Archiv > Diskussion mit dem SWR

Die Rundfunkgebührenbeauftragten der LRAs

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Predator:
@maxbaumann

Was soll der Unfug?



So hier mal etwas zur Sachlage:


Das OVG Niedersachsen stellt die Verfassungsmäßigkeit der Konstruktion des Rundfunkgebührenbeauftragten in Frage (AZ 10 PA 118/05): „Ob das zum Tätigkeitsbereich eines Rundfunkgebührenbeauftragten gehörende Vornehmen bisher "versäumter Anmeldungen" im Zusammenspiel mit den in Aussicht gestellten "attraktiven Einnahmen auf Provisionsbasis" in freiberuflicher Tätigkeit (ebenda) - auch unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 4 GG - mit dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Gebühreneinzugsverfahrens vereinbar ist, bedürfte gegebenenfalls weiterer Klärung in einem Hauptsacheverfahren.“


Es wäre sehr interessant wie der SWR diese Aussage des OVG Niedersachsen juristisch bewertet.


Viele Grüsse
Predator

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