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Sohn mit Eltern in Altersrente nach 10 Monaten Nachricht

Begonnen von TimoWAF, 24. Oktober 2014, 10:42

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TimoWAF

HILFEEEEEEEEEEE

Obwohl die Klagebegründung beim VG noch nicht vorliegt liegt heute vom

WDR

20 Seiten Klageabweisung im Briefkasten

Wahnsinn

TimoWAF

Zahlungsinformation:

Kontostand: -339,64

Da ist dann der angefefochtene Bescheid 4. Quartal 2013 mit drin enthalten.

Auch enthalten sind damit 2x 8 EUR Säumniszuschlag

Somit kommt man dann auf den Betrag

Zur Frage: Das Urteil wird ja denke ich mal im Laufe des Jahres 2015 verloren gehen (VG Münster), also der Betrag steigt.

Hoffe der WDR lässt sich dann auf Ratenzahlungen ein?

TimoWAF

Verfahren am VG Münster läuft immer noch. Seit Monate nix mehr gehört :D

Beitragsschulden werden natürlich immer mehr, aber so ist das nunmal. Mahnverfahren gibt es nicht da Verfahren ja eben noch läuft.

Abwarten und Tee trinken


TimoWAF

#33
Wer kann helfen? Das VG gibt 3 Wochen Zeit um das Verfahren für erledigt zu erklären.

VG Münster möchte das Verfahren beenden, keine Erfolgsaussichten.
Dadurch würde sich die Gerichtgebühr von 3,0 auf 1,0 reduzieren.

Aus einen anderen Fall: VG Minden

ZitatIch habe noch keinen Termin, dass Gericht fragte jedoch nochmal an, o.k. ich an der Klage festhalten wolle, dA das ovg in Münster ja zugunsten des wdr geurteilt habe. Ich habe die darauf hingewiesen, dass das Urteil aber NICHT rechtskräftig geworden ist, da Revision beantragt wurde. Seit dem ist wieder Ruhe. Mit solchen billigen tricks versucht das Gericht, Kläger zurück zu weisen. Ich plädiere immer noch auf eine ruhend Stellung bis zur Entscheidung am bverfg.

Schaut euch das bitte mal an. Danke

Die Familie haben sich ca 500 EUR gesammelt.

   

Roggi

Weiterklagen und ablehnen, dass auf den Einzelrichter übertragen wird.
Möglicherweise ist die hier genannte Klage zu wenig "substanziiert"? Also weitere Klageargumente nachreichen.

TimoWAF

Der Beschluss ist leider unanfechtbar (Übertragung auf den Einzelrichter)


Roggi

Dann erst recht noch Argument nachlegen. Die Verfassungswidrigkeit und die Unvereinbarkeit mit Europarecht muss deutlich werden.

TimoWAF


TimoWAF

Frage: Das VG Münster bezieht sich ja auf

OVG NRW 12 März 2015  2 A 2423/14

http://www.focus.de/finanzen/news/wirtschaftsticker/oberverwaltungsgericht-nordrhein-westfalen-bestaetigt-rundfunkbeitrag_id_4541027.html

Das Urteil ist aber NICHT rechtskräftig geworden ist, da Revision beantragt wurde ?

Wäre ein Ansatz

Bürger

Zitat von: TimoWAF am 24. Juli 2015, 11:14
Okay wer hat da Stoff für mich bitte melden

Links zu mehr "Stoff" finden sich u.a. auch unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

TimoWAF

Gelber Brief:

30. September 2015
12:00 Uhr

VG Münster

Betroffener selber kann dort nich persönlich erscheinen er müsste sich wenn vom Sohn vertreten lassen.

Betroffener hat eigentlich auf Ruhestellung plädiert wegen der OVG Revisionsgeschichter, aber bei einer Verhandlung, macht es wirklich Sinn dort unter Aufwand der Fahrtkosten zu erscheinen?


gerechte Lösung

Mr. X hat eine Beschwerde am Laufen.
In der Beschwerde stellt er den Antrag, dass die LRA ihm doch mal den Bescheid für Jan. 2013 vorlegen möchte und bittet um eine Kopie desselben. Seiner Meinung nach, hat er keine Hoffnung, je einen Bescheid zu Gesicht zu bekommen und auch keine Kopie.
( Wie soll das auch gehen?, es sei denn gefaked )

Deine betroffene Person *** hat wohl immer die Bescheide rechtzeitig vor Beginn der anstehenden Zwangsabgabe erhalten ?, d.h. für z.B. 04 bis 06 / 2014 bis spätestens 01.04.2014 ? Oder nur die üblichen Rückwärtsforderungen?

TimoWAF

#42
Das ist schwierig zu rekonstruieren da Beträge seit 4. quartal 2013 !!! offen sind

Ja hier sind es die Rückwärtsforderungen

TimoWAF

#43
So hier kommt das Urteil vom 30.09.2015 am VG Münster

KLAGE WURDE ABGEWIESEN
















HIer als PDF (KOMPLETT):

http://www.xup.to/dl,10942830/VG_30_09_2015.pdf/


TimoWAF

#44
Weiter: