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Autor Thema: Brief vom GV - unverzüglich geantwortet - wie geht´s weiter?  (Gelesen 32418 mal)

F
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Hallo,

ein stiller Mitleser meldet sich nun zu Wort. Ich hänge meine fiktive Geschichte hier an, da ich dringend eine Meinung benötige, mein Post allerdings seit Tagen nicht freigeschaltet wird.*

Da Person A letztes Jahr über ein Gerichtsurteil drübergestolpert ist, in dem bei Geräten, die überwiegend Privat genutzt werden und, wie Person A, die beruflichen Nebentätigkeiten abgewickelt werden, sind Beiträge nicht zulässig (BVerwG 6 C 15.10*) und müssen zurückgezahlt werden. Somit hat Person A das erste Schreiben im Sept. 2013 (alle per Einschreiben mit Rückschein) verschickt mit der Aufforderung, die zuviel bezahlten Beiträge zurück zu zahlen. Nicht reagiert. Zweites Scheiben verschickt. Nicht reagiert. Person A hate seitdem auch die Zahlungen eingestellt. Plötzlich war die Hälfte der Forderung auf dem Konto (warum nicht alles?). Weiteres Schreiben verschickt, mit der Aufforderung, den Restbetrag auszuzahlen. Nicht reagiert. Konsequenz: Im April 2014 hat Person A sich offiziell abgemeldet. Seitdem gingen auch keine Schreiben mehr ein, keine Akzeptanz, keine Ablehnung der Abmeldung. Heute war dann der gelbe Brief vom GV im Briefkasten mit der Zwangsvollstreckungssache. Person A hat heute dem GV gleich geantwortet und die Zwangsvollstreckungssache zurückgewiesen, Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickt. Zudem hat Person A heute noch Anzeige gegen den BS erstattet wegen Unterschlagung.
Person A ist aktuell immer noch etwas unsicher, ob dieser den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen soll oder nicht, hat aber noch 10 Tage Zeit. Untätig war Person A ja nicht, hat dem GV einen Brief geschrieben.

Gruss

*BVerwG 6 C 15.10: https://www.bverwg.de/de/170811U6C15.10.0

*Edit "Bürger":
Beitrag musste ausgegliedert werden, da anderer Thread explizit ein anderes Bundesland behandelt:
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.0.html
Bitte beim Erstellen neuer Beiträge auch auf klare Beschreibung des fiktiven Hergangs/ Sachverhalts und der eigentlichen Frage achten - dann fällt es auch leichter, diese schneller freizuschalten ;)

Edit: "DumbTV:
Link zum Urteil ergänzt.


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Gruss


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Schau mal da rein:
LG Tübingen > Urteil: eklatante Formfehler der Beitragserhebung/ -beitreibung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10569.0.html
Oma meinte, sie würde sich beim Termin die Schreiben mal ganz genau ansehen und das Urteil von Tübingen (Argumente je nach Bundesland überdenken, BW=1:1) dort vorlegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. Oktober 2014, 22:16 von Bürger«
Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

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In dem Brief an den GV (GV ist in Bayern zuständig) wurde das Urteil vom Tübinger Gericht aufgeführt.


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Zitat
Person A ist aktuell immer noch etwas unsicher, ob dieser den Termin zur Vermögensauskunft wahrnehmen soll oder nicht, hat aber noch 10 Tage Zeit. Untätig war Person A ja nicht, hat dem GV einen Brief geschrieben.

Natürlich sollte A dorthin gehen. Ein Gerichtsvollzieher beißt bestimmt nicht, zumal A ja eh schon schriftlichen Widerspruch einlegte.

A könnte ja die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern, zumal diese eh nur auf schriftlichen Antrag der Landesrundfunkanstalt beim Richter des AG oder beim Leiter der Vollstreckungsbehörde durchgeführt werden darf. GV sind i.d.R. dazu angehalten und verpflichtet eine gütliche Einigung herbeizuführen.

Hab ich doch im Posting über deinem schon alles erklärt.
Post vom Obergerichtsvollzieher (Sachsen, Gläubiger MDR/ Beitragsservice)*
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg78877.html#msg78877
GV darf auch nicht vollstrecken, außer es liegt ein unterschriebener Beschluß vom Gericht oder vom unmittelbaren Vorgesetzten vor.

