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  • Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr: 21. Januar 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr  (Gelesen 26829 mal)

D

David Lee

Hallo Lefty,

gibt es einen Grund warum das Statement nicht downloadbar ist? Ich sehe da eine Klammer oben neben Deinem Beitrag. Aber ich kann sie nicht anklicken.

Was war denn die Begründung seitens des Richters für den Kuhhandel Ruhen des Verfahrens gegen Einmalzahlung? Die Argumentation würde mich wirklich interessieren. Danke.

Hattest Du die Option Einzelrichter ausgeschlossen?


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G
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Ich entgegnete noch, dass ich in Erwägung zöge, eine Zwangsvollstreckung gegen mich ergehen zu lassen und das bis zur Haftandrohung treiben würde. Am liebsten wäre mir das Zuchthaus Bautzen (wg. der Symbolwirkung).

Geniale Idee! Hätte gern das Gesicht des Richters und der GEZ gesehen.


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Das Vöglein hatte mal wieder etwas im Schnabel mitgebracht...

Verhandlung 1
Richter eröffnete wieder mit den Worten "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice", der lange Name machts nicht besser!
Der Kläger1 hat bis Ende 2012 nur für Radio bezahlt und habe zum Anfang 2013 seine Ablehnung an BS mitgeteilt, da die Regelung verfassungswidrig und unsozial ist.
Der Kläger1 hat die Zusendung eines Bescheides angefordert.
Der BS hat Zahlung unter Vorbehalt vorgeschlagen, was durch den Kläger1 abgelehnt wurde.
Im dritten Quartal 2013 wurde ein Bescheid erlassen, worauf der Kläger1 widersprach (formell und materiell) und beantragte Aussetzung der Vollziehung.
Der BS hat den Antrag wg. Vollziehung abgelehnt und hat etwas später noch einen Bescheid an den Kläger1 gesendet.
Der Kläger1 widersprach auf den Bescheid und der BS hat irgendwann einen Widerspruchsbescheid erlassen.
Der Kläger1 hat eine Klage mit mehreren Quellen und Gutachten eingereicht.
Der Richter erzählte, dass es bundesweit viele Urteile zu dem Thema gibt und alle Klagen abgelehnt wurden. Die 3. Stuttgarter Kammer habe nur ein Verfahren wo es um Betriebsstätte geht,
bei welchem noch nicht entschieden wurde. Ansonsten haben sich die Richter (VG Stuttgart) bereits ihre Entscheidung getroffen...
Der Kläger1 machte nochmal deutlich, dass er aus religiösen und Gewissensgründen das ganze ablehnt.
Daraufhin meinte der Richter, dass die Zahlung für die Beiträge das Gewissen nicht belegt. Er habe bereits eine Verhandlung geführt und den damaligen Kläger (es ging um Zoro Astra??) doch zur Zahlung verpflichtet...
Richter sagte auch, dass hier zwei Grundrechte sich gegenüber stehen, weil das Bundesverfassungsgericht bereits sich für die Finanzierung des Rundfunks geäußert hat und diese zu gewährleisten ist.
Der Kläger1 hat das Gutachten vom Hr. Bölck als Gegenargument genannt und nochmal erwähnt, dass er eine Befreiung aus religiösen und Gewissensgründen.
Darauf sagte Richter, dass die Definition vom Gewissen nicht durch den Kläger bestimmt wird und auf die richterlichen Entscheidungen in Sachen Verweigerung des Bundeswehrdienstes verwiesen.
Nun ist die SWR-Vertreterin aufgewacht und wollte gleich die Säumniszuschläge in beiden Bescheiden streichen lassen.
Der Kläger1 hat berechtigterweise erwähnt, dass es bereits Urteile gab, wo die Sprungrevision erwirkt wurde, diese aber durch die Anstalten abgelehnt. Das zeugt von der absichtlichen Verschleppung seitens Anstalten
zur höchstrichterlichen Klärung der ganzen Sache. Das ist doch politisch schädlich. Es wurde auch das Rossmann-Zitat genannt, dass die Richter eine Verzögerung der endgültigen Entscheidung provozieren...
Der Kläger1 hat auch die Klage von Herman Enz genannt und dass es dort Verfahrensruhe angeordnet wurde, ohne dass Zahlung unter Vorbehalt aufgedrückt wurde.
Richter sagte, dass er diese Klage von Hr. Enz nicht kennt... Die volle Kammer hat einmal komplett über den Rundfunk entschieden (es ging um eine pens.Ärztin aus Stuttgart und Behinderten aus Schwäbisch Gmünd), ab jetzt wollen sie nur Einzelrichter auf dieses Thema loslassen. Die Kammer wird nur zusammengetrommelt, wenn die Argumente sowas von überzeugend wären...
 Die Ruhe des Verfahrens wurde vom Kläger1 abgelehnt... In wenigen Wochen soll schriftlich das Urteil kommen.

Also allgemein ist es echt schade, dass die Klagetexte den Zuschauern nicht bekannt sind. Der Kläger hat nur sehr wenig Zeit seine Argumente zu ergänzen. Es ist z.B. nicht bekannt, ob und wie das letzte Gutachten des Beirats (Finanzministerium) ausgearbeitet wurde... Alles machte den Eindruck, dass die Gerichte eben alles abschmetter, aber dafür eben Revision "anbieten", weil ja an den Argumenten des Klägers was dran sein könnte. Und bis zur höchstrichterlichen Entscheidung werden Jahre ins Land ziehen... Aber man soll bis dahin fleissig finanzieren.

Was besonders interessant ist - in welchem Urteil hat denn das BundVerfGE den Rundfunk auf die Ebene des Grundrechts hervorgehoben so wie der Richter das sagte??? Vor allem ist ja krass, dass dadurch die Finanzierung des Rundfunks eben mit anderen Gesetzen konkurrieren soll... Na wenn es eben andere Grundrechte einschränkt, dann muss doch zumindest das Zitiergebot her oder nicht ??? 


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Zweite Schriftrolle des Vögleins...

Verhandlung 2
Wieder die Sachlage durch den Richter erläutert... Der Kläger2 ist bis Ende 2012 Radiozahler gewesen. Ab 2013 war das 200% Erhöhung des Betrags bedeutet bei gleicher Leistung.
Der Kläger2 hat auch einen Bescheid angefordert und diesem widersprochen.
Dann ist der Kläger2 in eine WG umgezogen und etwas später einen Widerspruchsbescheid erhalten, worauf er die Klage erhob.
Und sofort wurde der Säumniszuschlag durch SWR-Vertretungstante gestrichen.
Der Kläger2 sagte, dass er nie TV/InternetPC/Smartphone gehabt, aber dafür auch seit 2013 für das Radio zahlt.
Der Richter erklärte dann, dass diese 200% Erhöhung ja bundesweit gilt und schon eine Härte ist, aber das kommt durch die Konvergenz der Medien und ist zum Lösen des Verwaltungsproblems gedacht. Er sagte auch, dass die 3. Kammer sich seit Jahren mit den Verhandlungen wegen dem Rundfunk beschäftigt und diese waren immer mühsam -> jetzt ist aber eine Erleichterung für die Anstalten und die Gerichte da! Jetzt wird die Verwaltung des Rundfunk billiger. Der Richter meinte auch, dass eigentlich der Staat diese kleine Gebühr verlangen müsste wegen der Klagemöglicheit...
Es wurde festgestellt, dass seit einem Jahr der Kläger2 nicht beitragspflichtig ist, weil er in einer WG wohnt.
Die SWR-Tante meldete sich mit den Worten, dass es ja keiner wusste wer bisher für die WG bereits gezahlt hat. Der Kläger2 müsse doch mal gleich das bekannt machen.
Der Kläger2 erwiderte, dass er auf seine Mitteilung(WG) keine Antworten von SWR, sondern nur Rechnungen bekommen habe  ;D
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt. Der Richter hat noch erklärt, dass in sechs Monaten das Verfahren (aus der Ruhe) statistisch beendet wird. Aber z.B. nach einer höchstrichterlichen Klärung wieder angerufen werden kann ohne eine neue Klage abgeben zu müssen.

