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Autor Thema: Massenklage am Verwaltungsgericht – Kippen Kind und Roßmann Rundfunk-Gebühr?  (Gelesen 30868 mal)

G
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Zitat
Heutzutage brauchst du einen Insider wie Snowden oder Assange, der ganz tief in der Scheiße rührt und den Laden von innen heraus transparent und platt macht.

Ist der Laden platt?


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K
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Zitat
Ist der Laden platt?

Nö, aber durch gezielte Aufklärung und wachsenden Zahlungsstreik durchaus machbar! ;)


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i
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Der Laden ist platt oder solte ich sagen das Land ist platt. So funktioniert die Medienkontrolle in den westlichen Schein-Demokratien. Erst wenn die Mehrzahl der Bürger erkennen, daß der Kaiser eigentlich nackt ist, dann kracht alles auf der Stelle wie ein Kartenhäuschen in sich zusammen. Die größte Waffe ist das Bloßstellen der Lügen und genau dieses wird durch die Medien-Gleichschaltung weitgehend verhindert. Aber zum Glück bestimmt nicht auf ewig!!!  Das Euro- und Bankendesaster hat schon etliche Bürger zurück auf den Boden eingeholt.


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a
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Hallo, ich lese bei Twitter und Co. überall das dieses Urteil von "grundsätzlicher Bedeutung wäre"

Wieso? Genauso das mit dem Oberverwaltungsgericht.... So sicher scheinen die Herren Richter sich ja nicht zu sein oder?


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G
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Strategie:

Wenn von tausenden Klägern nur einige wenige übrig bleiben, die bis Karslruhe oder Europa durchhalten, haben sich die Anstalten, woran erinnert mich der Ausdruck bloß, einige Milliarden mehr eingesackt. Davon lassen sich locker die paar Prozesse bezahlen, die zu ungunsten des ÖR ausgegangen sind. Und tags drauf treffen sich die Ministerpräsidenten und beschließen mal eben ein neues Gesetz oder eine Änderung, das kurz drauf durch die Länderparlamente gepeitscht wird.

So funtioniert die Demokratie der Demokrat(t)en.


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K
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Es geht ja auch nicht ums Klagen, sondern um einen Zahlungsstreik bei der Bevölkerung zu generieren. Klagen ist was für Juristen und Worteverdreher, aber das gemeine Volk hat damit nix am Hut.

Wer klagen will soll klagen, aber es ist einfacher die Zahlungen einzustellen! ;)


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A
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Zitat aus der Urteilsbegründung:

http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128842&_psmand=126

Zitat
"Der Rundfunkbeitrag ist auch nicht deshalb gleichheitswidrig, wie einzelne Kläger meinen, weil er unabhängig von der Zahl der in einer Raumeinheit Wohnenden erhoben wird. Der Gesetzgeber durfte davon ausgehen, dass sich innerhalb einer Raumeinheit unterschiedliche Nutzungsarten und -gewohnheiten ausgleichen. Gegenüber der früheren Rundfunkgebühr hat sich zudem in den von einzelnen Klägern hervorgehobenen „Single"-Haushalten im Vergleich zu Mehr-Personen-Haushalten keine Änderung ergeben. Auch nach der alten Rechtslage fiel gemäß § 5 RGebStV regelmäßig keine weitere Gebühr für Ehegatten und weitere Personen in häuslicher Gemeinschaft an."

Die "Argumentation" beweist, dass dem Gericht Sachaspekte völlig egal sind.

Es bleibt unklar, wie sich die - pauschalierte und typisierte - Quantität der Nutzung zwischen einem Einpersonenhaushalt und einem Mehrpersonenhaushalt "ausgleicht". Gerade wenn man vom individuellen Nutzungsverhalten abstrahiert und stattdessen generalisiert und pauschaliert, dann müssen im Schnitt zwei Personen zweimal soviel Rundfunk konsumieren wie eine Person, und drei Personen dreimal soviel Rundfunk konsumieren wie eine Person, et cetera.

