden.
Es kann nicht angehen, daß der Bürger hierfür noch zahlen muß. ...
Ich meine mal einen Passus gelesen zu haben, der es ermöglicht, die entstandenen Kosten, zumindest dann, wenn ein Vollstreckungsersuchen zu unrecht gestellt wurde, erstatten zu lassen. Müsste in der Gerichtskostenordnung oder so aufgeführt sein.
Das Ziel ist eigentlich ein Präzedenzverfahren vor den Verwaltungsgerichten was die Zwangsanmeldung als solche angeht.
Würde ich das gewinnen, ...
Vorsicht ist geboten!
Fiktiv:
Würdest du das gewinnen, eine Anmeldung deinerseits ansich aber vonnöten gewesen sein, so könnte eine Ordnungswidrigkeit nach RBSTV vorliegen.
Allerdings vermute ich auch, dass kaum ein Gericht (zumindest die unteren Instanzen) gegen die Zwangsanmeldung entscheiden würde.
...
Für Leute die keine Lust haben sich damit zu beschäftigen:
....
-  Theoretisch kann man sämtliche Schreiben einfach entsorgen und auf die Vollstreckung warten
Hier halte ich es für Sinnvoller, auf Festsetzungsbescheide mir Rechtsbehelfsbelehrung zu reagieren. Hängt aber davon ab, wie man später weiter verfahren möchte.
Fiktiv:
Will man später gegen den Rundfunkbeitrag ansich Klagen, dann besser reagieren.
Will man später nur gegen eine drohende Vollstreckung angehen, dann nicht reagieren.
- Besser ist es u.U. jedoch die Schreiben mit einem Zeugen wieder auf die Post zu bringen und mit "Annahme verweigert" zurückschicken lassen
...
Das halte ich persönlich für dumm. Denn gibt man einen normalen Brief mit _der_ Begründung zurück, könnte das Schreiben später als nachweislich 'zugestellt' angeführt werden. Der Empfänger kannte dann sogar nicht mal den Inhalt. Das könnte später zum Bummerang werden.
- Wenn die Vollstreckung kommt, persönlich auf der Vollstreckungsbehörde erscheinen, gebt dem Widerstand ein Gesicht!
...
Das habe i.d. Vergangenheit schon mehrmals empfohlen.
Meine Erfahrung: es gibt in meiner zuständigen Verwaltung 3 Personen, die Ansprechpartner sein können.
1. Sachbearbeier (Innendienst)
2. GV (Aussendienst)
3. Abteilungsleiter
In der Reihenfolge ist auch die Hirachie, wobei 1 unten ist. Die haben auch meiner Erfahrung nach am wenigsten Ahnung und Gehör für den Bürger. Tipp: nicht abwimmeln lassen. ggf. zu 2 oder gleich 3 gehen.
Vor allem Mibürger aus meiner Verbandsgemeinde sollten es jetzt Mega-einfach haben, denn hier weiß die Vollstreckungsbehörde jetzt Bescheid *g*
In meiner auch... darauf zielte auch damals meine Argumentation PRO ab... persönliches vorsprechen, damit den örtlichen Vollstreckungsorganen mal die Augen geöffnet werden. Wenn das viele aus diesem Forum bei ihrer Gemeinde machen würden, hätte der BS bald gewaltige Schwierigkeiten.
Der Betrug geht weiter, der letzte Festsetzungsbescheid den ich erhalten habe, wurde mit Datum 01.11.2014 versehen.
Zugegangen ist mir das Ding aber erst am 14.11.2014 ...hier etwa künstlich die Widerspruchsfrist verkürzt?
Der tatsächliche Zugang lässt sich natürlich wunderbar anhand des QR-Codes im Fenster nachweisen.
Mit dme QR-Code kann man festellen, wann das Schreiben tatsächlich erstellt (oder versendet?) wurde, aber nicht den Zugang. Das ist aber hinsichtlich der Fristwahrung relativ uninteressant. Es zählt nur der Tag, an dem das Schreiben in den  Machtbereich des Emfängers übergegangen ist.
Es stehen immerhin Straftatbestände der Amtsanmaßung, in Zusamenhang mit Betrug, Nötigung und Rechtsbeugung
im Raum... das ist schon kein Pappenstiel :-)
Sehe ich auch so


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...
3) Nein, hat man (bei Zeugen) nachweislich eben nicht, denn das Schreiben ging ungelesen an die Behörde zurück - d.H. der Verwaltungsakt konnte garnicht bekannt gegeben werden. .
....
Bitte vorsicht mit solchen Behauptungen.
 m.M.n. bestätigt man mit der Rückkgabe möglicherweise, dass man das Schriftstük erhalten hatte. Das Schriftstück befand sich somit im Machtbereich des Empfängers (das ist entscheidend), ob es tatsächlich gelesen wurde, spielt keine Rolle.

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Es wäre Erzwingungshaft, d.h., man soll dadruch gezwungen werden zu zahlen, das hat nichts mit 'Absitzen des Geldbetrages' zu tun.
Ausserdem wird das meines Wissens nach in solchen Fällen dem Verurscher das 'in Rechnung' gestellt. Kann mich da aber auch vertun.
....
Hast Du den Brief dem Sachbearbeiter nur persönlich gegeben oder auch noch mit Einschreiben oder so?
...
Sorry, aber du kannst manchmal äusserst komische Fragen stellen .... :o ...nicht zum ersten mal.


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  • Beiträge: 35
Danke Calimero für deine Ausführungen!

Ich habe da tatsächlich Bekanntgabe und Zustellung durcheinandergeworfen - Sorry!

Also bitte vorsicht mit Annahme verweigert!
Besser wäre wohl tatsächlich einfach zu ignorieren.

Denn der Nachweis, daß die Bekanntgabe erfolgt ist, ist so tatsächlich schwieriger zu führen.


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  • Beiträge: 35

Vielleicht kann ja Propaganda erklären, warum er extra auf die Gemeinde gehen mußte, um das Schriftstück einsehen zu können.



Ich wollte persönlich hingehen, ginge sicherlich auch postalisch. Muß jeder selbst entscheiden.
Ich hab aber auch kein Problem damit persönlich hinzugehen, denn ich trete dort nicht als Bittsteller auf sondern als mündiger Bürger und Arbeitgeber der Verwaltung.
Außerdem merke ich mir bei der Gelegenheit die Gesichter dieser Pappenheimer  ;)


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  • Beiträge: 390
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Ja und es müsste publik gemacht werden, dass es wieder politische Gefangene gibt.

Das Problem ist, Knast ist ja das letzte Mittel, zuerst würden die ja versuchen Sachen und Konten zu pfänden :(


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  • Beiträge: 132
Das mit den politischen Gefangenen ist auch gut. :lol:


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