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  • Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr: 21. Januar 2015

Autor Thema: Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr  (Gelesen 26822 mal)

L
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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015, 11.00 Uhr
Autor: 11. Dezember 2014, 18:42
Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015,
11.00 Uhr
3 K 3106/14
70178 Stuttgart
Augustenstr. 5
1. Stock, Sitzungssaal 3

Erweiterte Ergänzung hier von "karlsruhe", damit nicht erst bis zum Ende des Threads gescrollt werden muss:

Lt. telef. Auskunft am 20.1.2015 durch User "Inge"

finden am 21.1.15 folgende Verhandlungstermine statt:

11 Uhr


11.30 Uhr

12 Uhr


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 10:15 von karlsruhe«

T
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Wer hat noch Interesse hinzugehen?


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    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
Historie
27.12.2012 Kläger: Angebot einer Zahlung unter Vorbehalt
04.03.2013 BS: Eine Zahlung unter Vorbehalt können wir nicht akzeptieren.
12.04.2013 Kl.: Rechtsmittelfähigen Bescheid eingefordert.
26.06.2013 BS: Einen Beitragsbescheid erhalten Sie, wenn Sie trotz Zahlungserinnerung den Beitrag nicht entrichten.   
                          Vorab ist dies nicht möglich.
01.09.2013 BS: Erster Bescheid mit Säumniszuschlag
09.09.2013 Kl.: Widerspruch gegen ersten Bescheid
04.10.2013 BS: Zweiter Bescheid mit Säumniszuschlag
14.10.2013 Kl.: Widerspruch gegen zweiten Bescheid
11.06.2014 Widerspruchsbescheid des SWR
06.07.2014 Klage wg. Grundrechteverletzung


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Der Hergang hat etwas Ähnlichkeit mit dem gestrigen zweiten Termin.
Wenn ich es möglich machen kann, bin ich dabei.


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Hoffe ich nerve niemand damit, aber hat der  (#) Kläger
a. einen formrichtigen Bescheid bekommen?
b. die Säumniszuschläge (wenn vorhanden) angemotzt?

Wenn GEZ alle und jeden mit Forderungen auf den Kicker geht, dann muss jeder Kläger das gleiche tun - die Formfehler und die Zuschläge anfechten...  :police:

Rock on!


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  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
b. die Säumniszuschläge (wenn vorhanden) angemotzt?

Person X möchte wissen wie man es am besten macht. Jemand eine Idee? Gibt es gute Beispiele?


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Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

T
  • Beiträge: 268
Was war heute in Arnsberg los?

Es waren insgesamt drei Verfahren zum Thema Rundfunkbeitrag für heute anberaumt worden. Ein Verfahren vor uns und eines danach. Beim ersten war nur der Anwalt in Vertretung des Klägers da und stürmte nach dem Verfahren aus Gerichtssaal, ohne ein Wort zu wechseln. Den WDR vertrat heute nur ein Anwalt, Herr Beuxxx.
Um 10:45 ging es für mich und Herrn RA Bölck pünktlich los. Es wurden 45 Minuten angesetzt. Die Vorstellung der Kammer mit 5 Leuten ging schnell über die Bühne, so dass ich und Herr Bölck leider die Namen der Richter nicht so ganz mitbekommen haben. Danach wurden wir vorgestellt und es ging gleich los.
 