Inwieweit es Änderungen zur früheren Rundfunkgebühr und der dortigen Heranziehung von Ehegatten zur Gebühr gibt, hat damit genau nichts zu tun. Die Richter können die Rechtmäßigkeit nicht am Ausmaß der Änderung gegenüber der früheren Regelung prüfen. Vielmehr war - zurecht - gefordert, die aktuelle Gesetzgebung ernsthaft vor dem Gleichheitsgrundsatz des GG zu prüfen. Damit zu argumentieren, dass es bei der alten Regelung ja irgendwie so ähnlich gewesen sei, ist ohne juristische Substanz und ungenügend.... echt gruselig, dass den Richtern irgendwie garnichts peinlich ist.

Wahrscheinlich denken die sich, ich leiste für mein Gehalt aus Steuern auch nichts für diejenigen, die es erarbeiten, warum sollte Tom Buhrow für seine 30.000 Euro im Monat verpflichtet sein, eine Gegenleistung für denjenigen zu bringen, den ich zum Beitrag nötige ?


Rechtssprechung am Verwaltungsgericht nach dem Motto:
wir bemühen uns nicht mal um den Anschein einer juristisch korrekten Begründung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2014, 22:54 von Bürger«

K
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Zitat
Auch nach der alten Rechtslage fiel gemäß § 5 RGebStV regelmäßig keine weitere Gebühr für Ehegatten und weitere Personen in häuslicher Gemeinschaft an."

Und wie man sieht haben die diesbezüglich 0,00000000 Plan. Nach der alten Rechtslage mußte jeder Bewohner einzeln für seine Geräte Rundfunkgebühr zahlen. Es wurde nach Geräten kassiert und nicht nach Bewohnern. (Urteil Formfehler?)

Beispiel: In einer Vierer-WG z.B. musste früher jeder Bewohner einzeln für seine Geräte Rundfunkgebühr zahlen – maximal 17,98 Euro proMonat (5,76 Euro Grundgebühr und 12,22 Euro Fernsehgebühr).

Bedeutet: Für die WG waren bis zu 71,92 Euro möglich.
Ab 01.01.2013 zahlen alle Bewohner gemeinsam nur einen Beitrag pro Wohnung: 17,98 Euro monatlich, egal wie viele Radios, Fernseher, Computer oder Smartphones vorhanden sind.

Die sind einfach blind und das verstößt natürlich nicht gegen das Gleichheitsprinzip.  ;D :police:


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r
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Also als wesentlichster Auszug aus der Urteilsbegründung:

Zitat
"Der Umstand, dass jeder Wohnungs- und Betriebsstätteninhaber herangezogen wird, macht den Beitrag nicht zur Steuer. Denn die besondere Gegenleistung für den Beitragspflichtigen ist die Möglichkeit, öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf verschiedenen Wegen zu empfangen. !

Das habe ich sehr ähnlich auch in einem Urteil aus Bayern gehört. Die Möglichkeit besteht, das reicht denen, der tatsächliche Konsum interessiert nicht, alles was ihr hier sagt von wegen Demokratiedefizit und daß die einfach machen was sie wollen stimme ich vollkommen zu.
Nur wie weiter ?
Ist tatsächlich die einzige Strategie zu klagen und das möglichst viele klagen, damit hoffentlich dadurch soviel Druck gemacht wird, das es eine Änderung in Richtung vor 2013 gibt ?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Oktober 2014, 22:56 von Bürger«

N
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Zitat
Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt auch nicht deshalb vor, weil Wohnungsinhaber zu einem vollen Rundfunkbeitrag herangezogen werden, hingegen bei Betrieben mit weniger als neun Beschäftigten (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 RBStV) nur ein Drittel-Rundfunkbeitrag erhoben wird. Denn zu berücksichtigen ist, dass das an der Betriebsstätte nutzbare öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot nur während der Arbeitszeit erfolgen kann, die regelmäßig ein Drittel der Tageszeit ausmacht. Bei Betriebsstätten mit neun bis 19 Beschäftigten ist der Rundfunkbeitrag im Vergleich zu Wohnungsinhabern identisch (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 RBStV). Hier wirkt die höhere Beschäftigtenzahl vorteilsausgleichend.

Als Berufstätiger zahlt ja mein Arbeitgeber 1 Drittel. Müsste ich dann nicht 1/3 weniger bezahlen. Der Gleichheit wegen also Berufstätige 2/3 Rundfunkbeitrag und nicht Berufstätige vollen Beitrag.

Das ist jetzt nicht mein Vorschlag, aber man merkt damit wie bekloppt deren Argument sind.


