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Autor Thema: Stundungsantrag  (Gelesen 5426 mal)

m
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Stundungsantrag
Autor: 09. November 2014, 11:04
Hat es schon einmal jemand mit entsprechend niedrigem Einkommen ( aber eben nicht sozialleistungsberechtigt) mit einem Stundungsantrag versucht - einfach nur, um Zeit zu gewinnen?


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Re: Stundungsantrag
#1: 10. November 2014, 10:03
In etwa so?
Zitat
"Aufgrund meiner derzeitigen finanziellen Situation ist es mir leider unmöglich, zu bezahlen.
Hiermit beantrage ich nun Stundung des Beitrages um 3 Jahre bis zum 01/12/2017"

Das würde ich denen natürlich auch gerne schreiben.  ;)
Nachdem, was alles über die Anstalten bisher zu lesen war,
rechne ich aber mit folgendem Szenario:
- sie werden aufmerksam
- werden das dann als Anmeldung/Zahlungswilligkeit "interpretieren"
- und die Sache mit dem Bescheid wahrscheinlich beschleunigen.
(Ist aber nur meine Meinung dazu.)


Stundungsanträge sind aber sicher mit regulären Vollstreckungsbehörden verhandelbar.
Aber dagegen ist der Klageweg ja schon wieder fast angenehm.

Markus


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Re: Stundungsantrag
#2: 10. November 2014, 11:38
Es ist doch letztendlich und realistisch so , dass ein Klageweg für die allermeisten Optimisten  zu teuer und aussichtslos ist.

Wer zieht das hier wirklich durch ??

Also bleibt der Weg über die Zwangsvollstreckung mit eidesstaatlicher Versicherung - wer zieht das hier wirklich durch??

Ich habe Kontakt mit Schuldnerberatungen, die mir den Weg der Stundung  empfehlen ( evtl. eben mit nachfolgendem Teilerlass )

Das scheint eben nicht ausgeschlossen - und ob du dich damit " outest ", ob die jetzt einen Bescheid früher schicken...

Ich könnte bei all dem auch k....n, aber - bei allem Respekt für das Engagement hier im Forum - was machen denn die meisten hier WIRKLICH - wenn sie keinen zahlenden Rechtsschutz oder ne RA in der Verwandschaft haben?!

Natürlich hab ich keinen Bock, den Sch.. mitzumachen und zu zahlen - und - Wir sind uns sicher alle einig , dass das alles mehr als fürchterlich und schwerstens zu ertragen ist - aber ich wünsch mir ein paar mehr realistische Beiträge darüber, wie es bei den Einzelnen aktuell tatsächlich steht.



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Re: Stundungsantrag
#3: 10. November 2014, 12:23
PersonX wird, wenn die Antwort auf die Bescheide kommen, aktuelle Wartezeit etwa 5 Monate (erste Zurückweisung mit hilfsweisem Widerspruch war am 25.06.2014 in der Post, das nächste am 19.07.2014), die Klage durch ziehen, denn nur wenn man bereit ist nicht zu zahlen wird sich das System ändern.

Es müssen nicht alle wirklich Klagen, aber das Geld zurückhalten und Widerspruch erheben, um sich damit Sie sich die Klagemöglichkeit offen halten.

Auch zeigt sich das bei den ersten Klagen die weiteren Klagen besser und genauer in einzelnen Punkten geschrieben sein müssen, damit der Richter nicht einfach die Vorgaben 1:1 abschreiben kann ohne Sich selbst Gedanken dazu zu machen, welche aus den Federn der Gegenseite kommen.

In einem Gerichtsverfahren könnte an sich in etwa das Ergebnis wie ein Beweis in der Mathematik,
http://de.wikibooks.org/wiki/Mathe_f%C3%BCr_Nicht-Freaks:_Vollst%C3%A4ndige_Induktion:_Beispiele
erbracht werden, schön nach Schema F also,

zum Einen sollte es so einfach wie mögliche Schematische Übersichten geben, mit der entsprechenden Fragestellung und dem erwarten Ergebnis und dem tatsächlichen.

Diese langen Texte und Begründungen, welche überlicherweise in einer Klage stehen bearbeitet doch aus Zeitgründen keiner Sinnvoll oder vollumfassend. Deswegen müssten die wichtigsten Fragen in einer Art Kurzübersicht gegenüber stehen, so zum ankeuzen ja/nein also so wie eine Entscheidungshilfe. Aber diese langen Texte sind zusätzlich zu den Kurzübersichten von Nöten, um diese zu unter mauern.


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Re: Stundungsantrag
#4: 10. November 2014, 18:05
....Klageweg für die allermeisten Optimisten  zu teuer.....

Ja, da es 100%-ig letztendlich bis zum EGMR Straßburg gehen wird,
wäre das dann für uns Alle richtig teuer.
Dabei müssten wir im Grunde ja nur einige wenige aussichtsreiche Klagen solidarisch dahin bringen.


Persönlich suche ich auch nach Auswegen und/oder Tricks,
wie wir anderen dann finanziell von der korrupten deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit
verschont bleiben.

Z. Bsp.: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11765.msg79379.html#msg79379
(andere Ideen, Hinweise usw. natürlich gerne erlaubt  :) )

Markus



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