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Verwaltungsgericht Hannover Verhandlungen

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karlsruhe:
Mittwoch, 22.10.14 ab 9.30 Uhr

Verhandlungen zum Rundfunkbeitrag

beim Verwaltungsgericht Hannover


Am Vormittag (Beginn: 9.30 Uhr) verhandelt die Kammer in der Halle des Verwaltungsgerichts die Klagen von elf Wohnungsinhabern gegen den NDR wegen des seit 1.1.2013 erhobenen Rundfunkbeitrags. Die Kläger halten den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
Am Nachmittag (Beginn: 13.30 Uhr) verhandelt die Kammer im Sitzungssaal 3 die Klagen von vier Unternehmen und einem Rechtsanwalt als Inhaber einer Kanzlei ebenfalls wegen des Rundfunkbeitrags, der im „nicht privaten Bereich" abhängig von der Zahl der Betriebsstätten und gestaffelt nach der Anzahl der jeweils dort Beschäftigten erhoben wird. Auch diese Kläger halten den Rundfunkbeitrag für verfassungswidrig.
Termin zur Verkündung von Entscheidungen hat die Kammer bereits auf Freitag, dem 24.10.2014 um 11.00 Uhr im Sitzungssaal 3 anberaumt.


http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=128690&_psmand=126

Lotte:
War jemand da und kann berichten?

karlsruhe:
Ein Mitstreiter, den ich von den Runden Tische kenne war da und hat mir einige Infos mitgeteilt, weitere werden nach Auswertung der Notizen folgen:

Anmerkung dazu von mir:
Hervorhebungen habe ich vorgenommen, damit bestimmte Infos besser ins Auge fallen.

Hier der Beitrag:

Welche Rundfunkanstalt hat mehr Klagen?

Bislang hatten wir alle mit 600 Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gerechnet. So wie hier berichtet wurde:

Artikel: Bereits 600 Klagen-gegen-neue-Rundfunkgebuehr-eingereicht

http://www.derwesten.de/wirtschaft/bereits-600-klagen-gegen-neue-rundfunkgebuehr-eingereicht-id8694192.html
 
Da diese Informationen aber schon ziemlich alt sind, war es an der Zeit einmal genaueres zu erfahren. Und dazu gab es eine sehr gute Gelegenheit, denn Heute fanden beim Verwaltungsgericht Hannover Klageverfahren gegen den Rundfunkbeitrag statt

Am Nachmittag waren die Unternehmensklagen dran. Kurz vor Beginn dieser Verhandlungen wurde der NDR Justiziar,  nach den beim NDR vorliegenden Klagen gegen den Rundfunkbeitrag gefragt. Zunächst bestätigte er die 750 Klagen beim WDR. Dann gab er für den NDR 590 Klagen an. Anwesend waren bei diesen Äußerungen ca. 10 Zuschauer der Verfahren. Der NDR Justiziar ist übrigens ein ganz umgänglicher Mensch.
 
Also Leute worauf wartet ihr noch? Wir brauchen noch die Zahlen von den anderen Landesrundfunkanstalten. Macht euch bitte auf zu weiteren Verhandlungen in den Bundesländern! Fragt einfach den ÖRR! Er soll doch schließlich seinem Informationsauftrag nachkommen können!

karlsruhe:
Von einem Mitstreiter der Runden Tische:

Die Fortsetzung des Beitrages:

VG Hannover, Unternehmen klagen gegen den Rundfunkbeitrag!
 
22.10.2014, 13:30h, VG Hannover, eine neue Runde in Sachen Rundfunkbeitrag für Unternehmen wurde eingeläutet
Die mündliche Verhandlung von vier klagenden Unternehmen wurde gemeinsam abgehalten. Für den NDR war dessen Justiziar erschienen. Von den Klageparteien ließen sich drei Unternehmen gemeinsam vertreten. (Der vierte Kläger war der Inhaber einer Kanzlei, der persönlich erschienen war. Er konnte im späteren Verlauf eine Einigung erzielen. Die wichtige Info aus diesem Verfahren ist aber, alle Unternehmen mit einem Auto, lassen sich nicht durch BS Vordrucke in die Irre führen. Ein Auto ist frei. BS bekommt die Anzahl der Firmenfahrzeuge – 1 freies Auto!!!)
 
