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Festsetzungsbescheid über 60€ (statt 390€) mit Mahnmaßnahmen

Begonnen von vanHauser, 17. Oktober 2014, 15:09

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vanHauser

Hallo! Bisher besteht ja ein Säumniszuschlag von 8€.

Wenn jetzt eine Person A einen Festsetzungsbescheid bekäme,

a) welche weiteren Mahnmaßnahmen würden folgen
b) welche weiteren Kosten sind mit diesen Mahnmaßnahmen verbunden.

Ich habe von einer Person A gehört sie hat einen Festsetzungsbescheid auf knapp 60€ erhalten und die Verbleibende Summe ist mit 390€ angegeben.

Es ist ziemlich zuvorkommend eine Festsetzungbescheid auf 60€ zu legen und zu schreiben, dass man weitere Mahnmaßnahmen und zusätzliche Kosten vermeiden könne, wenn man direkt die 390€ überweist. Würde das Angebot mit 60€ alle Personen gemacht werden die bisher überhaupt kein Schreiben erhalten haben und dieses Schreiben das erste ist?



Konspirativ

Der Festsetzungsbescheid ist nicht anderes als ein Gebühren-/Beitragsbescheid.

Die nennen den eben jetzt Festsetzungsbescheid, weil im RBStV nichts von Gebühren-/Beitragsbescheiden steht. Unter §10 RBStV kann man das z.B. nachlesen. https://www.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf

A würde dasselbe passieren wie mit einem Beitragsbescheid. Sofern A Schreiben gemäß Rechtbehelfsbelehrung nicht widerspricht, werden die Bescheide rechtskräftig und könnten sofort vollstreckt werden.

Normalerweise schickt der BS aber vorher noch eine Mahnung inkl. Mahngebühr, in der Vollstreckungsmaßnahmen angedroht werden. Ignoriert A die Mahnung auch, dann kommt eine Vollstreckungsankündigung mit einer Zahlungsfrist von 5 Tagen.

Kommt A der Zahlungsaufforderung nicht nach wird ein Vollstreckungsersuchen an die zuständige Vollstreckungsbehörde gesandt.

Das wars. ;)


vanHauser

Danke!

Zur Mahngebühr:
Zitat von: Konspirativ am 17. Oktober 2014, 16:48
Normalerweise schickt der BS aber vorher noch eine Mahnung inkl. Mahngebühr

Wie hoch ist diese Mahngebühr und wo geregelt?


Konspirativ

Zitat von: vanHauser am 17. Oktober 2014, 17:18
Danke!

Zur Mahngebühr:
Zitat von: Konspirativ am 17. Oktober 2014, 16:48
Normalerweise schickt der BS aber vorher noch eine Mahnung inkl. Mahngebühr

Wie hoch ist diese Mahngebühr und wo geregelt?

Keine Ahnung wie die das berechnen. Sind wohl unterschiedlich und spielt eh keine Rolle, wenn man eh alles ignoriert und die in der Beweispflicht sind.

Habe schon Mahngebühren auf einem Bescheid von 1,76 gesehen und auf einem anderen 4 Euro. Ist wohl von der geforderten Summe abhängig. ;)