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Autor Thema: Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck  (Gelesen 55384 mal)

B
  • Beiträge: 6
Puuh, wie oft denn noch diese Diskussion?
Es mag ja sein, dass auch rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaften möglich sind.
Der BS ist aber nunmal eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft (lt. eigenen Angaben und per Gesetz!)-> bitte diese Worte lesen und verstehen.

Sorry, ich habe beruflich bedingt viel mit Baurecht und Normen zu tun. Wenn ich da hinterfrage, auf welcher schriftlichen Basis das beruht, was man mir als Vorschrift oder Regel verkaufen will, lösen sich ca. 80% davon in Luft auf.
Ich bitte mein chronisches Zweifeln zu entschuldigen. Sei bitte so nett und nenne mir Quelle. Ich will mir nur meine eigene Meinung bilden  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 12:09 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
@ThisIsSparta!
Die Bescheide sind ja prinzipiell erst mal dem Grunde nach "rechtsgültig".
Noch ist deren Rechtsgrundlage der sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag".
Dessen Verfassungswidrigkeit ist zwar augenscheinlich und vielfach renommiert belegt.
Das muss aber - damit er denn auch tatsächlich offiziell als "verfassungswidrig" gilt - erst mal durch das BVerfG ebenfalls so beurteilt werden. Das zu erreichen, dazu dienen - sozusagen über Umwege - das Widerspruchs- und Klageverfahren durch die Instanzen. Eigentlich alles ein Irrsinn, aber die ersten Verfassungsbeschwerden zu Beginn der Neuregelung wurden ja allesamt aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung angenommen. Nun geht es also "tippel-tappel-tour"...

@Bürger5
Dass der sog. "Beitragsservice" eine "nicht-rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung" ist geht u.a. aus deren Impressum hervor und wäre über eine web- oder Foren-Suche einfach zu finden
http://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html


Bitte hier nicht in tausend Randthemen zerfleddern, die vor allem auch shcon andernorts im Forum und anderswo behandelt wurden und werden, sondern zum Kernthema zurückkehren, das da lautet:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.


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K
  • Beiträge: 810
Hallo zusammen,

im Rahmen dieser Diskussion habe ich eine Frage:

(1) Gibt es eine gesetzliche Regelung über die genauen Aufgaben, die die Landesrundfunkanstalten der "nicht-rechtsfähigen" Verwaltungsgemeinschaft mit dem Namen "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" überträgt?

(2) Wenn ja, wo ist dies nachzulesen? Wenn nein, bedarf es überhaupt einer solchen gesetzlichen Regelung über die genaue Aufgabenübertragung?

Über Antworten bzw. Einschätzungen würde ich mich freuen.


Edit "Bürger":
Auch dies ist wieder eine allgemeine Frage, die entweder schon im Forum oder anderswo behandelt wurde - in jedem Falle aber nicht beschränkt ist auf das hiesige Kernthema
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
Bitte, bitte lasst ein bisschen mehr Disziplin walten.
Das erleichtert die Arbeit der bereits am Rande der Kapazitäten agierenden Moderatoren und trägt zur besseren Übersicht des Forums bei.
Ziel sollte immer sein, nah am *Kernthema* (Start-Beitrag) zu sein und nicht vom hundertsten ins tausendste zu kommen.
Dieser Thread bleibt zwecks Moderation mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis & die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. Dezember 2014, 16:50 von Bürger«

 
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