Nun hier wurde offensichtlich in der Klageschrift nicht viel argumentiert, weil das alles wie eine Aufklärung der Lage durch den Richter ausgesehen hat. Verhandlung war auch sehr kurz...


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Verhandlung 3
Richter erwähnte die Sachlage mit dem üblichen Protokollblabla.
Der Kläger3 hat bis Ende 2012 nur für Radio bezahlt. Ab 2013 nicht mehr.
Der BS hat irgenwann einen Bescheid geschickt. Der Kläger3 hat darauf per Mail geantwortet (mit einer Frage an den BS, was aber durch den Richter als Widerspruch gewertet wurde). Nun hat aber der Richter gleich festgestellt, dass dieser Widerspruch nicht rechtes ist, weil die Antwort auf einen Bescheid schriftlich erfolgen muss. Kläger muss also für den rechtswirksamen Bescheid (waren 2 Monate) Beiträge zahlen. Für diesen Zeitraum wird der Säumniszuschlag nicht gekürzt, weil der Kläger3 seine Möglichkeit zum Widerspruch nicht genutzt hat.
Der Richter hat auch gesagt, dass er viele Gutachten wie von Degenhard kennt (waren wohl in der Klage angegeben), aber wie gesagt wieder der Hinweis auf die vielen Urteile...
Der Kläger3 hat erklärt, dass er kein Radio in Wohnung oder Auto hat, keinen TV und InternetPC(diesen nur in der Firma) oder kein Smartphone und deswegen wirklich gar keinen Vorteil durch den Rundfunk! Er hat sich bewusst sein 2013 gegen den Konsum des Rundfunks in der Wohnung und draussen entschieden.
Richter sagte daraufhin, dass wir wissen, dass es solche Fälle gibt(Komplettverweigerer), aber wegen der Pauschalisierung statistisch legitim (wohl weil es nur wenige davon gibt).
Der Kläger3 hat sich als Informatiker geäußert und das Beispiel von Pay-TV und der Umstellung des Rundfunks auf dieses Modell genannt, dass es technisch möglich ist.
Der Richter entgegnete, dass diese Art von Bezahlung politisch gelöst werden muss wegen dem hohen Aufwand welcher hinter einer Umstellung steckt. Weil früher gab es viele Probleme mit den GEZ-Fahndern und dem nichtvorhandenen Emfpfangsgeräten, dann doch plötzlich vorhandenen usw. - heute ist es besser!
SWR-Tante hatte wohl die Halbwertzeit überschritten und meldete sich mit den Worten, dass die Zugangsserren gesetzlich verboten sind und deswegen wäre das nicht möglich, weil ja der Zugang zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet sein muss.
Der Richter machte eine Miene und sagte, dass seine Kompetenz nicht in der Modellwahl des Rundfunks liegt. Das war politische Entscheidung und die Ministerpräsidenten haben sich eben so entschieden, aber innerhalbt der Bandbreite des rechtlich Möglichen... Er muss sich eben davon überzeugen, dass der RBStV verfassungswidrig ist und dann die Kammer zusammenrufen, danach eine Richtervorlage erstellen und mal sehen, was das BundVerfGE dazu sagt...
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt.

Das Problem mit dem ungültigen Widerspruch war wohl, dass die Mail nicht digital signiert war! Sonst wäre das Ok, wie per Fax oder Brief, wenn rechtzeitig gesendet.

