Eine fiktive Person B hat das gleiche Problem mit dem Kostenfestsetzungsantrag und weiß nicht, wie sie darauf reagieren soll.
Gibt es hier niemanden mehr, der einen Rat geben kann?
Vor allem die 5% über dem Basiszinssatz. Dies läuft wohl solange bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde? Kann also u.U. sehr teuer werden, wenn sich das Verfahren noch weiter in die Länge zieht.
Mir ist auch völlig unklar, weshalb der SWR hier überhaupt Kosten geltend machen kann.
Bei der Person B wurde vom SWR beantragt, die Kostenabrechnung nach § 104 VwGO festzusetzen.
Weitere Einzelheiten:
- Gegenstandswert 31 Euro
- Auslagen des SWR gem.
§ 162 Abs. 2 VwGO i. V. m. Nr. 7002 VV RVG- Es wird vom SWR beantragt, den festzusetzenden Betrag mit 5% Punkten über dem Basiszins ab Antragsstellung zu verzinsen.
- Im Schreiben vom Verwaltungsgericht steht unter Betreff
"Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz" (Der Antrag von Person B auf Aussetzung der Vollziehung wurde bereits abgelehnt und Person B hat seither sämtliche Forderungen des SWR beglichen)
Wie kann nun reagiert werden?
Edit "Bürger":
Bitte keine Doppelpostings. Anliegen wird bereits behandelt unter
Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.0.html
Da dieser andere Thread etwas detailliertere Infos bereitstellt, wird dieser Thread hier zur Wahrung der Übersicht des Forums geschlossen.
Danke für das Verständnis.