Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Rückwirkende Zahlung umgehen?

Begonnen von gandi, 11. September 2014, 12:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

gandi

Hallo zusammen,

ersteinmal ein Kompliment an alle Beteiligten hier, so viel Engargement gepaart mit fachlicher Expertiese ist wirklich beeindruckend.
Nun zu meiner Frage über einen hypothetischen Fall:

Person A u B wohnen seit 16 Monaten in einem gemeinsamen Haushalt. Nur Person A ist bis dato dort gemeldet und bekommt die üblichen Schreiben der Gebührenzentrale unteranderem eine Aufforderung der Nachzahlung um Summe X für die letzten 16 Monate.
Person B ist noch bei einer anderen Adresse gemeldet, wo die Haushaltsabgabe von einer anderen Person C entrichtet wird und bekommt keine Schreiben.

Wenn Person B sich jetzt wie es sein sollte ummeldet, auf den aktuellen Wohnort wo auch Person A gemeldet ist und sich zur Entrichtung der Gebühren anmeldet, Person A darauf bei der Gebührenzentrale angibt mit Person B, welche ja schon die Gebühren zahlt einen gemeinsamen Haushalt zu bestreiten, wie hoch stehen die Chancen dass die Nachzahlung von Person A nicht geleistet werden muss da es sich um einen gemeinsamen Haushalt mit Person B als Beitragszahler handelt?

ss32

Die Chancen, dass A für die Zukunft nichts mehr zahlen muss, sind gut.
Dass er für die Vergangenheit nichts zahlen muss, nahe null.