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Autor Thema: Nachzahlung über 2 Jahre in einer WG  (Gelesen 1634 mal)

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Nachzahlung über 2 Jahre in einer WG
Autor: 10. Dezember 2014, 18:30
Guten Abend

Ich habe einen Fall zu schildern:

Person A Wohnt seit mitte 2012 in einer WG, hat aber keine GEZ gezahlt da er am anfang mit Person B in einer WG gewohnt hat welche vom Beitrag befreit war (Bafög) und alleine war es zu teuer.
Bis jetzt hat Person A mit Person B, C und D hintereinander in der WG gewohnt, welche auch nie GEZ gezahlt haben. Jetzt hat Person A eine Nachzahlung von ca 600€ für 2 Jahre erhalten und frag sich was sie dagegen tuen kann. Da Person B, C und D nicht mehr in der WG wohnen soll Person alles alleine Zahlen, was viel zu viel wäre. Gibt es eine Möglichkeit dies zu umgehen?

Mit freundlichen Grüßen


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Re: Nachzahlung über 2 Jahre in einer WG
#1: 10. Dezember 2014, 23:01
Von C und D kann A deren Anteil notfalls einklagen. Für die Zeit mit B muss A allein zahlen.


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A
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Re: Nachzahlung über 2 Jahre in einer WG
#2: 10. Dezember 2014, 23:06
2 Jahre und 600€ hauen aber nicht hin... Da muss noch irgenwas "dazu gekommen" sein ;)


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Re: Nachzahlung über 2 Jahre in einer WG
#3: 10. Dezember 2014, 23:44
Ich habe nachgeschaut, es sind "nur" 480€, ich hatte die Info dass es knapp 600 sein sollen. Bitte das zu entschuldigen.


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