Zur Einführung in die Verhandlung verwies der Vorsitzende Richter auf eine Vielzahl von Klagen gegen den Rundfunkbeitrag. So auch auf die bereits am Vormittag stattgefundene Verhandlung für Kläger im privaten Bereich. Weiterhin auf die nicht einheitliche Praxis der Gerichte bei der Zulassung von Berufung.
Die zahlreichen, dick gefüllten Aktenordner, deuteten schon auf die bislang schriftlich erfolgte Auseinandersetzung der Unternehmen mit dem Rundfunkbeitrag hin. Eins, aus dem Dreierverbund, der klagenden Unternehmen hatte ja schon einmal die bayerische Justiz, per Popularklageverfahren (http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de/8-VII-12;%2024-VII-12.htm), zum Rundfunkbeitrag bemüht. Leider waren dabei aber die eingeklagten Rechte nicht zugestanden worden.
Gefragt vom Vorsitzenden, weshalb denn nun erneut geklagt wurde, gab der Prozessbevollmächtigte an, nach einem längeren Entscheidungsprozess nun doch den Weg bis zum Bundesverfassungsgericht gehen zu wollen.
 
Dazu wurden folgende Gründe benannt:
-          Die alleinige bindende Entscheidungskompetenz des Bundesverfassungsgerichtes
-          Ein Anzweifeln der Gesetzgebungskompetenz der Länder, weil der Rundfunkbeitrag eine Steuer sei
-          Die Einschränkung der Handelsfreiheit
-          Die Nichtbeachtung des Gleichheitssatzes
-          Ein Vollzugsdefizit, das Firmen bestraft, die richtige Angaben machen und die Nichtkontrollierbarkeit unehrlicher Firmen
-          Der Finanzierung der Landesmedienanstalten aus dem Rundfunkbeitrag für eine staatliche Aufsichtstätigkeit
-          Die degressive Staffelung der Beiträge
-          Das in den Filialen des Unternehmens vorhandene Intranet, ohne Zugang ins Internet
-          Nicht vorhandener kommunikativer Nutzen, da keine Geräte in den Filialen vorhanden sind
Sehr korrekt führte das Gericht die Verhandlung nun in löblichster Art und Weise weiter. So wurde vom Vorsitzenden berichtet, dass in ca. 1/3 aller bisherigen Verfahren zum Rundfunkbeitrag die Berufung zugelassen wurde. Selbst sieht das Gericht eine grundsätzliche Bedeutung als gegeben an. Er gab auch zwei Verfahren aus dem privaten Bereich an, wo die Verfahren in die nächste Instanz gehen werden. (Verfahren aus Osnabrück, Verfahren aus ???)
 
Auf Grund der Vorgeschichte mit dem bayerischen Urteil, sowie des Zieles der Kläger, eine Entscheidung vor dem Bundesverfassungsgericht zu erreichen, betrachte sich das Gericht schließlich selber eher als „Durchgangsstation“.
 
Weiterhin gibt es wohl speziell in Niedersachen Unklarheiten zum Widerspruchsverfahren. Irgendetwas ist da eventuell mit dem Gesetz? Steht da noch Gebühr drin? Das ging aber leider zu fix um da hinterherzukommen.
 
Dazu äußerte sich der NDR Justiziar in etwa so … Als dies vor Jahren einmal zwischenzeitlich abgeschafft wurde, hatte der NDR täglich einen Eingang von 40 Klagen …
 
Zu den Geldern für die Landesmedienanstalten hatte der NDR Justiziar den Einwurf: „politische Entscheidung“
 Als gangbare Lösung zur Vermeidung eines Vollzugsdefizits bei den Firmen, verwies der NDR Justiziar auf die „Direktanmeldung“. (Umgangssprachlich auch Zwangsanmeldung. Firmen droht also auch diese Variante!) So richtig mit der Sprache wollte er aber dennoch nicht heraus, wie die notwendigen Informationen beschafft werden sollen. Den „Beauftragtendienst“ soll es aber nicht mehr geben!

Irgendwann kamen die Anträge. Der NDR wollte das Abweisen der Klagen. Die Kläger wollten ihr Recht.
 
Bereits zuvor hatte das Gericht, die Möglichkeit einer Sprungrevision angesprochen, da es dagegen nichts einzuwenden hätte. Da für eine Sprungrevision aber beide Seiten zustimmen müssten, der NDR diese Zustimmung aber versagte, wird es keine Sprungrevision geben können.
 
Das Urteil soll nun am 24.10.2014, 11:00h, verkündet werden. Was dann kommt, ….
 
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Pepe:
Danke für den Bericht! !

750 WDR und 590 NDR,  sehr gut  >:D >:D

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