Herr RA Bölck sprach alleine 50 Minuten lang und erläuterte hauptsächlich die wesentlichen verfassungsrelevanten Sachverhalte zum Thema "kein Beitrag im rechtlichen Sinne". Die Ausführungen schienen auf fruchtbaren Boden zu stoßen. Der WDR Anwalt sprach 15 Minuten und schien nicht wirklich die Argumente entkräften zu können. Danach sprach ich ein paar Worte um der
Selbstbeweihräucherung der Gegenseite zu entkräften. Konkret:
- zum Überangebot (90 ö.-r. Programme),
- der Verschwendungssucht (21 Millionen € pro TAG / Euronews ca. 60 Mio. € im JAHR,
- zu der Definition des „öffentlich-rechtlichen Auftrags" bei der Frage der EU-Kommission:
"Bitte erläutern Sie, wie in Ihrem Land der öffentlich-rechtliche Auftrag, insbesondere auch in Hinblick auf neue Medien, definiert ist?"
"… Sie informieren, bilden und unterhalten.  Die Onlineangebote vertiefen und vernetzen die Programminhalte aus Hörfunk und Fernsehen."
und die Aussage, wonach die ö.-r. Anstalten keine gemeinschaftswichtigen Aufgaben erfüllen, die andere Medien wie privates Stadtradio, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Kauf- und Leihfilme, Filme auf Abruf, priv. TV, Auslandssender, Internetradio und das Internet selbst nicht abdecken würden. Denn sie alle informieren, bilden und unterhalten. Der ö.-r. Rundfunkt ist nur ein X-ter Anbieter unter Tausenden, ist nichts Besonderes und nicht gerade vertrauensvoll.
- hinzu kam noch die neuste Rüge des neunköpfigen ARD-Programmbeirats an die ARD-Redaktionen zu einseitiger Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt, welches einmalig in der Geschichte der ARD ist.
- nicht unerwähnt blieb auch die Manipulierte Umfrage zu der Rundfunkreform: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4826.0.html  Das Bild hatte der Vorsitzende Richter quasi als Deckblatt der Klage auf dem Tisch, zeigte drauf für alle sichtbar und wusste sofort, wovon die Rede war.

Soweit es die Kosten des Säumniszuschlags betrifft, sind die plötzlich kein Thema mehr und werden angeblich bei allen Verfahren erlassen. So der Anwalt der Gegenseite. Aha! Der Beschluss vom 19. Mai 2014, Az. 5 T 81/14, http://openjur.de/u/708173.html von LG Tübingen scheint seine Wirkung zu entfalten.

Laut dem Anwalt der Gegenseite liegen allein beim dem WDR an die 750 Klagen auf dem Tisch!

Fazit:
Wir sind weiterhin im Rennen. Eine Entscheidung wurde nicht verkündet. Sie wird nach internen Beratungen in einigen Tagen erfolgen. Die Vorlage beim Verfassungsgericht ist denkbar, soweit sich das Gericht die Mühe mit der langen Begründung macht. Die Berufung sollte mind. drin sein.

Herzlichen Dank für die breite Unterstützung, wir werden die Nuss gemeinsam knacken.
Maxkraft (Robert)


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Hallo liebe Mitstreiter,

na das wird doch sicher eine sehr interessante Verhandlung werden.

Kann leider selber nicht dabei sein.

Falls bis dahin das Gutachten noch nicht als Broschüre da ist, einfach 2 x ausdrucken und mit in die Verhandlung nehmen.

Falls der Kläger dieses noch nicht hat, ihm ein Exemplar geben, damit er es dem Richter übergeben kann.

Man kann in der Verhandlung noch Schriftsätze nachreichen, über die dann auch verhandelt werden müssen, bzw. in diesem Falle nur noch ;) >:D

Bin schon sehr auf diesen Bericht gespannt >:D

(Das Gutachten müsste allerdings schon per email vorliegen ;), aber sicher ist sicher)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2015, 19:03 von Bürger«
Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

w
  • Beiträge: 3
Ich werde dabei sein. War auch schon bei den letzten dreien. siehe:
Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12144.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Januar 2015, 19:02 von Bürger«

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Frage an die "Experten"an euch.Kann das Steuerargument jetzt ernsthaft noch vom Gericht abgelehnt werden?


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  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Sofern Du Dich auf die Feststellung des Gutachtens des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen beziehst: Dieses stellt zwar den Status als "Steuer" fest, ist jedoch keine juristisch vollumfängliche Begründung oder Herleitung. Da sind so manche Klagebegründungen schon wesentlich tiefgründiger.
Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte (insbesondere jene, welche sich bisher eher ablehnend positionierten) nun wenigstens etwas differenzierter herangehen - da sie nunmehr weniger zu erwarten haben, "von oben eins auf den Deckel" zu bekommen oder sich in der Öffentlichkeit dafür "rechtfertigen" zu müssen.
Ungeachtet dessen ist es aber wohl auch nicht völlig ausgeschlossen, dass es Abstimmungen der VG gibt, welche Gerichte überhaupt verhandeln, welche "ruhend stellen" bzw. "aussetzen" - und welche Tendenz die Entscheidungen haben werden.
Es könnte sein, dass es nicht im Sinne der Justizebene/ der Verwaltungsgerichtsebene ist, gegensätzliche Urteile zu produzieren...


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Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

I
  • Beiträge: 46
Telefonische Auskunft vom VG frisch angefragt:
es gibt drei Verhandlungen:   
11 Uhr,   11.30 Uhr,   12 Uhr


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Stuttgart, Verhandlungen 17.12.14 ab 10 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12144.0.html

Ich werde auch da sein...

Verhandlung VG Stuttgart, 21.01.2015,
11 Uhr,   11.30 Uhr,   12 Uhr
Augustenstraße 5
70178 Stuttgart

Und bringe ein paar interessante Schriftstücke mit!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. Januar 2015, 17:27 von rohbau 2014«

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  • Beiträge: 213
    • Dokumente zum Rechtsstreit Az. 3 K 3106/14
So, heute war nun die Gerichtsshow in Stuttgart und ich muss sagen, für 105 Euro habe ich mehr erwartet. Mit dem Unterhaltungsanspruch des ÖRR ist es nicht sehr weit her;-) Aber der Reihe nach.
Darsteller:
1. Richter Sch., ein württembergischer Beamter, die nahe Pension vor Augen.
2. Frau S. aus dem Referat Beitragsrecht des SWR, im Gefolge 2 Praktikantinnen.
3. Der Kläger und 9 Zuhörer
Zuerst wurde umständlich die Historie des Falles erörtert und dabei ein paar Ungereimtheiten geklärt. Der arme Richter musste mangels Personal selbst das Protokoll schreiben. Da ein Zeitfenster von einer halben Stunde vorgesehen war, konnte ich nur kurz einen meiner Klagegründe nochmals betonen. Dann ging es um die Säumniszuschläge. Diese wurden ohne große Diskussion von der Gegenseite fallengelassen. Anschließend wollte mir Richter Sch. seinen Ermessensspielraum erläutern und dass er hinter die bisherigen Entscheidungen der Kammer in ähnlichen Fällen nicht zurück könne. Er war nicht abgeneigt, das Ruhen des Verfahrens anzuordnen. Dies hätte ich mir aber durch die einstweilige Zahlung der sogenannten "Rundfunkbeiträge" erkaufen müssen, was ich ablehnte. Das Urteil wird mir also demnächst zugestellt. Der Richter meinte, er würde die Berufung zulassen. Ich entgegnete noch, dass ich in Erwägung zöge, eine Zwangsvollstreckung gegen mich ergehen zu lassen und das bis zur Haftandrohung treiben würde. Am liebsten wäre mir das Zuchthaus Bautzen (wg. der Symbolwirkung). Ein vorbereitetes Statement konnte ich aus Zeitgründen nur teilweise verlesen, deshalb stelle ich es hier zur allgemeinen Erbauung ein.


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  • Beiträge: 3.232
Wenn das Gericht keine Zeit hat, muss man dann auf sein Recht verzichten?
Dass man vorläufig die Beiträge zahlen soll, ist ein faules Kompromissangebot, das würde bei der nächsten Instanz gegen einen verwendet.


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