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Autor Thema: Widerspruch von Person A  (Gelesen 1292 mal)

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  • Beiträge: 34
Widerspruch von Person A
Autor: 01. Oktober 2014, 19:58
Hallo,

erstmal vielen Dank an alle hier für viele viele hilfreiche Beiträge! :)
Ich lese hier schon seit über einem Jahr immer wieder mal mit. Habe mich aber bisher mit unnötigen Fragen zurückgehalten.

Hier ist ein möglicher Widerspruch einer fiktiven Person A auf einen Festsetzungsbescheid. Der Widerspruch orientiert sich teilweise an anderen hier zur Verfügung gestellten Widerspruchsschreiben (mit vielem Dank an Roggi, etc.).  Kommentare und Kritiken zu diesem fiktiven Fall von Person A sind gerne erwünscht.
Person A hat noch Zeit bis zum 6.10. für den Widerspruch.


Kurz und knapp zur Person A:

Person A ...
1.     ... hat keinen Fernseher und sieht auch nicht sonst irgendwie fern und will auch nicht fernsehen.             
2. a) ... ist Student ohne BAFöG und hat auch keinen Anspruch auf BAFöG.
2. b) ... hat trotzdem kein Vermögen und kein nennenswertes Einkommen (geringer als BAFöG), lebt vom Minijobben, manchmal vom Studienkredit etc. .
3.     ... wohnt aber irgendwo.

Daraus folgt:
Aus 1.:  Person A will nicht zahlen.
Aus 2.:  Person A kann nicht zahlen.

Daraus wiederum sowie aus 3. folgt: Person A hat jetzt Ärger mit GEZ-Nachfolgeorganisation und Bayerischem Rundfunk!


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s
  • Beiträge: 516
Re: Widerspruch von Person A
#1: 01. Oktober 2014, 21:54
Wegen des Einkommens sollte man besser noch Befreiung nach der Härtefallklausel beantragen.
Wird sicher vom BR abgelehnt, aber die Befreiung könnte sogar vorm VG durchkommen.


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