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Keine Rundfunkgebühr für Bürocomputer

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Karsten:

--- Zitat ---Zeitschrift: Happy Day: Die Inhaberin eines Büroservices sollte GEZ-Gebühren für ihre internetfähigen Computer zahlen. Dagegen klagte die Geschäftsfrau erfolgreich. Auch wenn mit den Geräten TV- und Radioprogramme zu empfangen seien, dienen PCs im Büro typischerweise in erster Linie der Arbeit, stellte das Gericht fest. (VG Berlin, 27 A 245/08 - 1/09)
--- Ende Zitat ---

Was ist denn nun? Ich habe mich gerade mit einem Onlineshop selbstständig gemacht und wollte jetzt mal wissen ob oder ob nicht. Muss ich nun Gebühren dafür zahlen oder nicht?

Greetz

Karsten

Seid-Nett:
Grundsätzlich ja, zum einen handelt es sich um ein Urteil eines Untergerichtes, die Rundfunkanstalt wird sicher die bis zum BVerwG weiter prozessieren. Mithin das Urteil also gar nicht rechtskräftig wird. Zum anderen hat so ein Urteil auch nur Wirlung zwischen den Prozessparteien. Willst >du< nicht zahlen, müßtest du selbst klagen. Zu dem von dir genannten Urteil gibt es auch abweichende Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte und auch Oberverwaltungsrichte.

Hier hoch etwas zum Lesen:

http://www.heise.de/newsticker/Urteil-Studenten-muessen-Rundfunkgebuehr-fuer-PC-zahlen--/meldung/138435

http://gez-boykott.de/Forum/index.php?PHPSESSID=a69ec7b755c2d89a5c0915617c078862&topic=1128.msg6093#msg6093

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