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Petitionsausschuss Brandenburg: Datschen zur Hälfte von Rundfunkbeitrag befreit

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Bürger:

--- Zitat von: Radio_Libertas am 28. August 2014, 14:35 ---[...]weswegen nun die Gruppe der Datschenbesitzer in den Vorzug einer ermäßigten Beitragsszahlung kommt [...]
--- Ende Zitat ---
...und zwar augenscheinlich ohne ungewisse und spießrutenlaufartige Bemühung der "Härtefallregelung"!

Wirkt jedenfalls alles wie der krampfhafte Versuch einer beschwichtigenden Nebelkerze.
Wird aber nicht ausreichen, die erhitzten Gemüter zu beruhigen ;)

Eigentlich sollte man das als Anlass nehmen, diesen Petitionsausschuss unter Bezugnahme auf obige Abhilfe des Petitionsgegenstandes gleich mit dutzend anderen klientelgesteuerten Petitionen zu schwemmen... ;)

Wüsste nicht, was gegen eine Abhilfe z.B. von betroffenen Nichtnutzern spräche.

Oder gegen die Abgabe für Betriebsstätten, die ja üblicherweise auch nur 8h am Tag und übers Jahr gesehen somit auch nur zu 1/3 "teil-genutzt" werden".

Nur so mal als Gedankenspiel... ;)

GenugGEZahlt:
das ist doch mal was... Sicher auch politisch motiviert, nach der Wahl wird die Gebühr wieder erhöht.

Interessant ist auch, wer schon wieder festlegt, was eine Wohnung ist und wie die augestattet sein muss, damit man dort wohnen kann. Ich denke manche Datschen sind schöner wie so manche Wohnung. Im Priizip braucht es nur einen Strom- und Wasseranschluss. 

"bürger" schreibt sehr gut. Gleich mehrere Petitionen hinterher. Die nächste Gruppe sollte die Besitzer von Ferienwohnungen, zumindest die Einpersonenhaushalte. Wahrscheinlich wird man ein Gericht bemühen das feststellt, dass eine Person nicht gleichzeit in zwei Wohnungen den sog. Vorteil nutzen kann.

Konkret: Wie stellt man eine Petition? Eine Sonderregelung für Haushalte, die bewusst den Vorteil nicht nutzen.

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