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Autor Thema: Meldedatenabgleich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag  (Gelesen 1307 mal)

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Meldedatenabgleich nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag



OVG Lüneburg 4. Senat, Beschluss vom 10.09.2013, 4 ME 204/13
§ 14 Abs 9 S 1 RdFunkBeitrStVtr ND

Text des Beschlusses:

http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE130002466&st=null&showdoccase=1&paramfromHL=true#focuspoint


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

 
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