Hier scheint wohl eine technische Darlegung zum alternativen Modell in der Klage vorhanden und ausgearbeitet zu sein, wurde aber durch den Richter "ignoriert".
So nach bisherigen Verhandlungen scheint es so, dass das Gericht sich vor einer Bewertung zur Verfassungsmäßigkeit zu drücken. Es wundert mich, warum kein einziges Mal die formalen Mängel angesprochen wurden. Denn um diese zu beurteilen ist das Verwaltungsgericht in erster Linie da! In Wirklichkeit kann es gar nichts zur Verfassungswidrigkeit sagen, außer wenn jemand dadurch ein Bein verliert und dass nur wirklich eine tatsächliche Härte wäre, um damit eine Richtervorlage zu begründen...

Vor allem die Ablehnung aus dem Religionsgrund wurde bisher in Stuttgart nicht behandelt oder ist mir entgangen. So wie z.B. die Klage von Helmut Enz das zentriert hat und Ruhe des Verfahrens ohne Zahlung bekommen hat.


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Der Richter hat auch gesagt, dass er viele Gutachten wie von Degenhard kennt (waren wohl in der Klage angegeben), aber wie gesagt wieder der Hinweis auf die vielen Urteile...

Ja, die Urteile verweisen die einen auf den anderen, darunter abschreiben wie ein schlechter Schüler, um nicht Plagiat zu schreiben. Am Ende sind mehr kritische Gutachten als authentische Urteile, wobei die letzten nicht überzeugend sind.


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Zitat
Der Kläger3 hat sich als Informatiker geäußert und das Beispiel von Pay-TV und der Umstellung des Rundfunks auf dieses Modell genannt, dass es technisch möglich ist.
Der Richter entgegnete, dass diese Art von Bezahlung politisch gelöst werden muss wegen dem hohen Aufwand welcher hinter einer Umstellung steckt. Weil früher gab es viele Probleme mit den GEZ-Fahndern und dem nichtvorhandenen Emfpfangsgeräten, dann doch plötzlich vorhandenen usw. - heute ist es besser!
SWR-Tante hatte wohl die Halbwertzeit überschritten und meldete sich mit den Worten, dass die Zugangsserren gesetzlich verboten sind und deswegen wäre das nicht möglich, weil ja der Zugang zu dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gewährleistet sein muss.

Dann könnte man auch den örR komplett über Werbung finanzieren und zusätzlich eine Art Pay-TV Variante einführen in der überhaupt keine Werbung ausgestrahlt werden. So ist der Meinungsfreiheit auch genügene getan und wer keine Werbeunterbrechung möchte, darf gern dafür zahlen.


Zitat
Es wundert mich, warum kein einziges Mal die formalen Mängel angesprochen wurden. Denn um diese zu beurteilen ist das Verwaltungsgericht in erster Linie da!

Wenn ich dem Gericht anhand meiner Begründung darlege, wieso der Verwaltungsakt nichtig ist und der Richter geht in seiner Urteilsbegründung nicht einmal darauf ein. Ist dann der Verwaltungsakt nichtig, weil der Richter ja nichts gegenteiliges geurteilt hat?


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Zitat
Die Ruhe des Verfahrens wurde vom Kläger1 abgelehnt... In wenigen Wochen soll schriftlich das Urteil kommen.

Zitat
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt.

Will Kläger1 in jedem Fall durch die Instanzen? Ansonsten wird es mehr als ruhend in der ersten Instanz nicht geben.
Wird immer Zahlung unter Vorbehalt verlangt? Oder auch ruhend + keine Zahlung.

Zitat
Es wird Verfahrensruhe angeordnet mit einer Zahlung unter Vorbehalt. Der Richter hat noch erklärt, dass in sechs Monaten das Verfahren (aus der Ruhe) statistisch beendet wird. Aber z.B. nach einer höchstrichterlichen Klärung wieder angerufen werden kann ohne eine neue Klage abgeben zu müssen.

Was bedeutet "aus der Ruhe) statistisch beendet wird"? D.h. man hat die offizielle Möglichkeit die Zahlung unter Vorbehalt weiterlaufen zu lassen? Und dann wenn das Verfassungsgericht sagt: Gebühr ist nicht rechtmäßig kann man sein Geld zurückfordern?