Beruft sich der GV auf seinen Beamtenstatus, dann hat der das mittels Bestallungsurkunde zu beweisen. Kann er das nicht und zeigt stattdessen einen Beamtendienstausweis vor (den er vielleicht noch vor 01.08.2012 in seiner Obhut hat), dann begeht er Amtsanmaßung und andere schlimme Dinge, wenn er nicht einen Gang zurück schaltet. ;)  >:D

Sollte er wider Erwarten aber sämtliche Berechtigungen haben und vorlegen können, dann ziehe das Urteil Tübingen http://openjur.de/u/708173.html in Betracht.

Zitat
In dem Brief an den GV (GV ist in Bayern zuständig) wurde das Urteil vom Tübinger Gericht aufgeführt.

Es nützt nichts das Urteil nur an den GV zu schicken, sondern man sollte das Ersuchen auch sehen und überprüfen können (Akteneinsicht steht A auf Antrag eh zu). Ein persönliches Gespräch mit dem GV ist eh unausweichlich, schon allein deshalb, um zu sehen ob er einen Plan hat. ;)


*Edit "Bürger":
Querverweis eingefügt, da aus jenem Thread ausgegliedert.


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Jeder Schuldner muß sich im Falle einer Vollstreckung der GEZ mit dem jeweiligen Verwaltungsvollstreckungsgesetz seines Bundeslandes auseinandersetzen. Dort steht genau, welche Vollstreckungsbehörde zuständig ist, nach welchen Vorschriften sie tätig wird und werden darf.

Diesbezüglich ist auch das Urteil Tübingen entsprechend der LVwVG zu prüfen. In jedem Bundesland kann das anders ausgelegt werden und auch die Vollstreckungsbehörde kann eine andere als der Gerichtsvollzieher sein.

Das Wichtigste ist, daß das Vollstreckungsorgan hoheitlich tätig werden darf!


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Person A hat nun mit dem GV telefoniert: Ergebnis des Gesprächs im Prinzip: Friss oder stirb! Zahlen oder Eintrag ins Schuldnerverzeichnis/Schufa und Haftbefehl.  >:(


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Sieh an ein übereifriger, wahrscheinlich ist dieser nicht ausreichend informiert. Vielleicht ist es besser nicht mit diesem zu telefonieren, sondern die Unterlagen, welche die "tatsächlichen" möglichen Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall darstellen würden und die Drohkulisse, welche der GV versucht aufzubauen, also diese, welche den "tatsächlichen" Handlungsmöglichkeiten des GV diametral („entgegengesetzt“ oder „völlig anders“) sind vorzulegen und dem GV zu zeigen, dass sollte dieser diametrale Handlungen durchführen, welche in diesem Fall ja nicht zulässig wären, dann später dazu führen das dieser dafür sehr wohl auch privatrechtlich haftbar gemacht werden kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2014, 13:08 von PersonX«

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Naja, er sagte, bei nichterscheinen zur Abgabe der Vermögensauskunft, ginge es zum Gericht. Dieses schickt ein Schreiben, indem innerhalb von 14 Tagen Widerspruch eingelegt werden könne. Ein Richter entscheidet dann ob dem stattgegeben wird oder nicht.
Habe auch unter der alternativen Telefonnummer 0221/5061-0 versucht, mit dem BS in Kontakt zu kommen, nach der zweiten Weiterleitung wurde einfach aufgelegt - die wollen ja garnicht reden.
Was heisst: "diametrale" Handlungen ??


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2014, 13:21 von FritzP«
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Voraussetzung für die Vollstreckung ist der Titel, so ein Titel sollte der GV vorweisen können, auch muss dem vermeintlichen Schuldner dieses zuvor angedroht worden sein -> also nachweisbar irgendein Verwaltungsakt oder ein anderer Punkt laut Voraussetzung bestehen. Das könnte Person A zuerst prüfen intern, und auch auf welche Akten sich der GV berufen fühlen würde, falls es solche gäbe, vielleicht beruft sich der GV auf andere, welche nicht Person A kennen könnte, wenn durch Person A zu dem GV Kontakt herstellt werden würde, und sich die Akten also die Unterlagen zum Titel zeigen lassen würde, dass sollte möglich sein. Wenn Person A sodann feststellen würde, das Person A diesbezüglich keine Verwaltungsakte / ähnliches erreicht haben könnten, könnte der GV auch ansich keine Vermögensauskunft abnehmen, wegen wahrscheinlich fehlenden Voraussetzungen
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_%28Deutschland%29#Vollstreckungsvoraussetzungen
-> dort unter Punkt Voraussetzung
und Abwehr falls solche Bescheide fehlen würden unter Vollstreckungserinnerung
http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsvollstreckungsrecht_%28Deutschland%29#Vollstreckungserinnerung

Person A hat hier bezüglich irgendwelcher Verwaltungsakte keine weiterführenden Angaben gemacht, also fragt sich PersonX, auf was beruft sich der GV da überhaupt, oder hat Person A irgendwelche Bescheide vielleicht total vergessen oder waren diese möglicherweise als solche nicht erkennbar, und sind diese vielleicht deshalb nicht beantwortet oder diesen nicht widersprochen wurden, falls es also Bescheide gäben würde, welche vielleicht nicht nachweisbar zugestellt und auch nicht beantwortet wären---> dann fehlen vielleicht die Voraussetzungen.


