Kann A den gesonderten Antrag beim BS auch noch rückwirkend stellen?
Was ist, wenn A einige Monate gar kein Einkommen hatte, wie soll A dies belegen?
Danke!
Wie soll man das von hier aus beurteilen können. Nur A kennt ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Wenn A unter Hartz4 Satz verdient muß das noch lange nicht die Mittellosigkeit bedeuten. Wenn A in einer Wohnung wohnt und gemeldet ist, dann ist sie beitragspflichtig. Irgendwann muß A sich die Frage gefallen lassen, wovon sie ihren Lebensunterhalt bestreitet. Das wird i.d.R. bei Nichtzahlen vom GV im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durchgeführt. Das nennt sich Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung.
Ich meine, es wäre auch bei Gericht schwer zu vermitteln, wie A ihren Lebensunterhalt mit einem Einkommen unter Hartz4 bestreitet. Natürlich ist niemand verpflichtet zu arbeiten, aber man muß sich eben im Falle von Forderungen Dritter unangenehme Fragen gefallen lassen.
Haben die erst mal Lunte gerochen, kann die Lawine schon ins Rollen kommen.
A sollte sich besser eine geeignete Erklärung überlegen oder zahlen, um unangehmen Fragen aus dem Weg zu gehen.