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  • Wir sind das Volk
Schwierig bei einem insolventen Verein Geld zurückzubekommen ;)


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koppi1947

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Schwierig bei einem insolventen Verein Geld zurückzubekommen ;)

Die Länder erklärten, dass dies nicht geschehen darf. Würden also die Länder (mit Steuergeldern) für die Schulden der Rundfunkanstalten haften? Nein. Sie würden eher ein Gesetz verabschieden, das uns zwingt, ihr die Schulden zu erlassen.


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David Lee

Garantiert einem das Gericht im Fall das die Klage aufgrund höherer Gerichtsentscheidung gewonnen wird die Rückzahlung Beiträge? Oder ist man dann sozusagen als Gläubiger an erster Stelle?

Was passiert eigentlich nach 6 Monaten Verfahrensruhe, wenn das Ruhen statistisch beendet wird? Muss man dann trotzdem weiterzahlen und ist dann sozusagen freiwillig Betragszahler geworden?


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Verein
Es ist kein Verein, sondern ein BS, oder die jeweilige Rundfunkanstalt. Das Geld wird ja nicht geparkt, sondern verbraucht, um nicht verbrannt zu schreiben. Nur der Teil für die Rückstellung von Versorgungsansprüchen wäre vorhanden, und das Kapital, welches bereits zurückgelegt wurde. In wie weit da überhaupt Geld angespart werden durfte darüber ist sich PersonX noch gar nicht klar, schießlich sollte laut dem Vertrag doch nur soviel Geld fließen, wie benötigt wird und doch nicht mehr.
Wenn also so gesehen alles Geld umlaufend ist, gibt es auch kein Geld zurück. Im "privaten" Bereich gilt, wenn eine Firma pleite geht, und es noch Gläubiger gibt, dann können diese z.b. aus der Insolvenzmasse vielleicht etwas bekommen oder wenn die Firma "unbeschränkt" haftet also die jeweiligen Geschäftsführer oder "haftbar zu machende Beteiligte (Aktionäre/ bei Genossenschaften -> Mitglieder)" mit Ihrem Privatvermögen mit haften, dann könnten Gläubiger sich auch da etwas holen.


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-Was mich interessiert: wie wollen die Gerichtsvollzieher die Fehlbeträge einsammeln, wenn der Verweigerer sein Wunsch klar gegen die Zahlung genannt hat?
Der Sinn von einem GV ist doch eine Sache durch einmalige Eintreibung zu erledigen. Im Fall eines Verweigerers muss aber der GV alle drei Monate antanzen?

-Zum anderen: wenn ein Richter die Argumentation des Klägers "ignoriert", kann eine Anhörungsrüge (Gehörsrüge) erstellt werden?
Stellt solches Urteil einen Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG)?

-Beim SWR ist folgendes zu finden: (3) Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des SWR ist unzulässig. Also da gibt wohl nix mit Insolvenzmasse und so...
Die Politiker werden schon wissen dass die Finanzen für den Rundfunk von wo auch immer her kommen.

-Andererseits hat der Richter erklärt, dass nur alle Zahler einen Anspruch auf Rückzahlung haben, welche sich z.B. eine Klage gegen den Beitrag gestellt haben.
Deswegen verteilt er fröhlich die Verfahrensruhe gegen die Zahlung unter Vorbehalt... Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung muss aber gezahlt werden.


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Weil oft die Frage aufgetaucht ist, wie die Klagebegründung lautete, lade ich das Schreiben hier mal hoch. Wenn ich wieder mehr Zeit habe, werde ich den ganzen Schriftwechsel in einem Blog veröffentlichen. Dann kann sich jeder ein Bild machen, wie die Rundfunkanstalten mit staatlicher Billigung auf dem Gewissen eines Einzelnen rumtrampeln dürfen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Januar 2015, 04:01 von Bürger«

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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Hier kann man jetzt auch das Urteil nachlesen:

https://www.dropbox.com/s/gkvn02tnxkx3rcj/20150121_Urteil.pdf?dl=0


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