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Person A hat hier bezüglich irgendwelcher Verwaltungsakte keine weiterführenden Angaben gemacht, also fragt sich PersonX, auf was beruft sich der GV da überhaupt, oder hat Person A irgendwelche Bescheide vielleicht total vergessen oder waren diese möglicherweise als solche nicht erkennbar, und sind diese vielleicht deshalb nicht beantwortet oder diesen nicht widersprochen wurden, falls es also Bescheide gäben würde, welche vielleicht nicht nachweisbar zugestellt und auch nicht beantwortet wären---> dann fehlen vielleicht die Voraussetzungen.

Siehe Eingangsposting.

Das sieht aber eher so aus, als hätte sich A nur auf etwaige Rückforderungen wegen eines Urteils http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2011&nr=67 mit dem BS berufen. Ob er den Schreiben des BS, falls ein Beitragsbescheid darunter gewesen sein sollte, überhaupt fristgerecht widersprochen hat, ist zumindest aus seiner Schilderungen so nicht anzunehmen.

Hat A einen Beitragsbescheid erhalten und fristgerecht innerhalb von 4 Wochen widersprochen?


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A hat nicht widersprochen. Evtl. war unter den vielen Schreiben ein relevantes, ein Bescheid dabei, der übersehen wurde.


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Aus der momentanen Situation wird A wohl nix anderes übrig bleiben als widerwillig zu zahlen um grösseren finanziellen Schaden für sich und seiner Familie zu vermeiden.  :'(
Hätte A keine Familie, würde man es drauf ankommen lassen. Nur, wie will man 4- 5 Jährigen erklären, dass der Vater im Gefängnis ist ohne eine Straftat zu begangen zu haben??


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Warum bleibt das aus Sicht der Person A die einzige Option?

Wie immer Rechtsberatung ist nicht statthaft, deswegen nochmal die Fragen, welche Person A sich stellen könnte?

Könnte es zum Beispiel Bescheide Y und X gegeben haben? Was zeichnet einen richtig zugestellten Bescheid aus?
Wie könnte die Zustellung eines Bescheids Y und X ausgesehen haben? Was könnte daraus folgen.

Wenn z.B. PersonB einen Bescheid Y nachweisbar bekommen hätte dann hätte PersonB diesem sehr wahrscheinlich innerhalb der First direkt widersprochen. Weil aber möglicherweise ein GV sich jetzt doch auf einen Bescheid X berufen würde, dann könnte es passiert sein, dass dieser Bescheid X bei PersonB nicht vorgelegen hat, denn schließlich reagiert PersonB ja auf nachweisbar zugestellte Bescheide innerhalb einer Frist siehe Bescheid Y, weil diese, wenn diese denn einen Bescheid X bekommen hätte auch gegen diesen einen Widerspruch fristgerecht eingereicht hätte. Also würde PersonB in dem Fall dass es um Bescheid X geht wahrscheinlich die Option "nicht erhalten" in Betracht ziehen, und PersonB gegenüber keiner Anstalt oder dem BS eine Reaktion zum Erhalt eines Bescheides X getätigt hat, so dass eine Anstalt oder der BS davon ausgehen musste, das so ein Bescheid angekommen wäre.
Natürlich müsste sich PersonB fragen lassen warum dann vielleicht nicht auf die Mahnungen etc. reagiert wurde, aber das wäre erstmal egal, die Anstalt müsste den Nachweis erbringen, das tatsächlich ein vollstreckbarer Bescheid zu gegangen ist.  Selbst wenn es keinen Bescheid Y geben würde, würde PersonB immer fristgerecht Widerspruch gegen nachweislich zugestellte "Bescheide einlegen.


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Nur, wie will man 4- 5 Jährigen erklären, dass der Vater im Gefängnis ist ohne eine Straftat zu begangen zu haben??
Sie sind vielleicht noch nicht in dem Alter es zu verstehen, aber ich bin sicher sie würden später sehr stolz auf ihren Vater sein, der für die Freiheit gekämpft hat.


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Schreiben vom Gerichtsvollzieher (Seite 1+2)


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