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v
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Als Berufstätiger zahlt ja mein Arbeitgeber 1 Drittel. Müsste ich dann nicht 1/3 weniger bezahlen. Der Gleichheit wegen also Berufstätige 2/3 Rundfunkbeitrag und nicht Berufstätige vollen Beitrag.

Das ist jetzt nicht mein Vorschlag, aber man merkt damit wie bekloppt deren Argument sind.

Nein! Du müsstest auch nur ein Drittel zahlen, denn 8 Stunden des Tages verbringst Du mit schlafen (um deine Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen). Hmmm... So bekloppt finde ich die Argumentation garnicht. Müsste man mal so in eine Klage einbauen.  >:D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

L
  • Beiträge: 118
Antwort des Gerichts: Der Kläger hat auch im Schlaf einen Vorteil, da er zu seinen Träume eine Begleitmusik erhält.

Die LRA wollen danach mehr Geld, da sich in den Träumen die Sendungen manifestieren und verlangen noch eine zusätzliche Urheberrechtsabgabe.
Die GEMA schließt sich an und blendet "Dieser Traum ist in Deinem Land nicht verfügbar" ein, wenn man nicht rechtzeitig bezahlt.

scnr


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Der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer Axel C. Filges [sieht] im Einheitsjuristen ein ganz wesentliches Qualitätsmerkmal der deutschen Juristenausbildung Q: Wikipedia

99,9% aller Urteile zur GEZ bezeugen den Copy&Paste-Einheitsjuristen.

Deutsche Gerichte: Pay 2 Win
Rundfunkbeitrag: Urteile im Namen des GOLDES!

M
  • Beiträge: 448
Antwort des Gerichts: Der Kläger hat auch im Schlaf einen Vorteil, da er zu seinen Träume eine Begleitmusik erhält.

Ob er sie erhält, spielt keine Rolle, sondern allein die Möglichkeit.


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P
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Ich frage mich ernsthaft ob Richter die Position in einer Art Lotterie erhalten haben, oder ob besonders geniale Personen vorwiegend an VG zu treffen sind. Aber wie wir bereits wissen sind Richter nicht unabhängig und warum Zeit mit einer ordentlichen Beurteilung und Bewertung verbringen wenn es auch tut die Fahne nach dem Wind zu richten frei nach dem Motto heute braucht es den eigenen Verstand nicht. Statt selbst sauber und ordentlich das zu bearbeiten wird ein vorhandenes übernommen, es wird nicht einmal ansatzweise.... naja ... vielleicht irrt sich PersonX ja auch, zu nah wird und wollte PersonX auch keinem Richter treten, schließlich sind das auch nur Menschen, jedoch mit größerer Verantwortung, dass diese besondere Anwendung findet ist nicht erkennbar. Diese Posse wird noch eine ganze Weile so weiter gehen, mangels Alternative. Sollte plötzlich ein VG sagen der Kläger hat Recht, dann steht der ÖRF im nächsten Moment ohne Geld da, weil dann ja alle Bürger wach sind und die Zahlungen einstellen. Solang es also keine andere Form gibt und der gesamte ÖRF geschrumpft wird werden die unteren Instanzen negative Urteile sprechen.


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Übrigens, da Sammelklage ja nicht geht in D, was ist der Unterschied zur Massenklage ?
Könnten wir hier nicht auch eine anstrengen oder wäre einzeln bleiben sinnvoller ?

Bei einer Sammelklage vereinigen sich mehrere (also eine Gruppe) zu einem Thema.
z.B. können sich viele Kleinunternehmen, die einem Verband angeschlossen sind, den Verband beauftragen, eine Sammelklage anzustreben.

Eine Massenklage beseht aus mehreren/vielen Einzelklagen zum selben Thema/Inhalt.
Im Fall des Rundfunkbeitrags ist ja hier im Forum klar geworden, dass zwar viele gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bzw. gegen den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag klagen, aber mit unterschiedlichem Schwerpunkt; die einen verweigern komplett die (Zwangs-)Zahlung, andere klagen, weil sie bisher nur Radio genutzt haben, und wieder andere klagen, weil sie aus der Beitragsbefreiung- bzw. Härtefallregelung heraus gefallen sind, und wieder andere klagen, weil .... (usw.)

Gruß
ReinSprung


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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

 
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