Okay, Grog,
ich versuche mich zu erklären:
Am Urhebergesetz wäre sicher nichts auszusetzen gewesen, wenn die Nazis z. Bsp. in Lettland so etwas wie Landschaften und Tiere gefilmt hätten und dies dann verkauften.
Bspw. war es dem Fall in dem Kurier-Text aber so, dass diese Kriegsverbrecher sich anscheinend bei den Massenhinrichtungen gegenseitig gefilmt haben.
Nun steht diesen Nazis damit, auf Kosten ihrer Opfer und der Hinterbliebenen dieser Massenmorde, für diese Filme sogar Geld zu!
Für mich persönlich ist die Bezahlung dieser Verbrecher und deren Nachlassverwalter in diesen Fällen somit eine Verunglimpfung der Opfer des Nationalsozialismus.
Verlage, Medienunternehmen usw., die Videos, Bücher o. ä. mit solchen Filmaufnahmen herstellen und die Naziverbrecher oder Nachlassverwalter dafür bezahlen, muss ich nicht unterstützen und brauche diese Produkte nicht zu kaufen und das mache ich auch nicht. ( Das gilt auch für Produkte die bspw. Geld in die Goebbels-Nachlassverwaltung spülen würden. )
Bei ARDZDFDR aber, die, ( wie in dem Text zu lesen war) ebenfalls Naziverbrecher, Nachlassverwalter usw. bezahlen,
ist es nun so, dass ich durch den Rundfunkbeitrag gezwungen werden soll, durch Mitbezahlung der Naziverbrecher oder deren Nachlassverwalter, bei der Verunglimpfung der Opfer des Nationalsozialismus mitzuwirken.
Darum geht es mir.
Grog, Du wirst sicher auch nicht 100%-ig sagen können, wie die kleinen Veraltungsrichter oder die vom BVerfG darauf dann reagieren werden.
Aber das werde ich in Widerspruch und Klage mit anbringen. Verunglimpfer von Opfern des Nationalsozialismus sind für mich Verbrecher.
Dazu gehören meiner Meinung nach auch ARDZDFDR
Und ich werde keine Verbrecher finanziell unterstützen.
Markus